Lebensschutz droht Kriminalisierung

EU will Abtreibung zum Menschenrecht erklären

Abtreibung soll vollumfängliche Legalisierung erfahren. Um dies zu erreichen, hat das EU-Parlament verschiedene Entschlüsse gefasst, die zusammen genommen darauf hinauslaufen, dem Lebensrecht ungeborener Kinder die gesetzliche Grundlage zu entziehen.

Foto: lunar caustic/ Wikimedia Commons/ CC BY 2.0
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In seiner Entschliessung zur Lage der Menschenrechte in der EU vom 1. März 2018 ((2017/2125(INI)) hat das EU-Parlament ein umfangreiches Paket an politischen Maßnahmen angenommen, die in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden sollen. Zu diesem Paket gehört auch die Frage der Abtreibung – im EU-Jargon beschönigend als „sexuelle und reproduktive Gesundheit von Frauen“ bezeichnet. Das Lebensrecht des Kindes sinkt in dieser Perspektive zu einem disponiblen Rechtsgut herab, das dem sogenannten Selbstbestimmungsrecht der Frau zu jeder Zeit und mit jeder Begründung unterlegen ist.

Um Kritik oder gar Protest dagegen von vornherein den Wind aus den Segeln zu nehmen, bedient sich das EU-Parlament wie viele andere nationale und internationale Institutionen der altbewährten Taktik der Begriffsverdrehung. Zuerst wird anstelle des Wortes „Abtreibung“ der positiv klingende Begriff „sexuelle und reproduktive Gesundheit“ benutzt. Hierbei handelt es um eine inklusive Schachtel-Definition, bei der sich die Begriffe überdecken. Alsdann wird nicht nur ein Rechtsanspruch darauf postuliert („Reproduktionsgesundheit und die damit verbundenen Rechte“), sondern sie wird gar mit einem allgemeinen Menschenrecht gleichgesetzt. Außerdem wird die Sicherheit und das Narrativ von der „unsicheren Abtreibung“ bemüht, um ein „Grundrecht auf sichere Abtreibung“ einzufordern. Ein solches unterstelltes Recht erlaubt dem Wortführer – in dem Fall die EU-Parlamentarier und diejenigen Interessengruppen, die Abtreibung als Mittel der Familienplanung nicht ausschließen oder gar fördern (wie beispielsweise der Internationale Familienplanungsverband IPPF (in Deutschland „Pro Familia“), die Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (maßgeblich von der Drogeriemarktkette Rossmann finanziert), die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) – eine Zahl von Folgemaßnahmen abzuleiten, die zusammen genommen darauf abzielen, den gesetzlich garantierten Schutzstatus ungeborenen Lebens zu einem rechtlichen Nullum gerinnen zu lassen.

Der politische Zusammenhang zwischen „Reproduktionsgesundheit“ und „Abtreibung“ ergibt sich aus den medizinischen Definitionen der Weltgesundheitsorganisation der Vereinten Nationen. Bei dieser inklusiven Schachtel-Definition überdecken sich die Begriffe wie bei einer russischen Matroschka: Reproduktionsgesundheit beinhaltet Fruchtbarkeitsregulierung, und Fruchtbarkeitsregulierung wiederum beinhaltet Schwangerschaftsabbruch. Abtreibung ist Bestandteil von Fruchtbarkeitsregulierung, die wiederum Bestandteil von Reproduktionsgesundheit ist. Das ermöglicht, unter dem Titel „Reproduktionsgesundheit“ auch Abtreibung zu politisch zu fördern und mit Steuergeldern zu finanzieren, ohne das Wort zu erwähnen. Das ist der große Widerspruch der Politik: zwar wird ausdrücklich gesagt, dass Abtreibung kein Mittel der Familienplanung sein soll, gleichzeitig wird Abtreibung jedoch innerhalb des Konzepts der „sexuellen und reproduktiven Gesundheit“ bzw.  Reproduktionsgesundheit akzeptiert. Diese offensichtliche Politisierung medizinischer Begriffe im Aktionsprogramm der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (ICPD) von Kairo im Jahre 1994 veranlasste zahlreiche Staaten zu individuellen Stellungnahmen gegen Abtreibung bzw. den Begriff der Reproduktionsgesundheit. Diese Problematik ist also seit fast fünfundzwanzig Jahren offiziell bekannt. Wer Abtreibung ablehnt, muss folglich auch die Ersatz-Begriffe „sexuelle und reproduktive Gesundheit“ bzw. „Reproduktionsgesundheit“ ablehnen.

Stattdessen gibt es eine wirkliche Alternative ohne Abtreibung, nämlich die „gynäkologische und geburtshilfliche Versorgung“ im Sinne der Definition der Weltgesundheitsorganisation. Das wissen die Verfechter von Abtreibung natürlich auch, und deswegen werben sie immer wieder intensiv dafür, diese alternative Formulierung abzulehnen. Der bei der Grundrechte-Entschließung zur Abstimmung gestellte Änderungsantrag lautete im Sinne des Rechts auf Gesundheit und Leben für Mütter und ihre werdenden Kinder: „Das EU-Parlament fordert die Mitgliedstaaten auf, mit gezielten Maßnahmen sicherzustellen, dass Frauen gerechten Zugang zu den Systemen der öffentlichen Gesundheit – insbesondere grundlegender medizinischer Versorgung wie Schutz von schwangeren, gebärenden oder stillenden Müttern und ihren Kindern vor und nach der Geburt – sowie zur gynäkologischen und geburtshilflichen Versorgung im Sinne der Definition der Weltgesundheitsorganisation haben.“ Übrigens stammt die Formulierung „vor und nach der Geburt“ aus dem neunten Erwägungsgrund der Präambel der Kinderrechts-Konvention der Vereinten Nationen (Unicef). Dennoch stimmten alle Europa-Abgeordneten von CDU und CSU mit einer Ausnahme (Zeller) dagegen. Selbst der Europa-Abgeordnete der CDU-Lebensrechtsorganisation „Christdemokraten für das Leben“ (CDL), Dr Peter Liese (Nordrhein Westfalen), lehnte das ab und stimmte stattdessen für die Abtreibungssprache!

Alsdann wird das Recht auf (sichere) Abtreibung als Menschenrecht postuliert. Das ist ein politischer Prozess aufbauend auf Begriffsmanipulierung, Meinungen und Mehrheiten, jedoch ohne rechtliche Grundlage. Auch hier werden geschickt die Begriffe verdreht. So solle beispielsweise die Abwesenheit von Abtreibungsmöglichkeiten künftig als Folter gelten, weil eine Frau dadurch gezwungen sei, ihre ungewollte Schwangerschaft fortzusetzen. Fehlende Abtreibungsmöglichkeiten werden zur Beschränkung der Grundrechte der Frau, wie es in der Debatte um das öffentliche Gesundheitswesen in Polen immer wieder fälschlich behauptet wird. Fehlende Abtreibungsmöglichkeiten setzt die EU faktisch mit Körperverletzung gleich. Und sie belässt es nicht bei der Betrachtung der „Opferseite“. Denn um Abtreibung auf Wunsch vollständig durchzusetzen, müssen auch ihre Gegner entschärft werden; in diesem Fall Krankenschwestern und Ärzte, die sich unwillig zeigen, dem auf das Töten angelegten medizinischen Eingriff zu assistieren beziehungsweise diesen durchzuführen. Die bisherige Möglichkeit des medizinischen Personals, einer Frau die Abtreibung unter Berufung auf Gewissensgründe zu verweigern, stellt in der Logik „Abtreibung = Menschenrecht“ einen Verstoß gegen letzteres dar, weil die „Interessen und Rechte Einzelner, die um legale medizinische Versorgung ersuchen“, dadurch missachtet werden. Im Klartext: Wer sich als Arzt einer Abtreibung verweigert, könnte sich künftig einer Straftat schuldig machen.

Dass die Europa-Abgeordneten von CDU und CSU dafür stimmen, ist kein Ausrutscher, sondern hat mittlerweile System. In Paragraph 22 der Entschließung des EU-Parlaments vom 17. April 2018 zur Gleichstellung der Geschlechter in der Medienbranche in der EU (2017/2210(INI)) beispielsweise stimmten die Europa-Abgeordneten der im Bundestag vertretenen Parteien geschlossen für Werbung für Abtreibung als Medieninhalte (mit nur sechs  Ausnahmen: AfD: Meuthen; CDU: Winkler, Voss; CSU: Dess, Hohlmeier, Niebler).

Die Entschließung vom 1. März 2018 zur Lage der Menschenrechte ordnet sich in eine Reihe von politischen Vorstößen des EU-Parlaments ein, Abtreibung in den Mitgliedsstaaten noch mehr zu liberalisieren. Die deutschen C-Parteien machen da mit. Bei den anstehenden Entscheidungen in Berlin steht es daher zu vermuten, daß sich die Abgeordneten der C-Parteien im Bundestag ähnlich verhalten werden wie deren Kollegen in Brüssel: Sie werden sich auf die Seite der Abtreibungsbefürworter von Grünen, Linken und SPD stellen und dafür stimmen, Abtreibung zu legalisieren. Denn die für die Europagruppe von CDU und CSU bestehende Alternative wäre nämlich gewesen, die Vorarbeit und die ausgestreckte Hand der AfD zu akzeptieren und für die von der AfD eingereichten Änderungsanträge zu stimmen (getrennt marschieren, gemeinsam schlagen). Doch für die CDU-CSU-Europagruppe in Brüssel zählt Parteitaktik mehr als das christliche Bekenntnis zum Lebensschutz, welches dieselben Politiker dann zuhause im Wahlkreis vortragen. Das gilt auch für den Fraktionsvorsitzenden der Europäischen Volkspartei (EVP) Manfred Weber (Vize-Chef der CSU). Es wird viel zu viel in Parteitaktik gedacht als in Glaubwürdigkeit bei den wichtigen politischen Fragen wie beispielsweise dem Recht auf Leben für alle. CDU/CSU stimmt lieber mit den rot-grün-liberalen Fraktionen und verliert damit ihre Glaubwürdigkeit, als mit der AfD für gemeinsame Werte einzustehen.

Beispielhaft für den inneren Zerfall und für die Doppelmoral der C-Parteien steht das Verhalten des Abgeordneten Peter Liese (CDU): Der aus Nordrhein-Westfalen stammende Arzt und Politiker ist bei den „Christdemokraten für das Leben“ (CDL) aktiv. Dennoch stimmte er für die Abtreibungssprache und lehnte die alternativen Änderungsanträge ab. Der Mann hat sich jetzt im EU-Parlament zu seinem eigenen Gegner gemacht

Hier gelangen Sie zum gesammelten Abstimmungsergebnis der deutschen EU-Parlamentarier:

http://www.familien-schutz.de/wp-content/uploads/2018/05/EU-Parlament_Grundrechte-Ergebnisse-namentliche-Abstimmung-Deutschland-1.pdf


Ein Gastbeitrag der Initiative Familien-Schutz

 

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Freigeist

Ein Embryo ist noch kein Kind. Und ich hoffe, dass dieser leidigen Debatte mit Hilfe der Chemie ein baldiges Ende gesetzt werden wird. Es wird hoffentlich bald Verhütungsmittel geben, die eine Schwangerschaft 100%ig ausschießt. Glückauf.

Gravatar: Jutta

,,,scheints, dass es keine Frauen mehr in Europa gibt, sondern nur noch Kleiderständer, die die Hosen anhaben.

Kein Wunder überholen uns andere Kulturen. Und das zu Recht!
Die Kirchen sind des Satans fette Beute, schon lange. Sie müssten Sturm laufen ...

Gravatar: SchlafKindleinSchlaf

Wasser ist kein Menschenrecht, dafür soll jetzt Abtreibung eins sein? Merkt denn der Normalbürger nicht wohin die Reise geht? Aus beiden kann man nur einen Schluss ziehen; Das menschliche Leben , ist nichts mehr wert.

Pfui ,schämt euch!

Gravatar: Dirk S

@ Jomenk

Zitat:"Und wenn ich immer lese, ungewollte Schwangerschaft. Wer f..... kann auch schwanger werden. So einfach ist das. Das muss man sich das eben verkneifen."

Oder einfach verhüten. Dafür wurden doch Verhütungsmittel erfunden, um ungewollte Schwangerschaften zu verhindern. Und an Verhütungsmittel heranzukommen, sollte in Europa nun wirklich kein Problem sein. Was die Sache mit den ungewollten Schwangerschaften bei freiwilligen Geschlechtsverkehr betrifft, da herrscht bei mir doch ein gewisses Unverständnis.

Freiwillige Grüße,

Dirk S

Gravatar: Thomas Waibel

Jomenk 02.05.2018 - 14:51

Dieselben, die behaupten, das Gewissen des einzelnen sei unantastbar, wenn es um das Wehrdienstverweigerungsrecht geht, mißachten, im Fall der Abtreibung, die Gewissensfreiheit der Ärzte.

Verlogene Doppelmoral in Reinkultur.

Gravatar: M.B.H.

Für nicht geplante bzw. gewollte Menschen ist kein Platz in unserem Land, doch für eine Übervölkerung durch eindringende Menschenmassen, ist Platz und Geld von unseren dummen Steuerzahlern genug da.
Ein ungeborenes Leben hat auch ein Recht auf Leben und Würde, sonst brauchen wir kein Grundgesetz mehr.
Keiner von diesen schrägen Politikern und Richtern wäre hier auf dieser Welt, wenn diese Mütter auch "NEIN" gesagt hätten. Diese Dummschwätzer waren sicherlich auch nicht alle gewollt.
Oder hat wie unser früherer Finanzminister Schäuble wieder einer Angst vor "Inzucht" Interview FAZ .

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

… „Eine Abtreibung könnte in der Konsequenz bis zu einem Tag vor der Geburt stattfinden, wenn die Mutter dies wünscht. Das Lebensrecht des Kindes sinkt in dieser Perspektive zu einem disponiblen Rechtsgut herab, das dem sogenannten Selbstbestimmungsrecht der Frau zu jeder Zeit und mit jeder Begründung unterlegen ist.“ …

Und dies ohne das Veto unserer(?) Göttin?

Beschloss das Bundesverfassungsgericht nicht ´eindeutig“: https://behoerdenstress.de/bundesverfassungsgericht-stellt-eindeutig-fest-kinder-gehoeren-dem-staat/

Wenn der Staat aber von Merkel gemacht wird http://www.faz.net/aktuell/politik/wie-angela-merkel-staat-macht-11392635.html :

Wird sie es tatsächlich zulassen, dass Brüssel ihr göttliches Eigentum auf Spiel setzt???

Gravatar: Mark Anton

....das ist die Legalisierung der Todesstrafe für gänzlich Unschuldige!

Ist das der Auftakt zur Euthanasie (bitte beachten sie die unterschiedliche Verwendung des Begriffes außerhalb Deutschlands)?

Gravatar: Winfried Schley

In Frankreich gibt es das Grundrecht auf Abtreibung schon. Dort kann man mit Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft werden, wenn man eine Frau nötigt, nicht abzutreiben.

Seitdem warte ich dort auf den Musterprozess, in dem ein Mann Unterhaltszahlung verweigert, weil nicht mehr er als Erzeuger die Letztursache für die Existenz eines Kindes ist, sondern die Weigerung der Frau, von ihrem Grundrecht auf Abtreibung Gebrauch zu machen.

Gravatar: Jomenk

Wenn ein Arzt sich weigert, Leben zu töten, könnte es in Zukunft als Straftat angesehen werden. In was für einer gottlosen und kranken Gesellschaft leben wir eigentlich. Kein Arzt sollte dazu gezwungen werden, gegen sein Gewissen zu handeln. Auch das ist eine Art " Menschenrecht ". Wollen wir das wirklich? Tötungsfabriken mit Massenabschlachtungen von ungeborenen Kindern. Föten, die im Mutterleib abgetötet und zerschnippelt werden, um sie so zu entfernen. Was sind das bloss für Weiber, die dies wollen. Für mich sind das keine Menschen mehr. Und wenn ich immer lese, ungewollte Schwangerschaft. Wer f..... kann auch schwanger werden. So einfach ist das. Das muss man sich das eben verkneifen.

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