Moschee-Streit: Stadt gegen Bürger

Deutsche Stadt klagt, um Muezzin-Rufe durchzusetzen

Im nordrhein-westfälischen Oer-Erkenschwick hatte ein Ehepaar gegen eine muslimische Gemeinde geklagt. Der regelmäßige Gebetsruf des Muezzins der Moschee sei eine Lärmbelästigung gewesen. In erster Instamz hatten die Kläger gewonnen. Doch nun will die Stadt in Berufung gehen und gegen das Muezzin-Verbot klagen.

Symbolbild. Foto: Pixabay, CC0
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Die Freie Welt berichtete: Im nordrhein-westfälischen Oer-Erkenschwick hatte ein Ehepaar gegen eine muslimische Gemeinde geklagt. Der regelmäßige Gebetsruf des Muezzins der Moschee sei eine Lärmbelästigung gewesen. Der Kläger erklärte, dass es ihm nicht nur um die Lärmbelästigung gegangen sei. Auch der Inhalt des Muezzin-Gesanges habe ihn gestört. Er sei Christ in einem christlichen Land. Dort müssen man sich nicht fünfmal täglich zurufen lassen, dass Allah der alleinige Gott sei.

Die Kläger gewannen vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

Doch nun schlägt die Stadt zurück:

Wie n-tv und Focus-Online berichteten, sieht die Stadt Oer-Erkenschwick in diesem Urteil inhaltliche Fehler, wie die Rechtsvertreter der Kommune mitteilten. Die Stadtverwaltung entschließ sich dazu, in Berufung zu gehen und gegen das Muezzin-Verbot zu klagen.

Damit beginnt der Rechtsstreit von neuem.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Dirk S

Sehr schön und bitte alles bis vor den Bundesgerichtshof tragen, damit wir eine höchstrichterliche Grundsatzentscheidung bekommen.

Optimistische Grüße,

Dirk S

Gravatar: Freigeist

Wenn so ein Blödmann rufen darf, dann muss es auch rechtlich erlaubt sein, einer Atheisten-Vereinigung zu gestatten, nach dem Muezzin-Ruf zu rufen: "Gott gibt es nicht, es gibt keine Beweise für Gott". Hallo Leute, tretet umgehend Vereinen bei, die atheistische oder ähnliche Weltanschauungen vertreten. Kostet im Jahr nur wenige Euro oder teils nichts. So kann man sich zur Wehr setzen, denn Atheisten-Vereinigungen sind den Kirchen gleichgestellt, es ist eine Weltanschauung. Diskriminierung ist nicht erlaubt, nach Grundgesetz.

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