Der oberste Gerichtshof in Washington hat entschieden, dass auch weiterhin in direkter Nähe zu den Wahllokalen Wahlwerbung gemacht werden darf und das Wähler beim Betreten oder Verlassen der Wahllokale befragt, interviewt und fotografiert werden dürfen. Ein von der »Demokratischen Partei« vorgelegter Eilantrag, der diese seit Jahren übliche Praxis verbieten sollte, wurde abschlägig beschieden. Daher konnten heute um 06.00 Uhr mitteleuropäischer Zeit die Wahllokale in den USA wie geplant öffnen.
Begründet hatten die »Demokraten« ihren Eilantrag vorgeblich mit der Angst vor Wählerbeeinflussung und Einschüchterung der Wähler seitens in den Wahllokalen befindlicher »militanter Republikaner«. Trump und seine republikanische Partei hatten zuvor angekündigt, wegen der zu befürchteten Manipulationsversuchen zahlreiche Wahlbeobachter in die Wahllokale zu entsenden. Die Wahrnehmung eines verbrieften Staatsbürgerrechts diente den »Demokraten« als Begründung für eine befürchtete Einschüchterung. Diese Sichtweise negierte das Washingtoner Gericht.
In dem übereinstimmenden Medienberichten zufolge »hässlichsten Wahlkampf, den Amerika je gesehen hatte«, votieren die Wähler in den einzelnen Bundesstaaten heute für Nominierung der für die Wahl des Präsidenten verantwortlichen Wahlmänner. Anderes als hier in Deutschland ist es dabei relativ irrelevant, wie groß der Stimmenanteil der einzelnen Kandidaten ist: der Gewinner eines Bundesstaats erhält alle Wahlmänner zu seinen Gunsten. Lediglich in zwei der kleineren Bundesstaaten wird von dieser »the winner takes it all«-Regelung abgewichen.


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