Gastbeitrag der »Initiative Familien-Schutz«

Erfolg für den Lebensschutz: Verbot der Sterbehilfe bleibt vorerst bestehen

Das Gesetz zur Legalisierung von Sterbehilfe ist vorerst gescheitert. Die Fraktionen des Bundestags konnten sich nicht auf einen gemeinsamen Entwurf verständigen.

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Gastbeitrag der »Initiative Familien-Schutz«

Das Gesetz zur Legalisierung von Sterbehilfe ist vorerst gescheitert. Die Fraktionen des Bundestags konnten sich nicht auf einen gemeinsamen Entwurf verständigen.

Die Orientierungsdebatte im Bundestag zur Legalisierung der Sterbehilfe ist am letzten Donnerstag ergebnislos verlaufen. Die Fraktionen von SPD, CDU, AfD, Grüne, FDP und Linke konnten sich nicht auf einen gemeinsamen Entwurf verständigen.

Im Februar 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht in einem aufsehenerregenden Urteil das Verbot der Sterbehilfe als verfassungswidrig abgelehnt und den Gesetzgeber zu einer Neuregelung aufgefordert. Selbstbestimmtes Sterben, so das Urteil der Karlsruher Richter, sei ein Grundrecht. Deshalb müsse der Staat unheilbar kranken Menschen im »extremen Einzelfall« den Zugang zu tödlichen Betäubungsmitteln erlauben.

In einem gemeinsamen Gesetzentwurf fordert eine Gruppe um den SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach und seiner FDP-Kollegin Katrin Helling-Plahr die Freigabe der Suizidhilfe. Der Zugang zu Medikamenten zur Selbsttötung soll Sterbewilligen ermöglicht werden. Das Rezept hierzu soll der Arzt nach einer Pflichtberatung für den suizidwilligen Menschen ausstellen. Noch weiter geht die Fraktion der Grünen um Renate Künast und Katja Keul. Sie fordern einen »klaren Zugang« der Betroffenen zu tödlichen Betäubungsmitteln. Sterbehilfe soll – nach Beratung – allen Menschen ermöglicht bzw. diese nicht nur auf Menschen mit unheilbarer Krankheit begrenzt werden.

Der Vorschlag der CDU hält sich dagegen dicht am Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Sterbehilfe auf den extremen Einzelfall begrenzt wissen will. So soll die geschäftsmäßige Sterbehilfe grundsätzlich strafbar bleiben und nur unter sehr speziellen Voraussetzungen nicht unrechtmäßig sein. Um auszuschließen, dass die Suizidentscheidung nicht durch äußeren Druck, sondern freiverantwortlich zustande gekommen ist, soll beim Betroffenen durch mindestens zwei Gutachten von Fachärzten festgestellt werden. Interessant am Entwurf der CDU ist, dass er Sterbehilfe für Minderjährige explizit ausschließt im Gegensatz zu SPD und Grünen. Der Gesetzgeber habe einen Schutzauftrag, begründete der CDU-Abgeordnete Ansgar Heveling den Antrag seiner Fraktion.

Für die Fraktion der AfD lehnte Beatrix von Storch die Suizidhilfe grundsätzlich ab, weil sie sich im Unterschied zur Sterbehilfe an alle Suizidwilligen richte. Sie warnte eindringlich davor, mit der Förderung des assistierten Suizids die »Büchse der Pandora« zu öffnen. Dieser begründe eine Kultur des Todes. Menschen in akuten Lebenskrisen bräuchten keine Hilfe zum Sterben, sondern Hilfe zum Leben. Der assistierte Suizid widerspreche nicht nur universellen ethischen Grundsätzen, sondern auch den Werten der christlich-abendländischen Kultur.

Im Ergebnis war es den Fraktionen nicht möglich, sich auf einen gemeinsamen Gesetzesentwurf einigen. Aufgrund des bevorstehenden Wahlkampfs und der vorgeschalteten Sommerpause des Parlaments rechnet die CDU nicht mehr mit einem erneuten Anlauf. Bundesgesundheitsminister Spahn hat die Ausgabe tödlicher Betäubungsmittel durch Apotheken untersagt. Es bleibt daher weiterhin beim Verbot der Sterbehilfe.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Ketzerlehrling

Lebensschutz? Bei Todkranken, ohne Aussicht auf Genesung. Sie quälen mit Schmerzen. Das ist Schutz. Nein, das ist Egoismus in Reinkultur. All diese Menschenschinderei, Anmaßung, Gottspielen ist so typisch für Deutsche.

Gravatar: werner

Denen die sterben wollen, sollte man keine Knüppel in die Beine werfen.

Gravatar: Marvin

Christlichen Fundamentalisten, die den Menschen die Rechte nehmen, gefällt das.

Gravatar: Frost

Für unheilbar Kranke ist Sterbehilfe eine Erlösung. Der schwer kranke Mensch sollte selbst bestimmen können, wen er ins Jenseits will. Der Mensch wird von der Wiege bis zur Bahre bevormundet -, obwohl er angeblich in einer Demokratie lebt. Damit muss schluss sein. Ich könnte drauf wetten, dass, wenn eines Tages das Geld ausgeht - die Sterbehilfe zum Automatismus wird. Was die da fabrizieren ist pure Heuchelei. Außerdem müssen sich ja auch, die Geräte zum Überleben amortisieren. Und wenn man den Lebensschutz ernst nehmen wollte, dann dürfte man auch nicht, den Profit über das Leben stellen.

Gravatar: kim

Das Urteil des Verfassungsgerichts gilt. Die Verzögerungstaktik ist beschämend. Das Recht der Menschen auf selbstbestimmtes Sterben ist ein hohes Gut.
.Niemand wird gezwungen, es zu nutzen, aber niemand darf daran gehindert werden, es zu nutzen - DAS ist Menschlichkeit. Alles andere ist Bevormundung.

Gravatar: Croata

Sterbehilfe durch die Spritze - eine neue Form des Terrorismus?

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