Ein weiterer Fall im Umfeld der Corona-P(l)andemie geht nun bis vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Das Verwaltungsgericht in Osnabrück hat den Prozess um ein damals verhängtes Arbeitsverbot gegen eine Pflegehelferin an das BVerfG verwiesen. Das Gericht kam am Dienstag zu der Einschätzung, dass das Infektionsschutzgesetz zu diesem Zeitpunkt in der damaligen Fassung vermutlich verfassungswidrig war. Aus Sicht der Osnabrücker Richter verletzte die Pflege-Impfpflicht das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und die Berufsfreiheit.
Im Frühjahr 2022 hatte das Bundesverfassungsgericht die Pflege-Impfpflicht für rechtens erklärt. Inzwischen sei aber die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung infrage zu stellen, befand das Verwaltungsgericht Osnabrück. Wie die klagende Pflegehelferin argumentiert, sei damals bereits bekannt gewesen, dass eine Corona-Impfung Ansteckungen nicht verhindert. Dies gehe aus den in diesem Frühjahr veröffentlichten RKI-Protokollen hervor.
Die Klägerin war 2022 im Krankenhaus in Quakenbrück beschäftigt. Weil sie weder einen Impf- noch Genesenennachweis und auch kein Attest vorlegen konnte, dass sie nicht geimpft werden konnte, verbot ihr der beklagte Landkreis Osnabrück auf Grundlage des damals gültigen Infektionsschutzgesetzes, als Pflegehilfe zu arbeiten. Die bundesweite Vorgabe war seinerzeit damit begründet worden, dass eine Impfung vor einer Corona-Infektion schütze und damit auch die Patienten in dem Krankenhaus in Quakenbrück.
Quelle: NDR
Kommentare zum Artikel
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Kommt für diese Figuren, damit die Anklagebank näher?
Die Osnabrücker Richter haben richtig entschieden, diese Angelegenheit an das Bundesverfassungsgericht zu verweisen, wenn sie Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes haben, auf dessen Grundlage sie hier ein Urteil sprechen müssen.
Richtig daran ist auch, dass die Richter nicht versuchen, die besseren Gesetzgeber zu sein, also die bessere Legislative. Das steht ihnen nicht zu. Richter haben nur auf der Grundlage der Gesetze zu entscheiden, d.i. Grundgesetz, Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht, alle Gesetze und weitere Rechtsvorschriften.
Denn: Man kann eine schlechte politische Entscheidung (der Parlamente) nicht auf Seiten der Judikative korrigieren, ohne die demokratische Gewaltenteilung zu schädigen. Schlechte (d.h. z.B. den wissenschaftlichen Erkenntnissen entgegenstehende) Gesetze müssen politisch korrigiert werden.
Hätten diese Richter das deutsche Gesundheitswesen mal schon vor etlichen Jahren aufs Korn genommen, hätten wir heute nur einen >KK Beitrag von 150 Euro, aber bei allen Leistungen!
Denn die Betrügereien sind der größte Ausgaben Posten!
Schön, dass es wenigstens ab und an noch Richter mit ANSTAND und RÜCKGRAT gibt.
Da sollte doch gleich mitverhandelt werden, ob es nicht verfassungswidrig war, impfverweigernde Soldaten wegen "Befehlsverweigerung" zu bestrafen.
Und ggf. Dienstanweisungen i.S. der Verfassung zu ändern!
... „Aus den Protokollen wurde in dem Verfahren ersichtlich, dass nur wenige Monate nachdem das fragliche Gesetz in Kraft getreten war, bekannt wurde, dass die Impfung keinen Schutz vor der Übertragung bietet. Diesen Umstand habe das RKI eventuell nicht ausreichend ans Bundesgesundheitsministerium kommuniziert, so das Gericht. Es gebe erhebliche Zweifel an der wissenschaftlichen Unabhängigkeit des RKI, da es weisungsgebunden an das Ministerium sei.“ ...
Plädierte Ole samt Regierung – besonders aber das auch m. E. ´vollkommen` verlogene-inkompetente Karli samt seinem Sachsen-Michl & Co. - nicht ganz besonders ´deshalb` zum Wohle(?) des Volkes für eine dies bzgl. ´allgemeine` Impfpflicht?
Weil es z. B. auch in Singapur so erfolgreich(?) klappte???
https://www.rnd.de/politik/corona-impfpflicht-in-welchen-laendern-gibt-es-sie-SQOZ2MDTXRCY7BR3CBIS34D22E.html