Maskenpflicht in Geschäften, Supermärkten, öffentlichen Verkehrsmitteln — immer neue Bereich sind davon betroffen. Doch damit nicht genug: Der Berliner Senat hat beschlossen, dass die Maskenpflicht nun nicht nur in Innenräumen, sondern auch draußen gelten soll. Begonnen wird mit bestimmten Straßen und Vierteln in Berlin [siehe Bericht »B.Z.«]
Diese zehn Straßen und Viertel sind zukünftig von der Maskenpflicht betroffen:
Schloßstraße (Steglitz)
Tauntzienstraße (Charlottenburg/Schöneberg)
Kudamm (Charlottenburg/Wilmersdorf)
Wilmersdorfer Straße (Charlottenburg)
Bergmannstraße (Kreuzberg)
Friedrichstraße (Mitte)
Bölschestraße (Friedrichshagen)
Alte Schönhauser Straße (Mitte)
Altstadt Spandau
Karl-Marx-Straße (Neukölln)
Die Maskenpflicht soll auch auch Wochenmärkten, Zusammenkünften unter freiem Himmel und Warteschlangen draußen gelten, und zwar überall.
Außerdem sollen bald in Berlin private Zusammenkünfte auf 25 Personen beschränkt sein. Zusätzlich wird juristisch an einer schärferen Sperrstunde in der Gastronomie gefeilt.
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