Weil er die »Ehe für alle« kritisierte

Der Biologe Ulrich Kutschera steht vor Gericht

Der bekannte Evolutionsbiologe Ulrich Kutschera muss sich seit vergangener Woche vor einem Richter verantworten. Die Staatsanwaltschaft bezichtigt den Kasseler Universitätsprofessor der Volksverhetzung in Tateinheit mit Verleumdung und Beleidigung. Die Strafanzeige gegen den 64jährigen hatten zwei homosexuelle Männer und ein ehemaliger Asta-Vorsitzender der Kasseler Universität gestellt.

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Der Strafanzeige vorausgegangen war ein im Jahre 2017 geführtes Interview, in dem Kutschera im Rahmen des zuvor verabschiedeten Gesetzes zur »Ehe für alle« das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare scharf kritisierte. Wörtlich sagte der Biologe: »Sollte das Adoptionsrecht für Mann-Mann- bzw. Frau-Frau-Erotikvereinigungen kommen, sehe ich staatlich geförderte Pädophilie und schwersten Kindesmissbrauch auf uns zukommen.«

Zur Begründung führt Kutschera aus: Da Homo-Paare keine »direkte erbliche Verwandtschaft« zu ihrem Kind besäßen, kommt auch keine »instinktive Inzucht-Abscheu« zwischen dem Adoptivkind und seinen Erziehungsberechtigten zum Wirken. Da der Adoptivsohn mit 95-prozentiger Wahrscheinlichkeit heterosexuell und damit eine »erblich fixierte Homophobie« empfinden wird, wird ihn das, »was er täglich mit ansehen muss« mit massivem Abscheu erfüllen. Mit 4-prozentiger Wahrscheinlichkeit ist das Kind später dagegen homosexuell. In diesem Fall werden sich »beide Homo-Väter irgendwann einmal, analog einem Hetero-Stiefvater mit genetisch fremder Tochter im Haus, in ihren Adoptiv-Jüngling verlieben, der dann dieser „übersteigerten Elternliebe“ (John Moneys Definition für Pädophilie) schutzlos ausgeliefert ist.« Für Kutschera eröffnet sich deshalb mit dem Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare »ein mögliches Horror-Kinderschänder-Szenario«, über das er nicht nachdenken wolle.

Kutschera kündigte an, sämtliche seiner Aussagen biowissenschaftlich untermauern zu können. Vom Anwalt des Beschuldigten wurden hierfür vierzehn Beweisanträge eingereicht. Laut Kutschera wurden die Beweisanträge von »namhaften Professoren sowie einem Kinderarzt« verfasst. Obwohl der Prozess vergangene Woche ergebnislos vertagt wurde, war die teilweise voreingenommene Position der Medien gegen Kutschera deutlich herauszulesen. In einem kürzlich veröffentlichten Interview verteidigte der Kasseler Biologe seine Haltung zur »Ehe für alle«. Er habe nie die Absicht gehabt, Homosexuelle zu beleidigen. Selbst pflege er freundschaftlichen Kontakt zu homosexuellen Kollegen, gab jedoch zu, mit »seiner geradlinigen Art« oft auf Unverständnis zu stoßen. Gleichzeitige beklagte Kutschera die Berichterstattung der Bild-Zeitung und t-online über den Prozeß gegen ihn, die er als persönlich herabsetzend und verleumderisch empfinde. Die Bild-Zeitung hatte den Biologen »Prof. Dr. Schwulenhass« genannt, t-online titelte »Biologie-Professor beleidigt Homosexuelle«.

Ein Gastbeitrag der Initiative Familien-Schutz

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Catilina

Kreuziget ihn, kreuziget ihn! Jeder Staatsanwalt, alle Mitarbeiter von Jugendämtern und sonstige, die mit der Materie zu tun haben, werden bestätigen, daß Homosexualität und Pädophilie zwei Seiten derselben Medaille sind. Jetzt, wo sich die Homo-Lobby stark fühlt, werden diese Tatsachen als Verleumdung dargestellt.
Genderpolitik zerstört die Familien und schadet der gesunden Entwicklung von Kindern, ganz im Sinne der marxistischen Agenda: "Die Keimzelle der Reaktion ist die Familie, darum muß die Familie zerstört werden." (Lenin)

Gravatar: Willi Winzig

So etwas wundert mich nicht, denn in diesen sog. "hohen Kreisen" ist dieses Klientel was sich immer auf die Füße getreten fühlt, reichlich vorhanden. Insofern müsste man immer prüfen wer da in der Robe sitzt und vermeintliches Recht sprechen will, wobei man dann bestimmte Leute wegen Befangenheit ablehnen sollte. Und wenn die sich auf den Kopf stellen und mit den Beinen strampeln, sie werden niemals ihre verquere Art legitimieren können, da sorgt schon Jemand anderes dafür und der ist selbst Richter und Gesetzgeber in einem.

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