Ein Amtsrichter schützt das Grundgesetz

Das Urteil von Weimar und seine Bedeutung

Offenbar ist es mehr und mehr die Aufgabe der Gerichte, die Rechte der Bürger zu schützen. - Ein Kommentar

Z thomas, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons
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Die Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley wird oft mit dem Satz zitiert: »Wir haben Gerechtigkeit gewollt und den Rechtsstaat bekommen.« Ursprünglich kritisch gemeint, beweist die Bemerkung heute ihr ganzes Gewicht: Der Rechtsstaat ist ein Garant für die Wahrung des Rechts. Und ein Autokrat wie Erdogan wusste genau, warum er bei seiner islamistischen Machtübernahme zuerst alle Richter ersetzte.

Ein Richter am Amtsgericht in Weimar hat in diesen Tagen den autoritären Versuchung einer Angela Merkel und eines Markus Söder vorerst einen Riegel vorgeschoben und wesentliche Bestimmungen des Lockdown in Thüringen für »verfassungswidrig und damit nichtig« erklärt. – Welche Symbolik! Ausgerechnet Weimar. Ausgerechnet der Wallfahrtsort deutscher Kultur. Ausgerechnet der Gründungsort der ersten wirklichen deutschen Republik und Demokratie.

Aber nicht nur der Freispruch – vor allem die Begründung taucht die Regierung Angela Merkel samt ihrer Lakaien in den Bundesländern, angefangen von Markus Söder im Süden über Bodo Ramelow in Thüringen bis zu Armin Laschet in Nordrhein-Westfalen in ein tieftrübes Licht.

Die Richter haben es sich nicht leicht gemacht – und damit der Regierung schwer. Denn anders, als ein oberflächlicher Blick auf die Begründung des Urteils vermuten lässt, wurde dem Staat das Recht zur Erlassung von Verordnungen mit Gesetzescharakter zugebilligt, sobald ein schnelles Handeln gefordert ist.

Doch dann wird die Frage aufgeworfen, wie lange die Grundrechte eingeschränkt oder auch ganz ausgesetzt werden dürfen und »ob der ›Übergangszeitraum‹ nicht bereits abgelaufen sei«. Und die Antwort fällt eindeutig aus: Ja, die Zeit ist abgelaufen. Nur kümmert das die selbstherrliche Kanzlerin offenbar so wenig wie ihre Kollegen in den 16 Ländern. Sie bestimmen und verordnen nach Gutsherrenart in immer kürzeren Abständen munter weiter.

Der Richter in Weimar erkennt darin eine fatale Entwicklung und beruft sich auf einen Kollegen, der im Urteil mit den deutlichen Worten zitiert wird: »Sollten wir aus der Krise [der Corona-Pandemie] mit der Einsicht herausgehen, dass fundamentale Normen der Arbeitsteilung zwischen Parlament und Regierung … befristet unter einem ungeschriebenen verfassungsrechtlichen Notstandsvorbehalt stehen, wäre das fatal.«

Mit anderen Worten: Eine Regierung, die sich auf ihre Erinnerungskultur so viel einbildet, ist dabei, mit Hilfe von Notstandsmaßnahmen eine Entwicklung zu forcieren, die an das Ende von Weimar erinnert: Ausgehebelte Parlamente und Krisen, die das immer neue Aushebeln begründen.

In seinem Urteil weist das Gericht jedoch nicht nur darauf hin, dass der Übergangszeitraum längst abgelaufen sei – es wird zudem betont, dass die Regierenden schon vor der Pandemie reichlich Gelegenheit hatten, eine gesetzliche Grundlage für ihre Maßnahmen zu schaffen. Es habe sich gar nicht um eine »unvorhergesehener Entwicklung«, denn das RKI habe bereits 2013 ein Szenario mit 7,5 Millionen Toten in drei Jahren entworfen. Der Gesetzgeber hätte »die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes prüfen und ggf. anpassen können.« – Doch was will man von einer Regierung erwarten, die jeden neuen Lockdown nach einer Nachtsitzung aus dem Ärmel schüttelt.

Doch es kommt noch dicker für Merkel und ihr Panikorchester. Der Weimarer Richter spricht aus, was viele damals dachten: »Es gab keine ›epidemische Lage von nationaler Tragweite‹ (§ 5 Abs. 1 IfSG), wenngleich dies der Bundestag mit Wirkung ab 28.03.2020 festgestellt hat.« Und als Beleg zitiert er ausgerechnet die Daten des hochheiligen RKI: »Der Höhepunkt der COVID-19-Neuerkrankungen (Erkrankungsbeginn = Beginn der klinischen Symptome) war bereits am 18.03.2020 erreicht.« – Einen Tag nach Lockdown-Beginn!

Selbst über die vielzitierte exponentielle Entwicklung heißt es im Urteil klipp und klar: »Vor dem Lockdown gab es dementsprechend auch keine exponentielle Steigerung der Neuinfektionen.« Was vielleicht nicht jeder in der Regierung Nachrechnen könnte aber ganz sicher nicht jeder macht. Sonst hätte sich längst herumgesprochen, dass es die exponentielle Entwicklung auch vor dem Zweiten, dem Merkel-Lockdown nie gab.

In den Abschnitten RN 24 bis RN 29 werden die Grundlagen der autoritären Merkelschen Politik mit Zahlen aus Auswertungen in Grund und Boden gestampft – anders kann man es nicht sagen. Das Ré­su­mé lautet daher völlig zu Recht: »Da nach allem keine Situation bestand, die ohne einschneidende Maßnahmen zu ›unvertretbaren Schutzlücken‹ geführt hätte, sind § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO … verfassungswidrig.«

Als hätte das Gericht Sorge, die Regierenden könnten nicht verstehen, wie das Urteil gemeint ist, heißt es im folgenden Abschnitt: »Das allgemeine Kontaktverbot bzw. das Ansammlungsverbot gem. § 2 Abs.1 und § 3 Abs. 1 3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO ist aus materiellen Gründen verfassungswidrig, weil es die in Art. 1 Abs. 1 GG als unantastbar garantierte Menschenwürde verletzt.«

Das sind also die Verordnungen, die von der rot-rot-grünen Landesregierung in Thüringen, die im Erfurter Parlament über keine Mehrheit verfügt, erlassen werden: Sie verletzen die Menschenwürde. Allerdings merkt kaum jemand etwas davon, weil die dramatischen Vorgänge von »vielen Menschen als mehr oder weniger ›normal‹ empfunden werden«. Diese Normalisierung sorgte dafür, dass der demokratische Rechtsstaat mit dem »allgemeinen Kontaktverbot« »ein – bisher als vollkommen selbstverständlich angesehenes – Tabu verletzt«

Welches Tabu ? – Nun, jeder Bürger wird nach Ansicht des Gerichte mit Beginn der Pandemie »als Gefährder betrachtet, vor dem andere geschützt werden müssen«. Mehr noch werden alle Bürger »vom Staat als potentielle Gefahrenquellen für andere und damit als Objekte betrachtet, die mit staatlichem Zwang ›auf Abstand‹ gebracht werden müssen.«

Nach diesem vernichtenden Urteil über die Maßnahmen der Merkel-Regierung, dürfte die Bezeichnung als Corona-Regime wohl eine Grundlage haben. Spötter merken auch schon an, Kanzlerin Merkel müsse jetzt wohl dafür sorgen, dass das Urteil von Weimar »rückgängig gemacht« wird – in Anspielung an ihre Formulierung von vor einem Jahr, als sie dazu aufforderte, die Wahl eines Ministerpräsidenten rückgängig zu machen. Wie gesagt, Erdogan hat die Richter vor seinem Putsch ausgetauscht. In Deutschland ist das so schnell nicht möglich.

Das Land mag ungerecht sein – aber noch ist es ein Rechtsstaat. Aber er ist bedroht. Bedroht von Politikern, die sich fast um die Wette in verfassungswidrigen Maßnahmen zu überbieten versuchen. Bei solchen Regierenden fragt man sich ernsthaft: Sollte nicht die Regierung in Berlin vom Verfassungsschutz beobachtet werden ? In jedem Fall geht von ihr eine weitaus größere Gefahr für die Verfassung aus, als von teilweise tiefgrünen Querdenkern und der größten Oppositionspartei im Bundestag, der AfD.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Gerhard G.

Staatsanwalt will Berufung einlegen, die Sache an einen anderen Richter geben ...neu verhandeln. Wer trägt die Kosten , geht wieder alles zu Lasten der Staatskasse ?

Und so läuft das ganze Polit-Theater zu gunsten unserer Regierenden...auf das diese Herrschaften weiterhin in ,,Narrenfreiheit '' baden können.

Gravatar: Werner Hill

Dieses Urteil wird bestätigt durch den absolut lesenswerten Beitrag bei "achgut.com" v. 22.1. mit dem Titel "WHO beendet Epidemische Lage von Nationaler Tragweite"!

Wenn schon (ausgerechnet!) die WHO dort insbesondere die Aussagefähigkeit des PCR-Tests bezweifelt, warum sind dann die darauf beruhenden Inzidenzwerte bei uns das Maß aller Dinge?

Komisch, daß man in unseren Medien davon nichts hört oder liest - wahrscheinlich sind sie zu sehr damit beschäftigt, zu beklagen, daß noch nicht alle geimpft werden konnten ..

Gravatar: E. Ludwig

Durch 'Selbstabschaltung' des eigenen Denkens ist das Individuum den Irrungen des kollektiven Denkens ausgeliefert.

Beispielhaft möchte ich von einer persönlichen Erfahrung berichten die ich im Gespräch mit einem Nachbarn und seiner Frau, er, ehemaliger Vorstand eines Geldinstitutes einer Bankengruppe, jetzt im Ruhestand, machen durfte.

Der Kern des Gespräches gipfelte im Wesentlichen in der Übereinstimmung in Fragen der Grundrechtseinschränkungen durch die Maßnahmen der Executive – also auf der ganzen Linie Konsens!
Und dann kam dieser Satz von ihm mit zustimmenden Kopfnicken seiner Frau: „Ein Glück, das wir Frau Merkel haben!“

Dazu fällt mir dieser kleine Witz ein:

In einem Landkreis ist eine neue Klinik für psychisch kranke errichtet worden. Nachdem alles fertig ist und Patienten aufgenommen wurden, beschließt der Landrat des Kreises, dem Klinikum
einen Besuch abzustatten. Er trifft auch Patienten. Es kommt zu folgendem Gespräch:

Landrat zum Patienten: „Wie gefällt es Ihnen denn hier?“

Patient: „Alles ist gut und wunderschön!“

Landrat: „Und schmeckt das Essen auch?“

Patient: „Das Essen ist ausgezeichnet und abwechslungsreich!“

Landrat: „Man kann also sagen, sie fühlen sich hier rundherum wohl?“

Patient: „ Ja Ja, sehr wohl!“

Der Patient schaut den Landrat an und fragt: „Und warum bist du hier?“

Landrat: „Ich bin hier der Landrat!“

Patient: „Ja ja, so fing es auch bei mir an!“

Gravatar: Wolfgang Schlichting

Die "WHO" hat am 21.01.2021 ihre Leitlinie abgeändert, in der Abänderung wird festgestellt, dass ein PCR Test keinen Hinweis darauf liefert, ob eine Person mit dem Coronacirus infiziert ist, laut Abänderung müssen ein zweiter Test mit einem anderen Testsystem und eine klinische Diagnose vorliegen, um eine Infektion mit Covid-19 nachzuweisen.
Demzufolge besteht in Deutschland auch keine epidemische Lage von nationaler Tragweite, durch die die von den Politikern angeordneten "Schutzmaßnahmen" gerechtfertigt wären, was auch auf die Zwangsimpfungen zutrifft.
Jetzt fehlt in Deutschland nur noch eine handlungsfähige Oppositionspartei die in der Lage ist, Deutschland aus der Gewalt der Diktatoren zu befreien.

Gravatar: Cohors Praetoria

Demnächst wird der (eigentlich unabhängige) Richter wohl als "umstritten" gelten, danach gilt es als "Einzelmeinung", danach wird man über "AfD-Nähe" schwadronieren. Man möge dem Richter alles Gute wünschen, viel Kraft, den auf ihn zukommenden Hass auszuhalten.

Gravatar: Gerhard G.

Irgendwie habe ich das Gefühl...nur noch verarscht zu werden. Es wird geimpft das die Heide wackelt und dann das : Drostens düsteres Szenario: "Im Sommer bis zu 100.000 Infizierte pro Tag"
Wann werden die Gemeinden angewiesen Flächen für Massengräber auszuweisen ? Die Zahlenakrobaten des Mainsteam u. Statistiker drehen bald durch. ES REICHT !!!

Gravatar: Der Kleine Covid

Ich habe das Urteil im Volltext gelesen. Ein Highlight für jeden Juristen.
Da der Fall vom April 2020 handelt, hat der Richter nicht nur die alte Fassung des Gesetzes betrachtet, sondern auch gleich die Verfassungswidrigkeit des "Ermächtigungsgesetzes" mit abgehandelt!!
Eine Argumentationshilfe für jeden, der sich ein Bußgeld einfängt. Kopieren und einfügen!

Gravatar: Wolfgang Wilms

@ Gipfler
Vielen herzlichen Dank für den Link.
Ich erinnere mich, die „Anwälte für Aufklärung“ haben doch im Nov. 2020 in einem offenen Brief erschöpfend nachgewiesen, dass die "Quarantäne-Anordnungen" der Gesundheitsämter nach Art. 104 Abs.1 GG verfassungs-widrig sind, weil die sachlichen Voraussetzungen dafür fehlen. Auch machen sich die dortigen Beamten der schweren Freiheitsberaubung nach § 239 StGB schuldig.
Das kam, glaube ich, bei Schiffmann und/oder Eggert
zur Sprache.
Doch selbst wenn die sachlichen Voraussetzungen vorlägen, wäre nach Art.104 Abs. 2 nur ein Gericht für solch eine schwerwiegende Entscheidung zuständig,
denn sonst würde uns diese gesetzeswidrige Anmaßung
unweigerlich in die Diktatur führen.

Gravatar: Thomas

Und schon wieder wird eine Verschwörungstheorie
bestädigt. Die Verbindung zu den Notstandsgesetzen,
vor der Machtergreifung der Nazis und dem heutigen
durchregieren von Kanzler* rinenen (hahaha)
und Landtagsvorsitzenden, ist einfach herzustellen.
Der Richter möchte wohl auch, noch weitere
historische Parallelen, in naher Zukunft, verhindern.

Gravatar: Gerd Müller

Hört sich gut an.
Dennoch werden es die von ihrer Hybris geleiteten einfach negieren und sich schamlos darüber hinweg setzen.

Wer einen Verfassungs-Chef wegen Verkündung der Wahrheit absetzt, eine Linksextremistin zur Verfassungsrichterin macht, eine Frau die nicht einmal auf der Kandidatenliste stand ins höchste EU-Amt schiebt und eine demokratische Wahl rückabwickelt, der lässt sich von „so ein bisschen Urteil“
nicht abschrecken ............

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