Unbemerkt von der Öffentlichkeit fiel ein jahrhundertealtes Bürgerrecht

Endgültiges Aus für das deutsche Bankgeheimnis

Während es vergangene Woche in den Medien nur ein politisches Thema zu geben schien, die Ehe für homosexuelle Paare, blieb etwas völlig unbeachtet, was fast alle Bürger betrifft: Das fast 400 Jahre alte Bankgeheimnis wurde abgeschafft.

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In der öffentlichen Aufmerksamkeit dominierte vergangene Woche die sogenannte »Ehe für alle«. Dabei hat die bisher geltende »eingetragene Lebenspartnerschaft« seit 2001 bundesweit gerade einmal 41.000 homosexuelle Paare und damit nicht mal ein Prozent der Bundesbevölkerung zu den Standesämtern ziehen lassen.

Andere Themen, die Millionen von Menschen in diesem Land in ihrem Alltag tangieren, gingen dabei medial unter. Gerade noch bekam man unter den weiteren Meldungen mit, dass der Bundestag am gleichen Tag das verfassungsrechtlich äußerst bedenklicke »Netzdurchsetzungsgesetz« (NetzDG) durchwinkte, was eine Zensur von Meinungsäußerungen im Internet mit sich bringt.

Ganz ohne Medienaufmerksamkeit blieb, dass der Bundesrat vergangene Woche mit dem von ihm genehmigten Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG) das fast 400 Jahre währende Bankgeheimnis in Deutschland abgeschafft hat, was alle Bankkunden und damit quasi fast alle Bundesbürger betrifft.

Mit Artikel 1 Nummer 2 des StUmgBG wurde vollständig der bisherige § 30a der Abgabenordnung (»Schutz von Bankkunden«) gestrichen, dessen Absatz 1 die Finanzbehörden bislang mahnte, »bei der Ermittlung des Sachverhalts […] auf das Vertrauensverhältnis zwischen den Kreditinstituten und deren Kunden besonders Rücksicht zu nehmen.«

Die endgültige Abschaffung des Bankgeheimnissen trat am Sonntag dann auch in  Kraft. Letztlich fiel dies auch so wenig auf, da schon seit 12 Jahren durch den damaligen SPD-Bundesfinanzminister Hans Eichel die Abwehrrechte des Einzelnen gegenüber dem Staat so stark abgeschwächt waren, dass es fast nur noch eine Formalie war, das ganze vollständig zu streichen.

Jetzt sind in der Folge mit dem Wegfall des Passus »Schutz von Bankkunden« letzte kleinere Einschränkungen weggefallen, die dem Staat verbieten, Konten nicht »allgemein« überwachen zu dürfen. Tatsächlich hatten die Finanzbehörden aber schon seit 2005 Zugriff auf die Bankkonten der in Deutschland lebenden Bürger.

Diese sollte eigentlich nur in Ausnahmefällen angewendet werden, wenn etwa ein Verdacht auf Hinterziehung von Steuern vorliegt. Allerdings ist die Zahl massiv steigend, nicht nur weil der Kampf gegen den Terror als Begründung hinzu kam. 2016 gab es seitens der Finanzbehörden offiziell 300.000 Anfragen bei Banken, während es 2013 noch die Hälfte war.

Der FDP-Politiker Volker Wissing sah bereits vor einem Jahr ein »Indiz dafür, dass die Kontenabfrage nicht mehr ein Instrument im konkreten Verdachtsfall, sondern zu einem Standardinstrument der Behörden verkommen ist.« Der jetzt rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister urteilte: »Der Staat schnüffelt, was das Zeug hält«.

Die Finanzbeamten dürfen mit den seit 2006 geltenden Regelungen voll elektronisch eine Abfrage bei der Bank vornehmen. Das Sozialamt, die Familienkasse, die Arbeitsagentur, die Bafög-Stelle und ähnliche dürfen das offiziell nicht, allerdings können diese Stellen das Finanzamt bitten, ihnen die Daten zu überlassen.

Viele sehen in der Ausweitung der Kontenabfragen und der endgültigen Abschaffung des Bankgeheimnisses nun die Schnüffelei auf den Konten von der Ausnahme zur Regel werden. Es drohen als weitere Schritte die Bargeldobergrenze und eine Bargeldabschaffung, um völlige Kontrolle über den Geldverkehr sämtlicher Bürger zu bekommen.

Mehr dazu unter epochtimes.de

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Heinz

Da würde sich Mielke freuen, wenn er wüßte, daß Merkel in seinem Sinne weiterhandelt.

Nun ja, es gibt viele Mielkes, die sich an seiner Stelle daran erfreuen.

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