BAMF erkennt lediglich subsidiären Schutz zu

Deutsches Gericht: Syrische Wehrdienstverweigerer sind »Flüchtlinge«

Das Hin und Her der Merkel-Regierung um eine Neuauflage der GroKo findet auch in anderen Bereichen seine Fortsetzung. Unter anderem bei der Zuerkennung des Status für syrische Wehrdienstverweigerer. Das kann unabsehbare Folgen haben.

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Das »Bundesamt für Migration und Flüchtlinge« (BAMF) ist in seiner Beurteilung über syrische Wehrdienstverweigerer ganz klar und eindeutig: dieser Personenkreis erhält subsidiären Schutz. Der Flüchtlingsstatus wird ihnen nicht zugestanden, ein Familiennachzug ist somit so gut wie ausgeschlossen. Doch Merkels Deutschland wäre nicht Merkels Deutschland, wenn es hier bei einer einheitlichen Regelung bliebe. Ganz im Stile der Vorbilder auf der großen politischen Bühne, die einen Zick-Zack-Kurs in vielen Bereichen fahren und getroffene Entscheidungen innerhalb von wenigen Tagen, teilweise sogar Stunden, revidieren und sich um 180 Grad drehen, finden sich auch in diesem Fall deutsche Institutionen respektive Gerichte, die dem Kurs des BAMF vollumfänglich widersprechen.

Ganz konkret ist es in diesem Fall der 5. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in Bautzen. Denn einige syrische Wehrdienstverweigerer hatten gegen den Entscheid des BAMF vor den Verwaltungsgerichten Chemnitz, Leipzig und Dresden geklagt. Wenig überraschend kamen die einzelnen Gerichte nicht zu einheitlichen Urteilen und, noch weniger überraschend, fielen die Urteile einhellig im Interesse der syrischen Wehrdienstverweigerer aus. Also bemühte man das übergeordnete Gericht, das Oberverwaltungsgericht. Und das entschied nun, im Widerspruch zum BAMF, dass die Syrer als »Flüchtlinge« anerkannt werden müssen.

Diese Herren dürfen rein theoretisch also jetzt ihre Familien im Zuge des Nachzugs ebenfalls nach Deutschland holen. Der Senat ist sogar noch einen Schritt weiter gegangen. Gegen das von ihm gefällte Urteil wurde keine Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Die Richter des 5. Senats beim OVG Bautzen wollen offensichtlich das letzte Wort in diesem Themenkomplex behalten.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Jochen Reimar

Logische Schlußfolgerung: Deutsche, die Wehr- oder Zivildienst geleistet haben, könnten jetzt vom Staat Entschädigung verlangen.

Gravatar: josh

nein, das sind feige Hunde.

Gravatar: Franz Horste

Warum sind deutsche Wehrdienstverweigerer in den 70er und 80er Jahren nicht auf die Idee gekommen in einem schönen Land, in dem man gut und gerne lebt, Asyl zu beantragen? Sie hätten dann in einem solchen Schlaraffenland nicht einmal erbeiten müssen, um sich durchs Leben zu mogeln. Kein einziges Land dieser Welt hätte sie aufgenommen, obwohl diese nicht in dem Maße kriminell geworden wären wie Muselmänner bei uns--- und sie hätten sich mit Sicherheit auch freiwillig integriert, wie es Deutsche schon immer überall gemacht haben.
http://wort-woche.blogspot.de/2017/11/uberfall-am-hellichten-tag-auf-ofener.html

Gravatar: Frank

Nacvhdem wir ihnen die Bevölkerung und einen großteil der Arbeitsfähigen jungen Menschen abgezogen haben ziehen wir ihnen nun noch die Armee ab. Großartig!

Also steht für jeden jungen Syrer nun immer die Frage Militärdienst um sein Vaterland zu verteidigen oder in Deutschland ein Haus auf dem Lande geschenkt bekommen, auf der faulen Haut liegen und dafür Geld zu bekommen - quasi Dauerurlaub, Scheinwelt, Dornröschenland in purpur-.

Was soll ich mit solchen untreuen Menschen hier. Es hat doch wohl keiner die Illusion das die wenn die schon ihr eigenes Land nicht aufbauen oder schützen wollen dies eines Tages für unseres tun werden oder?

Sie verraten ihr Land, lassen es im Stich wenn sie am dringendsten gebraucht werden und wir nehmen sie mit offenen Armen auf und glauben hier würden sie im ernstfalle anders reagieren? Ist es das was wir sind? sind wir so (bescheuert) ... um es mal nicht offen auszusprechen?

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