Merkel-Regierung spielt unterschiedliche Szenarien durch

Droht den Bürgern eine Vermögensabgabe zur Finanzierung des Merkel-Lockdowns?

Zur Finanzierung der Folgen des totalitären Merkel-Lockdowns wird seitens der Merkel-Regierung auch die Vermögensabgabe im Rahmen eines gesetzlichen Lastenausgleichs diskutiert. Die Bürger sollen also über Steuern und Vermögensabgaben für die Schäden aufkommen, die durch den Merkel-Lockdown entstanden sind.

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Zur Finanzierung der Folgen des totalitären Merkel-Lockdowns wird seitens der Merkel-Regierung auch die Vermögensabgabe im Rahmen eines gesetzlichen Lastenausgleichs diskutiert. In den aktuellen Fall-Konstellationen des Wirtschaftsministeriums wird auch ein möglicher Solidarbeitrag auf die Einkommensteuer erwogen. Die Bürger sollen also über Steuern und Vermögensabgaben für die Schäden aufkommen, die durch den Merkel-Lockdown entstanden sind.

Dazu wurde auch eine Studie in Auftrag gegeben. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat die Rechtmäßigkeit einer Vermögensabgabe überprüft, um die Schäden durch den Merkel-Lockdown zu finanzieren. Eine Vermögensabgabe hatte es in der Nachkriegszeit gegeben, um die Folgen des Krieges zu stemmen. Die Frage, die die Studie aufwirft, ist, ob es im Zuge der Coronakrise wieder zu einer Vermögensabgabe kommen könne.

Dies scheint laut Gutachten wohl grundsätzlich möglich zu sein. Allerdings müssen zahlreiche Parameter stimmen.

So heißt es beispielsweise in der Studie, dass es sich um eine einmalige Abgabe handeln muss, die allerdings gestaffelt eingefordert werden kann:

»Die Vermögensabgabe muss laut Verfassung eine einmalige Abgabe bleiben. Allerdings ist es zulässig, diese einmalige Abgabe über mehrere Jahre zu verteilen, wie es etwa bei den Lastenausgleichsabgaben im Rahmen des Lastenausgleichsgesetzes (LAG) von 1952 praktiziert wurde.«

Außerdem muss geklärt werden, ob eine finanzielle Notlage des Staates vorliegt. So heißt es in dem Gutachten:

»Bedenken im Hinblick auf die Einführung einer Vermögensabgabe zur Bekämpfung der finanziellen Belastungen durch die Corona-Krise ergeben sich [...] vor allem daraus, dass eine existenzbedrohende finanzielle Notlage des Staates vorausgesetzt wird, in der weder eine Steigerung der Einnahmen aus den übrigen Steuern noch eine Ausweitung der Kreditaufnahme oder eine entsprechende Ausgabenkürzung möglich ist.«

Außerdem müsse eine Zweckbindung (in diesem Fall die Coronakosten) festgestellt werden.

Was bedeutet dies alles? Die Tatsache, dass die Ministerien verschiedene Fälle durchspielen und dass bestimmte Gutachten und Studien in Auftrag gegeben werden, bestätigen, dass die Merkel-Regierung über Pläne nachdenkt, gegebenenfalls die Kosten des durch die Schäden des Merkel-Lockdowns mittels besonderer Abgaben wie einer Vermögensabgabe zu stemmen. Dazu muss die Merkel-Regierung allerdings die Juristen zuerst davon überzeugen, dass es sich erstens um eine existenzbedrohende Notlage des Staates handelt und zweitens um eine einmalige Abgabe.

Nun spielen die Ämter und Ministerien die finanziellen Szenarien der weiteren Entwicklung durch. Wenn es arg kommt, droht den Bürgern tatsächlich eine Vermögensabgabe zur Finanzierung der Folgen des Merkel-Lockdowns.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: werner

Wenn der Steuerzahler die Schweinerei von der Merkel und ihrem Ganovenclan zahlen soll, muss eine Revolution entfacht werden.

Gravatar: erdö Rablok

Als Lastenausgleich wäre eine Vermögensabgabe der Regierenden und, ihrer Helfer und den von ihnen geförderten Schmarotzern, der erste und geeignetste Schritt.

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