Robert Habeck kritisiert deutsches Gericht

Die Grünen und ihre Hassreden

Die Grünen haben ein Problem mit der freien Rede, mit unabhängigen Richtern und mit ihrem Hass. – Ein Kommentar

Olaf Kosinsky [CC BY-SA 3.0 de], via Wikimedia Commons
Veröffentlicht:
von

Anfang November war Frau Künast mit ihrem Versuch gescheitert, Facebook zur Herausgabe von Namen zu zwingen. In mehreren Postings war sie als »Geisteskranke«, »Drecksfotze« und »Stück Scheiße« bezeichnet worden. Darüber regt sich Robert Habeck, potentieller grüner Kanzlerkandidat nun auf.

Er könne, erklärte der grüne Spitzenmann laut Welt, »die Logik, weil man sich im Netz eh beschimpft und diffamiert, darf man sich beschimpfen und diffamieren, nicht nachvollziehen.« Dann sprach er von einer Kapitulation vor dem Hass. Darüber hinaus kramte er nur in den abgegriffen Floskeln seiner Laienpsychologie: »Was dort gesagt und geschrieben wird, prägt Denken, Handeln und Realität.« Schließlich kommt er zu dem Punkt, an dem Worte zu Taten werden.

Daher empfiehlt Habeck allen, die sich beleidigt fühlten, vor Gericht zu gehen. Denn es sei die Aufgabe des Staates, die Meinungsfreiheit zu schützen. – Man stutzt. Ist es nicht eher umgekehrt ? Müssten solche Äußerungen unter bestimmten Umständen nicht zulässig sein, weil die Verfassung die Freiheit der Meinung garantiert ?

Habeck wäre nicht Habeck, wenn er hier nicht eine schlaue Wendung einbauen würde – schließlich gilt er als grüner Vorzeigeintellektueller. Die Beschimpften sollten klagen, so Habeck, denn sie wurden beschimpft, weil sie zuvor ihre Meinung zum Ausdruck brachten. Und darauf darf man nun einmal nicht mit Worten wie »Geisteskranke«, »Drecksfotze« und »Stück Scheiße« retournieren. »Niemand muss sich aufs Übelste beschimpfen lassen, nur weil er oder sie sich öffentlich zu Wort meldet“, sagte Habeck.

Habeck hat ganz offenbar den Beleidigungsparagraphen nicht verstanden. Deshalb kann er auch das Gericht nicht verstehen. Denn es ist eben keine Beleidigung, wenn das Gesagte in einem inhaltlichen Zusammenhang zu dem steht, worum es bei einem Disput jeweils geht. Konkret: Wenn ein Grüner Politiker Sex mit Kinder goutiert, dann muss er sexuell konnotierte Worte als Antwort erdulden. »Drecksfotze« erfüllt dann nicht zwingend den Tatbestand der Beleidigung. Jemanden, der den Genuss beschreibt, wenn ein Kind seinen Hosenstall öffnet, darf man wahrscheinlich so nennen – im Internet und in jeder sonstigen Öffentlichkeit.

Das weiß Habeck nicht. Oder er will es nicht wissen. Und was er auch nicht wissen will: Für viele seiner Parteigenossen gehört Hass zur zweiten Natur. Wie sonst soll man die Bezeichnung des politischen Gegners als »Rassisten« oder »Nazi« verstehen ?

Denn falls mit »Nazi« ein Mitglied der NSDAP und mit »Rassist« ein ideologischer Unterstützer des national-sozialistischen Regimes gemeint ist, dann dürfte es wohl kaum schlimmere Beleidigungen geben. Schließlich wird der so Bezeichnete mit den Mördern der Vernichtungslager in eine Reihe gestellt.

Im Grunde beleidigen Grüne und Linke also eigentlich rund um die Uhr. Denn den Vorwurf, ein »Rassist« oder »Nazi« zu sein, äußern sie bei so ziemlich jeder Gelegenheit, die sich bietet. Es geht also sicherlich nicht um den Inhalt. Es geht um den Wurf. Man schleudert das Wort. Der Klang der Worte »Rassist« und »Nazi« macht das deutlich: Es ist ein Wort, aus dem der Hass akustisch hervorbricht. Wer ständig mit ihm herumwirft, ist vom Hass gegen jeden politischen Gegner zerfressen.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: Stephan Grübel

Ganz ehrlich, das sind alles nur noch Witzfiguren.

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang