Kein »Vater«, keine »Mutter« mehr

Dem Bürgerlichen Gesetzbuch soll das Geschlecht ausgetrieben werden

Eindeutig geschlechtszuweisende Begriffe wie »Ehemann» und »Vater« sowie »Ehefrau« und »Mutter« fallen der politischen Korrekturschere zum Opfer und werden durch geschlechtsneutrale Formulierungen wie »Ehepartner« beziehungsweise im Plural »Ehepaar« sowie »Elternteil« und »Eltern« ersetzt.

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Vor mehr als einem Jahr hat der Bundestag die Mann mit Mann- beziehungsweise Frau mit Frau-Ehe legalisiert. Dazu soll nun ein begleitendes Gesetz aus dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz folgen: „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“. Was harmlos als lediglich „konzeptionelle Angleichungen im Ehe- und Lebenspartnerschaftsrecht sowie im internationalen Privatrecht“ beschrieben wird, bedeutet nichts weniger als die Transformation des Bürgerlichen Gesetzgebuchs in den Ideologie-Neusprech des Gender Mainstreaming.

Eindeutig geschlechtszuweisende Begriffe wie „Ehemann“ und „Vater“ sowie „Ehefrau“ und „Mutter“ fallen der politischen Korrekturschere zum Opfer und werden durch geschlechtsneutrale Formulierungen wie „Ehepartner“ beziehungsweise im Plural „Ehepaar“ sowie „Elternteil“ und „Eltern“ ersetzt.

Die sprachliche Kastration des BGB nach geschlechtsneutralen Kriterien hat jedoch ihre Tücken. Das Behördenchaos ist vorprogrammiert, wenn Personen wegen der gesetzlichen Vorgabe nicht mehr nach ihrem rechtlichen Geschlecht kategorisiert werden dürfen. Ein Beispiel gibt das Justizministerium selbst: „Da aus der Geburtsanzeige des Krankenhauses das Geschlecht der Eltern für den Standesbeamten nicht immer erkennbar ist, ist es beispielsweise bei gleichgeschlechtlichen Ehegatten vorgekommen, dass die Ehefrau der Mutter als Vater eingetragen wurde.“ Zwei Sätze später folgt die kleinlaute Rückbesinnung auf das Althergebrachte: „Mit der Aufnahme des Geschlechts der Eltern in den Geburtseintrag des Kindes wird z. B. eine fehlerhafte Eintragung der Ehefrau der Mutter als „Vater“ künftig verhindert.“

Diese Passage muss auch der SPD sauer aufgestoßen sein. Deren Bundestagsabgeordneter Karl-Heinz Brunner forderte flugs in einer Pressemitteilung, die sogenannte „Mutterschaftsvermutung“ einzuführen. Heißt, die Partnerin einer lesbischen Mutter würde dann automatisch als Zweitmutter des in der Ehe geborenen Kindes anerkannt und damit das gesetzlich vorgeschriebene Sukzessiv-Adoptionsverfahren umgangen. Der biologische Vater des Kindes spielte dann keine Rolle mehr. Er würde quasi juristisch aus der Biografie des Kindes getilgt.

Die planvolle Vernebelung der genetischen Herkunft und damit der natürlichen Familienbeziehungen ist Ziel und Absicht der linksgrün-gefärbten Anti-Familienfront im Bundestag. Doch noch steht ihnen ein Gesetz des BGB im Wege, dessen Wortlaut wundersamerweise trotz des ideologisch motivierten Spracheingriffs im BGB intakt geblieben ist. Paragraf 1591 BGB zur Mutterschaft „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat“. Die Kürze dieses lapidaren Satzes sollte nicht über seine rechtliche Potenz täuschen. Allein diese in ein Gesetz gegossene natürliche Tatsache unserer Genese verhindert, dass der basale biologische Vorgang von Zeugung und Geburt noch nicht völlig der kalten Verwertungslogik moderner Industriegesellschaften zum Opfer gefallen ist. Die automatische rechtliche Bindung der Mutter an ihr geborenes Kind verhindert legale Leihmutterschaft ebenso wie das Gesetz Ansprüche Dritter an das Kind juristisch abwehrt. An diesem Gesetz kommen SPD, Linke, FDP und Grüne nicht vorbei – aber sie arbeiten daran.

Ein Gastbeitrag der Initiative Familien-Schutz

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Alfred

Das Ganze ist doch nicht verwunderlich, wenn in Deutschland immer mehr Alien umherlaufen!

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