Recht auf ein Kind für Erwachsene führt dazu, dass Kindern das Recht auf ihre leiblichen Eltern beschnitten wird

Entrechtete Väter und Kinder: Grüne und Linke drängen auf Aufweichung der Adoptionsregeln

Schon lange hat die Doktrin des »Bunten« und »Vielfältigen« die Familie erreicht. Auch sie hat sich gefälligst in ebenso infantilen wie einfältigen Tanz um den Regenbogen einzureihen. Das geht allerdings nur, wenn die natürliche Abstammung juristisch bis zur Unkenntlichkeit aufgeweicht wird.

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Wenn es darum geht, die Familie so lange zu stutzen, bis von der ältesten, auf natürlicher Abstammung beruhenden Form menschlichen Zusammenlebens nur ein synthetisches, gendergerechtes Rumpfgebilde übrig bleibt, harmonieren die kleinen und großen Parteien des Bundestags. Während sich Grüne und Linke auf lesbische Paare konzentrieren und diese nicht länger durch das auf natürlichen Abstammungsregeln beruhende Adoptionsrecht »diskriminiert« sehen wollen, geht das der FDP freilich nicht weit genug. Seit Jahren fordern die Liberalen, Leihmutterschaft zu legalisieren und das Adoptionsgesetz insbesondere für homosexuelle Männer mit Kinderwunsch zurecht zu stutzen. Die Linke liegt voll auf der Linie der Grünen. Die SPD platziert sich irgendwo dazwischen, scheiterte aber mit ambitionierteren Vorhaben bislang am Widerstand ihres christdemokratischen Koalitionspartners.

Schlüsselforderung wie Argumentationslinie der »Progressiven« sind dabei deckungsgleich. Da gleichgeschlechtliche Paare seit der Einführung der Ehe für alle 2017 heiraten dürfen, muss demgegenüber auch die rechtliche Zuordnung des Kindes zu seinen Eltern gesetzlich neu ausformuliert werden. In der Tatsache, dass die verheiratete Partnerin einer lesbischen Mutter bei der Geburt des Kindes nicht automatisch in den Rang des zweiten Elternteils – als sogenannte »Co-Mutter« des Neugeborenen – aufrückt, sehen die Grünen eine Benachteiligung und Ungleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren. Schließlich gilt auch der Ehemann bei der Geburt des Kindes durch seine Ehefrau vor dem Gesetz automatisch als Vater. Das muss nach dem Willen der Grünen auch für lesbische Paare möglich sein.

Dank des Widerstands der CDU/CSU gelang Familienministerin Giffey (SPD) jedoch nur ein halber Schritt in Richtung der grünen Gender-Kommissare: So soll zwar eine Adoption für lesbische Paare möglich, aber mit einer verpflichtenden Beratung verbunden sein, wenn die Partnerin der lesbischen Mutter die Vormundschaft für das Kind erlangen will. Allerdings wurde Giffeys Gesetzentwurf jetzt im Bundesrat gestoppt, insbesondere auf Druck des grün regierten Bundeslands Baden-Württemberg. Sowohl der baden-württembergische Sozialminister Manfred Lucha wie auch Berlins Justizminister Dirk Behrend (beide Grüne) verweigerten Giffeys Gesetz die Zustimmung. Die Bundesregierung kann nun das Gesetz im Vermittlungsausschuss mit den Länderregierungen verhandeln.

Wie auch immer die Adoption für Homosexuelle gesetzlich ausformuliert wird, fest steht: Die Regierung hat 2017 mit der Einführung der Ehe für alle die Büchse der Pandora geöffnet. Warnende Stimmen von Juristen, die eine Vielzahl von rechtlichen Folgeproblemen kommen sahen, hat sie ignoriert. Das Kindeswohl wurde mithin zur disponiblen Masse eines extremen Begriffs von Individualismus degradiert. Da das Kind nur von einer Mutter (Frau) und einem Vater (Mann) abstammen kann, bildet die natürliche, auf geschlechtliche Bipolarität beruhende Elternschaft Basis und Anknüpfungspunkt des genetisch verwandten Kindes. Schlicht ausgedrückt: Für Kinder ist es am besten, bei den leiblichen Eltern aufzuwachsen. Diese schlichte Wahrheit des Erfahrungswissens ist jedoch zum großen Tabu unserer Zeit herabgesunken. Im Mittelpunkt des politischen Interesses stehen homosexuelle Paare und deren (egoistisches) Interesse, die selbstgewählte, prinzipiell unfruchtbare Lebensform mit der Verrechtlichung ihrer zumeist außerehelich beziehungsweise notwendigerweise künstlich erworbenen Elternschaft zu krönen. Der Vater des Kindes gilt in der lesbischen Variante lediglich als Samenspender, der mithin durch Mutter und »Mit-Mutter« getrost aufs juristische Abstellgleis gedrängt werden darf. Seine Degradierung zum Besuchsonkel hat er hinzunehmen. Die von vornherein auf Vernichtung der immanent bedeutsamen Vaterbeziehung in der Entwicklung eines Kindes angelegte Aufzucht-Konstellation ist gewollt und erwünscht. Der Staat entpuppt sich hierbei als Helfer in einem von vornherein als Tragödie angelegten Beziehungsgefüge, wobei er die willkürlich halbierte Abstammung des Kindes als »Fortentwicklung des geltenden Rechts« euphemisiert. In den Augen von Grün bis Links ist die Entrechtung von Kind und Vater demnach gleichbedeutend mit Fortschritt.

Wer zusätzliche Rechte (Privilegien) verteilt, muss sie anderen zuvor wegnehmen. Dieser schlichte Grundsatz politischer Gestaltung wird im Zusammenhang mit familienpolitischen Maßnahmen nicht gerne gehört. Das Recht auf ein Kind für Erwachsene führt dazu, dass Kindern das Recht auf ihre leiblichen Eltern auf unzulässige Weise beschnitten wird. Kinder können sich nun einmal entscheiden, sie können nicht gefragt werden, ob sie in diesem oder jenen Beziehungsgefüge groß werden wollen, für das sich zwei, drei oder mehr Erwachsene entschieden haben. Sie können ihre Abstammung auch später nicht wirksam anfechten, so wie sich Geschehenes nun einmal nicht rückgängig machen lässt. Ein Staat, der sich selbstherrlich dazu aufschwingt, nicht-natürliche Beziehungsmodelle auf eine Stufe mit der Institution Familie zu stellen und zu verrechtlichen, handelt fahrlässig und unverantwortlich. Fahrlässig, weil niemand weiß, welche familien- und unterhaltsrechtlichen Folgen sich aus willkürlichen Reformen zur »Gleichstellung« von Regenbogenfamilien ergeben. Unverantwortlich, weil die Regierung das vitale Interesse und das Wohl des Kindes ungerührt in die Waagschale wirft, um eine verschwindend geringe Minderheit mit Privilegien zu versorgen. Die Ideologie des Regenbogens wird institutionalisiert. Doch wer am Ende dafür zahlt, ist das Kind.

Ein Gastbeitrag der Initiative Familien-Schutz

 

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Roland Brehm

Das sind völlig pathologische Gesellschaftsformen die die Zerstörung der Familie als Basis jeglichen gemeinschaftlichen Lebens zum Ziel haben. Diese Leute gehören zum Psychiater, aber nicht in die Politik.

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