Neue Sprachverwirrung im Stellvertreter-Krieg der Geschlechter

Das dritte Geschlecht heißt jetzt "divers"

Eltern können ihr Neugeborenes künftig als "divers" ins Geburtenregister eintragen lassen, wenn es weder eindeutig als Mädchen noch eindeutig als Junge identifiziert werden kann. Das Bundesverfassungsgericht hatte nach einer Entscheidung, die im Oktober vorigen Jahres getroffen wurde, eine entsprechende Neuregelung bis Ende dieses Jahres verlangt.

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Das ist die große Meldung des Tages, die man in der Süddeutschen nachlesen kann, und auch in anderen Mainstream-Medien wie der Zeit, die alle durchweg positiv über diesen Meilenstein der Gesetzgebung berichten – eine »juristische und gesellschaftspolitische Revolution« –, aber auch vermerken, dass die Opposition und dass Betroffene nach wie vor nicht zufrieden sind mit der Regelung und weitere Schritte fordern.

Bisher konnte man sich noch nicht mit dem Begriff »divers« ins Register eintragen lassen. Wer sich nicht einem der beiden Geschlechter zuordnen konnte, machte einfach keine Angabe zum Geschlecht. Dann stand da nichts: kein »m« für männlich, kein »w« für weiblich. Da war eine Leerstelle.

Genau das galt als diskriminierend und sollte geändert werden. Denn wer keinen Eintrag hat, hat weniger als jemand, der einen Eintrag hat. Das empfindet der nach umfassender Gleichheit strebende neue Mensch als ungerecht. Jetzt musste man sich nur noch darauf einigen, welche Bezeichnung denn nun genommen werden sollte.

Horst Seehofer hatte zunächst vorgeschlagen, intersexuelle Menschen könnten sich in der Kategorie »anderes« eintragen lassen und folgte damit einer Empfehlung des Ethikrates. Doch im Justiz- und Familienministerium hielt man diese Bezeichnung für »herabsetzend«. Nun heißt es »divers«.

Bundesjustizministerin Katarina Barley zeigte sich angetan: »Es ist überfällig, dass wir das Personenstandsgesetz jetzt endlich modernisieren«, sagte sie. Mit dem zusätzlichen Eintrag »divers« werde Menschen, die sich nicht einem Geschlecht zugehörig fühlen, »ein Stück Würde« und »positive Identität« gegeben.

Auch Bundesfamilienministerin Franziska Giffey begrüßt die Neuregelung: »Alle Menschen sollen ihre geschlechtliche Identität und sexuelle Orientierung selbstbestimmt und frei leben können«, sagte sie.

Über das Urteil, das im Oktober gefasst worden war, schrieb die Süddeutsche damals: »Dieser Beschluss stellt mit verfassungsrechtlicher Kraft fest, dass es nicht nur Männer und Frauen, sondern auch ein drittes, ein unbestimmtes Geschlecht gibt - und dass dieses dritte Geschlecht von der gesamten Rechtsordnung anerkannt und respektiert werden muss.« 

Und weiter: »Die bisherige sprachliche Zweigeschlechtlichkeit der Rechtsordnung muss reformiert und die mentale Binarität aufgebrochen werden.« 

Die Begriffsverwirrung ist nur schwer zu ertragen. Es wird immer wieder ein falscher Gebrauch von den Begriffen gemacht: Wer sich keinem der beiden Geschlechter zuordnet, bildet deswegen noch kein »drittes Geschlecht«. Eine Abweichung vom Geschlecht ist kein eigenes Geschlecht. Der Ausdruck »drittes Geschlecht« ist ein Kategorienfehler. Barley hatte – s.o. – gesagt, dass das Gesetz Menschen »ein Stück Würde« geben würde, als handele es sich bei Würde um etwas, das man stückchenweise verteilen kann. Anerkennung und Respekt kann man nicht gesetzlich verordnen, wie sich die Süddeutsche das wünscht. Wenn es da heißt, dass die »mentale Binarität aufgebrochen werden« muss, dann muss man dem entgegnen, dass das gar nicht geht. Es muss auch nicht sein.

Jordan Peterson, der als Psychologe direkten Kontakt mit so genannten Transgender-Personen hat und aktuell viele Zuschriften aus ihren Kreisen erhält, stellt grundsätzlich folgendes klar (sinngemäß zusammengefasst aus diversen Videos von ihm):

Die LGBTI-Gemeinde und die Menschen mit diffuser Geschlechtszugehörigkeit haben keine Legitimation, als Gruppe aufzutreten. Sie sind keine Gruppe. Sie wollen nicht alle dasselbe. Im Gegenteil. Die meisten wollen sich am liebsten dem jeweils anderen Geschlecht anschließen und wollen nicht als etwas Drittes gelten. Niemand hat das Recht, diese Gruppe (die gar keine ist) zu repräsentieren. In der Unterdrückungs-Olympiade stellen die Queeren und Transgender gerade eine bevorzugte Gruppe dar, doch sie werden durch ihre Schwäche nur als nützliche Idioten vorgeschickt, um die Gender-Agenda voranzutreiben, die sie selber mehr fürchten als herbeiwünschen. Sie fühlen sich bei dem Hype, der um sie veranstaltet wird, überhaupt nicht wohl und haben Sorge, dass sie damit vor allem negative Aufmerksamkeit erreichen und wollen lieber ihre Ruhe. Man sollte die wirklich Betroffenen unterscheiden von den Aktivisten, die eine ganz andere Agenda haben: Die wiederum wollen die Kategorien auflösen und alle Identitäten verunsichern.

 

 

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Matthias Rahrbach

Der Staat kümmert sich halt lieber um die Durchsetzung von Ideologien als um die Probleme der Menschen.

Die Genderideologie ist eine davon. Um die geht es dabei.

Für diese Ideologie wird Facebook zensiert. Wer das "dritte Geschlecht" als Anomalie bezeichnet, wurde zensiert. Wer zurecht darauf hinweist, dass es nur zwei Geschlechter gibt, ebenfalls.

Genderpropaganda kommt am Fernsehen und im "Aufklärungsunterricht". Wenn ein Biologieprofessor wie Ulrich Kutschera diese Ideologie, die DIE biologiefeindliche Ideologie unserer Zeit ist, kritisiert, wird gegen ihn ein Protestcamp auf dem Campus organisiert, es werden Unterschriften dafür gesammelt, ihn zu kündigen (!), er wurde auf einer anderen Uni wieder ausgeladen usw. - alles nur noch krank.

Hier mehr zum Thema

www.verlag-natur-und-gesellschaft.de

Gravatar: Dirk S

Zitat:"die alle durchweg positiv über diesen Meilenstein der Gesetzgebung berichten – eine »juristische und gesellschaftspolitische Revolution« –, "

Entgegen den Behauptungen der Jubelpresse ist das kein Meilenstein der Gesetzgebung oder ein juristische Revolution, das bilden die sich nur ein. Im Prinzip ist es nur eine einfache Erweiterung der vorhandenen Eintragsmöglichkeiten.

Um wirklich juristisch was Neues zu schaffen, neue Wege aufzuzeigen, hätte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf erarbeiten lassen müssen, der das "juristische Geschlecht" anhand von messbaren Kriterien definiert.
Denn selbst mit dem Geschlecht "divers" wird man im Zweifelsfall nicht an der "Hosenkontrolle" vorbeikommen, wie z.B. bei einer Reaktivierung der Wehrpflicht im militärischen Erwärmungsfall (Männer, also entweder "mit Penis" oder "keine Vagina") oder wenn es um "Gleichstellungsbeauftragte" oder "Frauenförderung" geht (Frauen, also "mit Vagina" oder "kein Penis"). Wie werden dann eigentlich die "Divers"-Geschlechtlichen eingeordnet? Sind die wehrpflichtig oder gleichstellungsbeauftragtenwahlberechtigt? Oder beides zugleich? Oder nichts davon?

Folglich sind die Jubelarien unangebracht und auch schon das Bundesverfassungsgericht muss sich vorhalten lassen, dass es die eigentliche Kernfrage "wie definiert man juristisch sauber die Eigenschaft Geschlecht" entweder nicht gesehen oder sich feige davor gedrückt hat.

Aber das merken die tollen Journalisten der MSM in ihrer Selbstbeweihräucherungsfilterblase natürlich nicht.

Geschlechtsneutrale Grüße,

Dirk S

Gravatar: gisela glatz

Jetzt haben wir auch noch`` diverse Gegenstände`` in Deutschland , ist das nicht zum Lachen HA,HA,HA !!!

Gravatar: Hannes

Passt doch, ab sofort nur noch divers eintragen lassen, dann kann man sich je nach dem was mehr Vorteile für den Moment verspricht spontan entscheiden...

Gravatar: Werner

Es darf gar nichts eingetragen werden, ohne den Willen der Betroffenen.
Bis jetzt wurde, wenn man nicht sicher feststellen konnte welchem Geschlecht das Kind zugehört, den Babys oft der Penis weg geschnitten und dieser arme Mensch musste ein Leben lang als Frau herum laufen, obwohl er wie ein Mann fühlte.
Es muss gewartet werden bis dieser Mensch entscheidungsfähig ist, um selbst zu bestimmen welchem Geschlecht er sich zugehörig fühlt.
Das geht einen Arzt, Pfaffen oder Politiker einen Scheissdreck an.

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