Weitere Einschränkungen innerhalb Deutschlands

Corona-Maßnahmen: Beherbergungsverbot über Deutschland verhängt

Die Bundesländer haben ein Beherbergungsverbot verhängt. Wer aus einem sogenannten HotSpot kommt, darf nicht in Hotels und Gaststätten übernachten.

Lucas Werkmeister / CC BY
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Die Bundesländer haben als weitere Verschärfung der Anti-Corona-Maßnahmen ein Beherbergungsverbot für Urlauber verhängt, die aus sogenannten HotSpots in Deutschland stammen; das sind solche Gebiete, in denen die Zahl der Neuinfizierten einen bestimmten Wert über längere Zeit überschreitet.

Konkret heißt es in dem Beschluss, dass nur solche Personen aus Risikogebieten in sogenannten »Beherbergungsbetrieben« übernachten dürfen, die einen negativen Corona-Test vorlegen können, der nicht älter als 48 Stunden vor der Anreise sein darf.

Die fünf Länder Bremen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Thüringen weichen von dieser Regelung ab.

Aus Thüringen hieß es laut t-online, »dass die Einschätzung der Gesundheitsbehörden der betroffenen Gebiete Grundlage und Maßstab für die Maßnahmen der Reisezielgebiete sein muss« – was, wie das zuständige Gesundheitsministerium in Erfurt erklärte, de facto bedeutet, dass kein »Einreiseverbot in Thüringen« bestehe. Während also in der eigentlichen Vereinbarung noch von einem Übernachtungsverbot in Hotels und Gaststättenbetrieben die Rede ist, wird hier schon von Einreiseverboten gesprochen.

Genau das wurde in Mecklenburg-Vorpommern verhängt: Ein Einreiseverbot. Und wenngleich nicht klar ist, wie die Einhaltung des Verbots überwacht werden soll: Allein die Vorstellung, dass man momentan nicht in jedes Gebiet in Deutschland einreisen kann, weckt böse Erinnerungen.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder, CSU, teilte mit, dass Urlauber aus innerdeutschen Corona-Hotspots ohne negativen Corona-Test von Donnerstag an nicht mehr in bayerischen Hotels und Gaststätten übernachten dürfen. Das Verbot gilt für alle Reisenden aus Gebieten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen.

Betroffen sind von den neuen Beschränkungen insbesondere Personen aus Berlin und München. Und so titelt die tz bereits: »Münchner unerwünscht«.

Ganz richtig liegt die tz allerdings nicht. Denn das Einreiseverbot nach Mecklenburg-Vorpommern gilt nur für ganze Kreise. Da nur einige Bezirke Berlins von den hohen Zahlen an Neuinfektionen betroffen sind, können Berliner ihren Urlaub in Ruhe an der Ostseeküste genießen. In Bayern sieht man das jedoch anders. Das zuständige Ministerium erklärte auf Anfrage laut Tagesspiegel: »Es könnten also auch einzelne Berliner Bezirke betroffen sein.« Und so sind dann alle Berliner in Bayern ebenfalls unerwünscht.

Noch ist dieses epidemische, verwaltungstechnische Kuddelmuddel lustig – wie lang das so bleibt, ist allerdings fraglich.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Roland Brehm

Damit wird das Hotel und Gaststättengewerbe weiter massiv geschädigt. Es sind eben noch lange nicht genug Existenzen vernichtet worden. In Deutschland herrscht die Tyrannei.

Gravatar: Werner Hill

Abgesehen davon, daß das alles gar nicht mehr kontrolliert werden kann, ist das wahrhaft nicht mehr lustig sondern zumindest lächerlich - wenn nicht irrsinnig..

Man fragt sich immer mehr, wie Politiker so feige (oder auch korrupt) sein können, daß sie ihren Wählern soetwas zumuten.

Anderes Beispiel Hallenbad: Anschlag im Duschraum: bitte 1,5m Abstand halten!
- vom Duschraum zur 5m entfernten Umkleide besteht Maskenpflicht - ebenso von dort bis zum Ausgang ..

Wie lange lassen wir uns das noch gefallen?

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