Einige Altparteienpolitiker, so wie Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher von der SPD, wollen in ihrem Zuständigkeitsbereich künftig den Besuch von Restaurants, Theatern und anderer Einrichtungen von der sogenannten 2-G-Regel abhängig machen. Das bedeutet, dass nur noch Geimpfte oder Genesene am sozialen Leben in der Hanstestadt teilhaben dürfen. So will es der SPD-Tschentscher. Ungeimpfte müssen draußen blieben.
Mit seiner Offensive stößt Tschentscher bei Verfassungsrechtlern allerdings weder auf Verständnis noch auf Zuspruch. Ganz im Gegenteil. Die 2-G-Regel ist die Differenzierung in Geimpfte/Genesene auf der einen Seite und Ungeimpfte auf der anderen Seite »aus verfassungsrechtlicher Sicht unzulässig«, sagt dazu Verfassungsrechtler Ulrich Battis der Augsburger Allgemeinen. Vor allem aber, ergänzt Battis seine Ausführungen, kann niemand mit Sicherheit sagen, dass eine Impfung auch vor einer Ansteckung schütze.
Selbst der per Zwangsabgabe finanzierte Regierungssender ARD hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der 2-G-Regel. Dessen Experte Kolja Schwartz führt an, dass falls jemand gegen die Entscheidung von Tschentscher vorgehe, die Gerichte zwei Dinge zu prüfen haben: »Erstens: Gehen von Geimpften weniger Gefahren aus? Zweitens: Sind die Einschränkungen für Nicht-Geimpfte wirklich erforderlich für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung?«
Genau das sei umstritten, wie Schwartz weiter sagt. Denn die Frage, ob von Geimpften weniger Gefahren für andere ausgeht, wird von Wissenschaftlern insbesondere in Bezug auf die Delta-Variante unterschiedlich beantwortet, kommt Schwartz in einem Beitrag des NDR zu Wort.
Kommentare zum Artikel
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Wir haben hier in diesem Land keine unabhängige Justiz und auch keine unabhängige Polizei. Beide sind politisch Weisungsgebunden. Wer das nicht verstanden hat, wird sich immer wieder wundern.
Was wir hier brauchen ist die direkte Demokratie nach schweizer Vorbild.
Weg mit der Demokratur!
Reden wir über Menschenrechte, Grundrechte, oder reden wir über den
Umgang mit Menschen?
Ungeimpfte sind Menschen, die das Recht
haben, sich gegen einen unerforschten Impfstoff zu entscheiden.
Das sollte, explizit der Bundeskanzlerin Merkel, bewusst sein.
Geimpfte haben sich für ein Impfstoff entschieden. Das sollte man ebenfalls respektieren.
Was ich niemals respektieren und tolerieren werde, ist der Umgang der Politiker mit bewussten Entscheidungen mündiger und erwachsener Bürger.
Menschen, die sich nicht impfen ließen,
als Impfmuffel, unmündig und dumm darzustellen, ist unterste Schublade.
Herr Spahn bezeichnete Ungeimpfte als Virus und sprach von einer "Pandemie der Ungeimpften"
Was kommt denn als Nächstes?
Werden wir, die sich bewusst nicht nicht impfen lassen, wie Leprakranke behandelt-
wie Kriminelle?
Grundrechte sind das eine, dass andere
ist der Umgang der Politiker mit ihrem Volk.
Menschen zu klassifizieren, zu spalten, gegeneinander aufzuwickeln, ist kriminell!
Deutschland hat eine Verfassung, die seit 1945 außer Kraft gesetzt wurde! Die BRD hat keine, nur einen angeblichen Verfassungsersatz, genannt Grundgesetz. Deshalb hat das Grundgesetz keinen Aussagewert und kann je nach Laune der Politiker verändert, angepaßt oder mit selbstbeschlossenen Ermächtigungen ganz oder teilweise außer Kraft gesetzt werden. Die BRD ist kein richtiger Staat, sondern immer noch ein Besatzungskonstrukt und außerdem weisungsgebunden.
Mir wurden meine Grundrechte genommen, ich werde ausgegrenzt, diskriminiert und muss mich von "Volksvertretern beschimpfen lassen, Sozialschädling ist noch das Harmloseste.
Andererseits soll mir eine Pflicht auferlegt werden, meine Gesundheit einem medizinischen Experiment zu opfern. Gern würde ich Steuern seit Anfang 2020 zurückverlangen und nie mehr solche zahlen, bis zur vollständigen Wiederherstellung meiner Rechte, aber auch das darf ich nicht. Ich nenne das Diktatur
Verfassung ?
Was ist das ?
Wir haben nur ein "Grundgesetz", welches aber so manchem Politiker eher ein Hindernis als eine Verpflichtung zu sein scheint !
Eine verfassung verweigert man uns Deutschen seit 1989
Zunächst einmal ist festzustellen, dass unsere Grundrechte nicht unter dem Vorbehalt einer Gesundheitsprüfung oder Impfung stehen. Nun mag der indiktrinierte Jurist einwerfen, es gäbe ja immanente Grundrechtsschranken, die solches doch ermöglichen, wenn die Allgemeinheit bedroht ist. Dagegen ist zu halten, dass es für diese immananten Grundrechtsschranken die sogenannten Schranken-Schranken gibt. Diese fordern zum Beispiel den Nachweis ein, dass die Einschränkunegn der Grundrechte zielführend und verhältnismäßig seien. Diesen Nachweis hat der Gesetzgeber / die Regierung zu führen - nicht der Bürger!
Ich kann nur sagen: Liebe Mitbürger, lasst Euch nicht auseinanderdividieren und wehrt euch - GEMEINSAM! Den der Geimpfte von heute kann der Ungeimpfte von morgen sein, wenn er die dritte, vierte oder fünfte "Auffrischungsspritze" verweigert!
Und schaut Euch genau an, wer diese kriminellen Forderungen stellt, propagiert und umsetzt: Angela Merkel - SED, Ralf Brinkhaus - SED, Markus Söder - SED, Karl Lauterbach - SPD, Peter Tschentscher - SPD, Christine Lambrecht - SPD
Wählt weder diese Leute noch ihre Parteien!
... „Das Merkel-Regime hat mit seiner Apartheids-Politik, der Einteilung der Menschen hierzulande in zwei Kategorien (Geimpfte und Ungeimpfte), gegen das Grundgesetz verstoßen. Die auf der Merkel-Entscheidung beruhende 2-G-Regel ist für Verfassungsrechtler ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz.“ ...
Ist das unserer Heißgeliebten(?) nicht schon deshalb völlig wurscht, weil sich der Politologe Albrecht von Lucke und sie selbst scheinbar sicher sind, dass Corona ihre Beliebtheit nochmal auf „ganz andere Höhen" katapultierte???
https://www.deutschlandfunk.de/beliebtheit-von-angela-merkel-politologe-corona-war-fuer.694.de.html?dram:article_id=488982
Ich muß mich doch sehr wundern, dass man so gut wie garnichts von Verfassungsrechtlern hört. Haben die Angst um ihren Posten oder sind die auch von der Regierung gekauft.
Und warum wird dann nicht mit Hilfe dieser Verfassungsrechtler gegen die willkürlichen G-Regeln geklagt?
Und warum wird nicht gegen die "im Auftrag" erfolgte und durch nichts gerechtfertigte Verlängerung der "epidemischen Lage" geklagt? Die dient doch ausschließlich der weiteren Legalisierung sinnloser Coronaregeln und der Fortsetzung des Terrors mit notzugelassenen Impfungen.
Selbst der noch vorhandene bescheidene Rest von Rechtsstaatlichkeit sollte für einen Erfolg solcher Klagen genügen!