Ganz so neu ist die Idee nicht

EU-Kommission plant Einführung eines Vermögensregisters aller Bürger

Die EU hat im vergangenen Monat eine »Machbarkeitsstudie für ein Europäisches Vermögensregister« veröffentlicht. Mit diesem Projekt »sollen verschiedene Möglichkeiten für die Erhebung von Informationen zur Einrichtung eines Vermögensregisters geprüft werden, das anschließend in eine künftige politische Initiative einfließen kann«, heißt es seitens der Kommission.

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Die EU will wissen, welcher EU-Bürger was an Vermögen hat und wie sich das zusammensetzt. Diese Informationen sollen in einer großen Datenbank gesammelt werden und in einem Vermögensregister aufgeführt werden. Diese Informationen sollen in künftige politischen Initiativen einfließen, hat die EU-Kommision selbst zu der von ihr veröffentlichten Studie geschrieben.

Wörtlich heißt es weiter: »Es soll untersucht werden, wie aus verschiedenen Quellen des Vermögenseigentums (z. B. Landregister, Unternehmensregister, Trust- und Stiftungsregister, zentrale Verwahrstellen von Wertpapieren usw.) verfügbare Informationen gesammelt und miteinander verknüpft werden können, und der Entwurf, der Umfang und die Herausforderungen für ein solches Vermögensregister der Union analysiert werden. Die Möglichkeit, Daten über das Eigentum an anderen Vermögenswerten wie Kryptowährungen, Kunstwerken, Immobilien und Gold in das Register aufzunehmen, ist ebenfalls zu berücksichtigen.«

Die EU-Bonzen mache so etwas nicht aus Menschenfreundlichkeit, sie wollen an das Geld aller - auch an das der kleinen Leute - ran. Das sind die feuchten Träume derer, die die Utopie des gläsernen Menschen umgesetzt wissen wollen. Außerdem ist es so für die EU-Bonzen leichter, an die Sach-, Anlagen- und Edelmetallwerte derer heranzukommen, die von ihnen geschröpft werden sollen.

So ganz neu ist diese Idee nicht. Die Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden war eine Verordnung, die am 26. April 1938 (RGBl. I. S. 414f.) von Hermann Göring im Deutschen Reich erlassen wurde. Ihr folgte die »Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden« vom 18. Juni 1938, bei der die ursprünglich auf den 30. Juni festgesetzte Anmeldefrist bis zum 31. Juli 1938 verlängert wurde. Welche Absicht dahinter stand, ist heute hinlänglich bekannt.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Willi Winzig

Na wieder alles ausspioniere im Auftrag eine rfremden Macht? Diese minderbemittelten Leute sind so dämlich dass Sie brummen.

Gravatar: Roland Brehm

Es geht ausschließlich um die Enteignung ALLER Menschen die noch über Vermögen verfügen. Damit sollen den Schmarotzern in Brüssel, Berlin usw. noch eine goldene Zeit beschert werden bevor alles im völligen Chaos versinkt.
Deutschland blutet jetzt schon aus und wird als das Armenhaus Europas bezeichnet.
Die Auflösung der jetzigen EU mit dem Austritt Deutschlands ist die einzigste Möglichkeit der völligen Ausradierung noch zu entgehen.

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „Die EU hat im vergangenen Monat eine »Machbarkeitsstudie für ein Europäisches Vermögensregister« veröffentlicht.“ ...

Ja mei: ... „So ganz neu ist diese Idee nicht. Die Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden war eine Verordnung, die am 26. April 1938 (RGBl. I. S. 414f.) von Hermann Göring im Deutschen Reich erlassen wurde. Ihr folgte die »Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden« vom 18. Juni 1938, bei der die ursprünglich auf den 30. Juni festgesetzte Anmeldefrist bis zum 31. Juli 1938 verlängert wurde. Welche Absicht dahinter stand, ist heute hinlänglich bekannt.“

Kam diese Veröffentlichung etwa ´nicht` gerade zur rechten Zeit, damit die Deutschen kurz vor der Bundestagswahl wissen, was mit einer durch die Altparteien – besonders aber die der GroKo angehörenden Vereine und die Grünen – geführten Bundesregierung in Zukunft auf die Wähler zukommen könnte/wird???

Gravatar: Daffy

Das wird zwangsläufig zur Grundlage zukünftiger Enteignungen. Na, das geht in Deutschland am einfachsten, denn hier gibt es z.B. ein sorgfältig geführtes Grundbuchamt. In Frankreich wird's da schon schwieriger, weil im Kataster keine Hypotheken eingetragen sind. Und versucht doch einmal, in Ländern wie Griechenland festzustellen, wem was gehört.
Klare Sache: die ersten, die zahlen dürfen, sind die Deutschen - wie immer.

Gravatar: Werner Hill

EU-Bürger hört die Signale!

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