Aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichtes

BVerG: Merkels Klimaschutzgesetz teils verfassungswidrig

Bundestag und Bundesrat hatten Ende 2019 dem Klimapaket der Merkel-Regierung zugestimmt, zu dem das Klimaschutzgesetz gehört. Jetzt muss das Gesetz nachgebessert werden, urteilt das Bundesverfassungsgericht.

Foto: Pixabay
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2019 hatten Bundestag und Bundesrat dem Klimapaket der Merkel-Regierung zugestimmt, zu dem das sogenannten Klimaschutzgesetz gehört. Jetzt muss das Gesetz nachgebessert werden, urteilt aktuell das Bundesverfassungsgericht [siehe Bericht »n-tv«].

Grund: Für die Zeit nach 2030 gibt es keine Regelungen. Es sei nicht ausgeschlossen, dass dann die Reduktionsziele für die Treibhausgasemission zu radikal umgesetzt würden und somit alle Bereiche des menschlichen Lebens von drastischen Einschränkungen bedroht seien.

Das Bundesverfassungsgericht verpflichtet nun den Gesetzgeber, sprich: den Bundestag, bis Ende 2022 die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln, um radikale Einschnitte zu verhindern und Leitlinien bereitzuhalten. 

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Klaus Reichel

@Croata

Das Weltklima, das es so gar nicht gibt, kann nicht durch menschliche Aktivitäten geändert werden, weder hin zu wärmer noch zu kälter. Das ist reine Science Fiction. Es gibt auch keinen "Normalwert". Wir können uns nur an einen Wandel der klimatischen Bedingungen anpassen. Im übrigen steht die Welt vor einer deutlichen Abkühlung in den nächsten Jahrzehnten.

Deshalb ist auch die Frage nicht ganz richtig. Sie sollte lauten: Wer schützt uns vor den Klimaschützern?

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

„Aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
BVerG: Merkels Klimaschutzgesetz teils verfassungswidrig“ ...

Da sich unsere(?) Heißgeliebte(?) bereits relativ kurz nach ihrem Amtsantritt öffentlich dazu bekannte, die Grundrechte zumindest zunächst insofern einzuschränken, dass das Volk nicht mehr befragt wird, weil sie sich sonst in ihrem Handeln beschnitten sieht
https://www.bitchute.com/video/cWDkePiDqHt7/,
was auch für mein Empfinden´die` Entwicklung nach sich zog, dass es bis heute zu einer immer bedrohlicheren Lage für die Grundrechte der Deutschen kommt
https://www.heise.de/tp/features/Coronakrise-Eine-bedrohliche-Entwicklung-fuer-die-Grundrechte-4713370.html,
stellt sich auch mir - als begriffsstutzigen, abgetakelten Ex-Holzfäller - die Frage:

Wo bleiben Aufsicht und Kontrolle durch den Verfassungsschutz bei unserer(?) heißgeliebten(?) Göttin(?) & Co.? https://www.verfassungsschutz.de/DE/verfassungsschutz/auftrag/aufsicht-und-kontrolle/aufsicht-und-kontrolle_artikel.html

Ist es möglich, dass sie den auch m. E. Nachfolgern der Stasi - zumindest sich selbst & Co. betreffend - dies bzgl. ebenfalls ´Grenzen per Diktat` setzte???

Gravatar: karlheinz gampe

Mit Verfassung und dem Recht hat es eine verlogene CDU Kriminelle Merkel aus dem roten DDR STASI Mörderstaat nicht so. Sie kann mit Freiheit und Demokratie nix anfangen also sperrt sie einfach weg.

Gravatar: Jaspers

Das ist schon das zweite Urteil, welches in letzter Zeit nicht ganz ins schwarzlinksgrüne Weltbild passt. Das könnte noch gefährlich für die RichterInnen werden.
Weimar lässt grüßen!!!

Gravatar: Croata

Sogenannte (!) Klimaschutzgesetz....
der eigentlich die Klima schützen sollte?!

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