Bezirksamt mit eigenwilliger Rechtsauslegung

Erhalt von Lebensmittelspenden als Einkommen angerechnet

Ein Berliner hat Wohngeld beim Bezirksamt in Berlin-Lichtenberg beantragt. Der Student erhält Lebensmittel von einer Berliner Tafel. Den Gegenwert dieser Lebensmittel hat ihm das Bezirksamt als Einkommen angerechnet und den Wohngeldantrag abgelehnt.

Foto: Silar/Wikimedia/CC BY-SA 4.0
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Die Berliner Tafel versorgt Menschen, die von Armut betroffen sind, mit den nötigsten Dingen des täglichen Bedarfs. Zu den Kunden der Tafel gehören überwiegend ALG II-Bezieher und Rentner, aber hin und wieder auch andere Menschen aus anderen einkommensschwachen Gruppen wie zum Beispiel Studenten. Seit Jahren geht die Zahl der durch die Tafel versorgten Menschen in Berlin immer weiter in die Höhe. Weder die Merkel-Regierung noch der rot-rot-grüne Senat der Stadt oder die Bezirksämter können oder wollen gegen die Verarmung vieler Teile der Gesellschaft vorgehen. Zeitnah zu Wahlen verspricht man zwar immer, sich dieses Themas annehmen zu wollen. Doch drei Minuten nach Schließung der Wahllokale ist das Gesagte bereits vergessen.

Im Berliner Bezirk Lichtenberg hat ein Student im Sommer 2018 einen Antrag auf Wohngeld gestellt. Dieser Student hat ebenfalls von der Berliner Tafel Hilfe erhalten. Das rot-rot dominierte Bezirksamt Lichtenberg hat jetzt, nach fast einem Jahr Bearbeitungszeit, entschieden, dass dies Hilfe als Einkommen des Studenten anzurechnen ist. Das Amt habe den »Wert der als Sachbezug zur Verfügung gestellten Verpflegung auf monatlich 241 Euro« festgesetzt, heißt es dazu in einem Bericht der Tafel. Der Antrag wurde abgelehnt.

Die Vorsitzende der Berliner Tafel, Sabine Werth, ist entsetzt. Sie betrachtet das Vorgehen des Bezirksamtes als »willkürlich und rechtswidrig«. Für die festgesetzten Summen entbehre es jeglicher Rechtsgrundlage, heißt es dazu in der Meldung der Tafel. Die Waren, die man an Bedürftige ausgebe, stellen immer nur ergänzende Hilfe für wenige Tage dar und seien keinesfalls eine vollständige Versorgung, wie es in der Begründung des Bezirksamtes heiße.

Die Lichtenberger Entscheidung enthält laut einer juristischen Überprüfung durch die Berliner Tafel diverse Fehler, so die Meldung. Entscheidend ist vor allem die unzulässige Anrechnung von freiwilligen Lebensmittelspenden. Der Staat, so Sabine Werth, habe eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Bürgern. Dieser habe er nachzukommen. »Diese Pflicht darf in keiner Weise mit dem gemeinnützigen, ehrenamtlichen und freiwilligen Engagement der Berliner Tafel verrechnet werden,« sagt Sabine Werth.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Alex

Er könnte nach seinem studium dieses beknackte land verlassen.

Gravatar: Zicky

Er sollte sich eine arabische Identität zulegen, was erstens bei unseren Behörden kein Problem darstellt und zweitens nur Vorteile bingt.
Er könnte mit enstprechend vielen Identitäten auch entsprechend viel Sozialhilfe absahnen.
Er dürfte sogar AMG fahren ohne sanktioniert zu werden.
Er kann mit kriminellen Mitteln das dürftige Sozialgeld aufbessern, ohne dafür belangt zu werden, weil die Polizei Angst vor ihm, oder einem Rassismusvorwurf der rotgrünen Idioten hätte.
Mit einem Namen wie "Mohamet" kann man tun und lassen was man will in diesem vollverblödeten Merkelland.

Gravatar: Armin Helm

@ Zyniker

Ehrlichkeit als Charakterfehler. Da haben die Deplatzierten wohl bereits deutlich auf Sie abgefärbt. Da fragt man sich, warum Sie diese Leute kritisieren, sie sind doch - zumindest charakterlich - einer von ihnen.

Gravatar: O.M.V

Jetzt fehlt nur noch, dass er die Spende auch noch besteuern muss! Das ist natürlich kompletter Blödsinn - obwohl - zuzutrauen ist es diesen Idi*** auf alle Fälle!

hab schon eine Gehirnerschütterung vom Kopfschütteln!!!!
Das kann natürlich dem Sachbearbeiter NICHT passieren denn dazu braucht man HIRN!!!

Gravatar: karlheinz gampe

Er ist halt kein hochbegabter CDU Merkelakademiker oder SPD Goldstück dieser roten CDU Migranten-Kanzlerin. Der Student sollte klagen, denn der Betrag für die gespendeten Lebensmittel ist viel zu hoch zumal die meist kurz vor Ablauf gespendet und solche Lebensmittel werden reduziert im Laden verkauft. Auch die Qualität von älterem Gemüse und Obst dürfte qualitativ nicht dem vom Wochenmarkt entsprechen. Er sollte gegen den Bescheid klagen! Machen die Merkelakademiker auch !

Gravatar: Karl

ist der Student Deutscher??
wenn ja, dann kann man es als richtig ansehen, Deutsche haben einfach nichts verdient, und zum Flaschensammeln mindestens einen Kleingewerbeschein, sonst auch verboten,, er könnte ja überleben,,,

Gravatar: Catilina

Wie, der Antragsteller will nicht nur wohnen sondern auch essen? Wo kommen wir denn da hin?

Gravatar: Sigmund Westerwick

Die Gutmenschen

der beim Amt zuständige Sachbearbeiter ist bestimmt ein Gutmensch der alles daran setzt, dass den Neubürgern die maximale Ausbeute an staatlichen Leistungen zugute kommt.
Da muss man eben an anderer Stelle sparen, geht nicht anders.

Gravatar: Zyniker

Das ist jetzt aber ein Problem des beneidenswert ehrlichen, aber leider auch strunzdummen, deutschen Michels... hätte er die Sachspende im Antrag nicht angegeben, wie es jeder NixVerstähn-Schatzsucher macht, dann könnte ihm das Amt auch nix anrechnen.

Für die hier Schatzsuchenden Rapefugees ist es normal dem Amt nur das mitzuteilen, was es unbedingt wissen muss (die asylindustrie berät die schon in dem Sinn) und falls man dann erwischt wird, wird rumgejammert, der Sachbearbeiter als Nazi beschimpft und dann sind 20000 Euros doch nur peanuts... Sozialleistungen werden versucht dann wie auf dem bazar zu handeln... da gehört den Staat bescheißen zum Volkssport und bei den muselmanen hab ich immer das Gefühl die brüsten sich noch gegenseitig wer den dummen Deutschen (Christ) im Amt mehr bescheißt...

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