Geistig Behinderte sollen mit Unterstützung von Wahlhelfern ihre Stimme abgeben

Diakonie fordert inklusives Wahlrecht zur Europawahl

Über 80.000 Menschen mit Behinderung seien vom Wahlrecht ausgeschlossen. Das müsse sich bis zur Europawahl ändern, fordert der Sozialverband der Diakonie. Geistig Behinderte sollen mit der Unterstützung von Wahlhelfern ihr von der Merkel-Regierung versprochenes inklusives Wahlrecht bei der Europawahl wahrnehmen dürfen.

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Grundsätzlich sind alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind, berechtigt, an der Bundestagswahl und der Europawahl teilzunehmen. Ausgeschlossen von diesem Wahlrecht ist nach §13 Bundeswahlgesetz (BWahlG) derjenige, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist. Zu diesem speziell definierten Personenkreis gehören unter anderem auch viele Menschen mit geistiger Behinderung. Allerdings ist diese Grenze zwsichen den verschiedenen Stufen der Betreuung fließend. §1896 Abs. II BGB legt fest, dass ein Betreuer nur für die Aufgabenkreise bestellt werden darf, in denen die Betreuung erforderlich ist. Und genau hier beginnt die Grauzone bezüglich der Ausübung des aktiven Wahlrechts, also der Stimmabgabe.

Der Ansatz von Union und SPD im Koalitionsvertrag festgelegten inklusiven Wahlrechts für Menschen mit geistiger Behinderung sieht vor, dass dieser Personenkreis mit Unterstützung eines Wahlhelfers seine Stimme bei einer Wahl abgeben können soll. Die Frage aber ist, ob ein Betreuungsgericht, dass entweder die Betreuung eines geistig behinderten Menschen aufgrund desse Antrag oder von Amts wegen eingesetzt hat, die Wahlhilfe als »dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis« (§1897 Abs. I BGB) zugehörig betrachtet.

Der Sozialverband Diakonie lässt diese altuell noch existierenden rechtlichen Grauzonen außer Acht und fordert eine grundsätzliche Zulassung von mehr als 81.000 Menschen mit geistiger Behinderung zur Europawahl. Selbst bei einer Umsetzung dieser Forderung stellt sich die Frage: hat der geistig Behinderte seinen Wählerwillen kundgetan oder ist es der Wille des Wahlhelfers?

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Thomas Waibel

Geistige Behinderung ist für viele Menschen, ein "vernünftiger" Grund, mann könnte auch sagen, eine Selbstverständlichkeit, um abzutreiben. Sollte der "Arzt" die Abtreibung nicht richtig durchführen und das ungeborene Kinder den Anschlag überleben, ist er sogar den Eltern gegenüber schadensersatzpflichtig.

Zugleich will man aber geistig Behinderte wählen lassen, weil alles andere eine "Diskriminierung" wäre.

Vor der Geburt ist die Tötung eines geistigen oder körperlichen Behinderten ein Recht oder eine Selbstverständlichkeit, aber danach eine "Diskriminierung"!

Gravatar: Karl Biehler

Und die Wahlhelfer sind CDU-Mitglieder!?

Gravatar: Karin Weber

Wählen nicht schon genug Geisteskranke? Seht euch doch nur das Ergebnis an: Groko.

Gravatar: Sigmund Westerwick

Schäbige Leichenfledderei

Weil sich die Wahlschafe erdreisten nicht mehr das vorgedachte Wahlergebnis zu erzielen muss die Regierung kreativ werden, und so kommt es danneben, das geistig behinderte in die Wahlkabine gesteckt werden, natürlich müssen dann auch die Neubürger ran, 3 Monate festen Wohnsitz in einem Asylantenheim schaffen die locker, und den dezschen Ausweis bekommen sie auch, alles kein Problem.
Wenn es dann immer noch nicht reicht kann man vielleicht auch die Schädel aus den mittelalterlichen Katakomben herausholen, die Kreuze macht dann ein bestellter Wahlhelfer von Katholischer und evangelischer Kirche.

Gravatar: Hans

Darf mein kluger Hund dann auch wählen?

Gravatar: Andreas Schulz

Die können manipulieren, was Sie wollen. Am Ende wird es nicht reichen. Die Geschichte zeigt das.
Vor dem, was gerade in Frankreich und Belgien abgeht,da haben "Die" Angst vor. Denn tobt erst der "Mob", das " Pack" , das "Wahlvieh" oder wie auch immer die "Elite" es nennt, dann brennt der Hut.Dann hat der Souverän die Schnauze voll von der "Elite".

Gravatar: karlheinz gampe

Da unsere roten Politiker irre sind, ist es doch nur logisch, das diese irren Politiker das Wahlrecht für Irre fordern. Man stelle sich vor es gäbe einen Idiotentest in der Politik, dann dürften viele Politiker nicht mehr wählen ! Sie glauben sich mit den manipulierten Stimmen Irrer über Wasser zu halten. Merkel gilt sogar weltweit als irre. Wenn Idioten wählen können, warum sollten dann Eltern nicht ihren Kindern bei der Wahl helfen ? Kinder haben allgemein mehr Verstand als Irre.

Gravatar: SchlafKindleinSchlaf

Menschen die geistig nicht in der Lage sind , bekommen also Wahlhelfer. Fragt sich wer hier wirklich kreuzt.
Pfui Deibel, wenn man Behinderte Menschen aus und benutzt.

Gravatar: Werner

Ungeheuerlich was den linksextremen Verbrechern alles einfällt. Da fehlen einem die Worte. ***********************

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