KEF stützt Verfassungsbeschwerden von ARD, ZDF und Deutschlandradio

Droht uns bald eine neue GEZ-Zwangsbeitrags-Erhöhung?

ARD, ZDF und Deutschlandradio klagten vor dem Bundesverfassungsgericht. Grund: Der Rundfunkbeitrag durfte nicht von derzeit monatlich 17,50 Euro auf 18,36 Euro steigen. Nun bekommen sie Rückenwind von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF).

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Droht uns nun doch bald eine Erhöhung des GEZ-Zwangsbeitrags? Zuerst war die Erhöhung abgeschmettert worden. Zum 1. Januar sollte der Rundfunkbeitrag von derzeit monatlich 17,50 Euro auf 18,36 Euro steigen. Als Grund wurde ein vermeintlich erhöhter Bedarf angegeben. Im Gegensatz dazu müssen die privaten Sender ihre Ausgaben an Umsatz und Gewinn orientieren, da sie den Bürgern keine willkürlichen Rundfunkgebühren abpressen können. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk will dagegen Planungssicherheit für die nächsten Jahre.

Besonders dreist: ARD, ZDF & Co. kündigen einfach einen Bedarf an, der natürlich auch überzogene Gehälter und Altersbezüge der Führungskräfte decken muss. Außerdem will der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Internet expandieren. Doch dort ist er so überflüssig wie ein Kropf, weil das Online-Angebot unendlich ist. Viele Bürger hören sowieso kein Radio mehr, sondern Musik über Amazon Prime oder Spotify und Filme über Netflix.

Jetzt stützt die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) mit einer Stellungnahme die Verfassungsbeschwerden von ARD, ZDF und Deutschlandradio. 

»Die Kommission hält die Verfassungsbeschwerden für begründet«, behauptet das Gremium gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Die Kommission sei der Auffassung, »dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten seit dem 1. Januar 2021 nicht ihrem festgestellten Bedarf entsprechend finanziert sind«.

Gegen die unendliche Gier der GEZ-Granden gilt es jetzt entschieden Widerspruch zu äußern, beispielsweise über die Teilnahme an dieser Online-Petition auf dem Portal Civil Petition.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: werner

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass der GEZ-Zwangsbeitrag gesetzeskonform ist, kam damals nur zustande, weil sich in diesem Gericht ehemalige CDU-Mitglieder oder regierungsnahe Richter befanden und immer noch befinden. Die Regierung bestellt die Richter des Bundesverfassungsgerichtes.

Gravatar: Lügenaufdecker

Die Falschmelder und Lügenpropaganda Akrobaten von ARD und ZDF etc. könnt ihr am ausgestreckten Arm verhungern lassen, denn den Staat Bundesrepublik Deutschland gibt es nicht mehr. Wir befinden uns seit 1990 wieder im Rechtssystem des Deutschen Reiches seit Ende 1945.

Die seit 1990 und den 2+4 Verträgen bestehende BRD GMBH mit der derzeitig schlechtesten Geschäftsführung unter Merkel ist als Finanzagentur, eingetragen im HLB. Sie, hat keinerlei Rechtsgrundlagen aus dem derzeitigen Status als Deutschem Staat mehr. Auch die Bundesländer existieren demnach nicht mehr und damit sind auch die sog. Staatsverträge des Rundfunk und Fernsehens nur noch Makulatur. Diese Bande herrscht nur noch mit seinem Gewohnheitsrecht, denn die gültigen §§ der Nichtexistenz der Bundesrepublik Deutschland als Staat sind eindeutig.

Wer seinen Personalausweis mal anschaut wird als Staatangehörigkeit das Wort "DEUTSCH" finden. Deutsch aber ist ledigleich eine Sprache und keine Bezeichnung für einen Staatsbürger. Lediglich in einem alten Perso von 1973 und einem Reisepass von 1958 steht noch als Staatangehörigkeit "Deutscher"

Und hier der Link des Video Clips dazu wo von den Regierende selbst verkündigt wird, dass es Deutschland als Staat sei 1990 nicht mehr gibt. Daher machen die einfach so weiter und auch gerade jetzt mit uns was sie wollen und wir lassen es uns ohne dagegen zu protestieren einfach so gefallen, eben nach deren Gewohnheitsrecht und nicht auf einer gesetzlichen Grundlage.

https://www.youtube.com/watch?v=-b7fQU0MoJI

(Sichert Euch dieses Video auf Eure Rechner, damit es nicht wie üblich sang und klanglos verschwindet)

Ja und wer es noch mit allen §§ nachlesen will, der kann es hier folgend tun.

WER STRAFZETTEL ZAHLT UNTERSTÜTZT GESETZLOSE!!!
EIN ANTWORTSCHREIBEN AUF BUSSGELDER, BEITRÄGE UND VOLLSTRECKUNGSANKÜNDIGUNGEN:

GERNE ZUM TEILEN & VERBREITEN

Seit 15 Jahren !!!!! zahle ich keine Strafzettel. Auf dieses Schreiben hin wird man ignoriert. Wenn es eine Lüge oder Verschwörungstheorie - warum kommen alle damit durch?

Kassen oder Aktenzeichen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich weise den von Ihnen gestellten Bußgeldbescheid,Mahnbescheid/Gebührenbescheid zurück und äußere mich nicht zur Sache.

Begründung:
Ich würde gerne von Ihnen erfahren, auf welcher Basis Sie einen Bußgeldbescheid ausstellen, da das Grundgesetz der BRD seit 17. Juli 1990 durch die Streichung des territorialen Geltungsbereiches (§23 GG) von den Alliierten in den 4+2-Verhandlungen in Paris durch Herrn James Baker ungültig gemacht wurde.
Damit sind alle gesetzlichen Grundlagen, auf die Sie sich stützen, erloschen.
Sie handeln aber völkerrechtswidrig auf Gewohnheitsrecht. Dies ist Ihnen als ehemalige Körperschaft öffentlichen Rechts grundsätzlich nicht erlaubt.
1. Damit ist wieder der alte verfassungsrechtliche Status des Deutschen Reichs in Kraft getreten und der kennt kein Gesetz für Ordnungswidrigkeiten nach StVO.
2. Laut Gerichtsverfassungsgesetz ist eine Handlung ohne rechtliche oder gesetzliche Grundlage nichtig. Damit haben Sie grundsätzlich keine Kompetenz mehr, Bußgeldbescheide, Kostenbescheide o.ä. auszustellen. Ihnen fehlt dazu jegliche rechtsstaatliche Grundlage.
Woher das?:
1. Das Ordnundswidrigkeitsgesetz (OWiG) wurde vom Bundestag der BRD GmbH exakt am 11.10.2007 zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen und ist mit Wirkung vom 25.11.2007 (Erscheinungsdatum in den BGBl) aufgehoben worden. Logischerweise existieren somit rein rechtlich keinerlei Ordnungswidrigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland GmbH mehr.
2. Die Aufhebung der Einführungsgesetze (§1) von ZPO, GVG und StPO am 19.04.06, wirksam geworden am 25.04.2006, nachlesbar im BGBl I, S.866, bedingt nach BRD- Recht die Aufhebung aller drei Regelwerke. Damit sind alle angeführten Punkte wie z.B. die Abgabe der EV, Einziehung nach fruchtloser Pfändung, Beugehaft, etc., was die bezogenen Grundlagen betrifft rechtlich gegenstandslos geworden. Das zeitgleiche Wegfallen des Geltungsbereiches (§5) sorgt ebenfalls für die Auflösung des jeweils betroffenen Gesetzeswerkes, gemäß des Grundsatzes, Gesetze ohne Geltungsbereich sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBI 1964, 147) !Oder völkerrechtlich plausibel, ein Gesetz das nirgendwo gilt, gilt überhaupt nicht.
3. Die Vollziehbarkeit und Gültigkeit von Haftbefehlen findet sich im § 909 Abs.2 ZPO geregelt, womit faktisch keine rechtlich korrekten Haftbefehle mehr existieren. Die Bundesrepublik Deutschland ist seit 1990 definitiv und im Handelsregister ersichtlich in das rechtliche Gewand einer GmbH geschlüpft, siehe den Handelsregisterauszug HRB 51411 Des AG Frankfurt/Main. HR Auszug BRD Finanzagentur.
Teilen Sie mir bitte Ihre Rechtsgrundlage und Legitimation mit und bestätigen Sie dies bitte mit Ihrer persönlichen Unterschrift und damit Übernahme der Verantwortung.
Können Sie das nicht, erwarte ich von Ihnen die sofortige Einstellung des Verfahrens.

Gravatar: egon samu

"Der Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks (hr) hat am Freitag, 4, Dezember, den von hr-Intendant Manfred
Krupp vorgelegten Haushaltsplan 2021 einstimmig genehmigt. Für das kommende Jahr plant der hr
Aufwendungen in Höhe von 623 Millionen Euro, denen Ertrage von 511 Millionen Euro gegenüberstehen.
Handelsrechtlich ergibt sich daraus in Kombination mit der anhaltenden Niedrigzinsphase und dem
Rickstellungsbedarf fir die Altersversorgung ein Fehlbetrag in Höhe von rund 112 Millionen Euro."
Jeder Geschäftsführer der Mise einplant und von seinem "Kontrollgremium" genehmigt bekommt wandert üblicherweise in den Knast.
Nicht so ein GEZ-Intendant...desser Propagandaauftrag ihm auch noch Immunität bei Straftaten zusichert.

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