Neuer Fall sorgt für Aufsehen: Frau soll in den Knast

Doch Gefängnis für GEZ-Verweigerer?

Eigentlich hatten ARD und ZDF angekündigt, dass man Rundfunkbeitrags-Verweigerer nicht mehr ins Gefängnis schicken lassen wolle. Doch nun droht einer Frau Haftstrafe.

Veröffentlicht:
von

Im Frühjahr sorgte der Fall einer überzeugten Rundfunk-Beitrags-Verweigerin für Schlagzeilen. Sieglinda Baumert aus Chemnitz war 61 Tage ins Gefängnis gesperrt worden. Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt. Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk war dies ein erheblicher Image-Schaden. Denn die Öffentlichkeit hatte sich mit der Frau solidarisiert. Die Maßnahme sei überzogen gewesen, lautete damals das Echo. Daraufhin ließ man verkünden, dass man in Zukunft von solchen Maßnahmen absehen wolle. Wie damals der Tagesspiegel berichtete, hatte man entschieden, nicht mehr auf das Mittel der Erzwingungshaft bei nicht gezahltem Rundfunkbeitrag zu setzen.

Doch man soll die Institutionen nicht an ihren Worten, sondern an ihren Taten messen. Nun sorgt ein neuer Fall für Aufsehen. Wie in der Presse berichtet wurde, soll eine alleinerziehende Mutter aus der Nähe von Brandenburg wegen Zahlungssäumnis ins Gefängnis (siehe Berichte: TAZ, Kieler Nachrichten, Welt-Online/N24, Merkur) Sechs Monate Erzwingungshaft will man ihr aufbrummen. Alles nur wegen rund 300 Euro.

Die 43-jährige Frau weigert sich seit vier Jahren, die Rundfunkbeitragspflicht anzuerkennen. Sie besitze weder Radio noch Fernseher und konsumiere auch nicht deren Sendungen.

 

 

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: Stephan Achner

Sechs Monate Haft wegen 300 Euro ausstehender GEZ-Zwangs-Gebühren für eine alleinerziehende Mutter, die weder Fernsehen noch Radio besitzt.

Dieses Deutschland ist einfach nur noch irre.

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang