Senat bezeichnet Antrag als »offensichtlich unbegründet«

Bundesverfassungsgericht schmettert Eilantrag der Grünen zur »Homo-Ehe« ab

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichtem Beschluss die Eilanträge der Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN betreffend die Einführung des Rechts auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare abgelehnt. So steht es in der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts.

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Die Bundestagsfraktion der Grünen hatte beim Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag eingereicht, damit der Bundestag dazu gezwungen wird, noch in dieser Legislatur über das Recht auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare abzustimmen. Offensichtlich versprach man sich bei den Mannen um Özdemir und Göring-Eckardt aktuell eine höhere Erfolgschance, diesen Antrag durchzudrücken als dies im nach der Wahl im September neuen Parlament der Fall sein wird. Gegenwärtig stellen die Grünen 63 Abgeordnete im Bundestag. Den Umfragen zu Folge werden sie in der kommenden Legislatur mit deutlich weniger Parlamentariern vertreten sein; ihr Ansinnen durchzusetzen wird also folglich deutlich schwieriger werden. Also wandten sie sich mit ihrem Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht.

Doch der Zweite Senat erteilte diesem Ansinnen eine Ohrfeige allererster Qualitätsklasse. Nicht nur, dass der Antrag in der »Hauptsache jedenfalls offensichtlich unbegründet« sei; »dem Vorbringen der Bundestagsfraktion ist eine missbräuchliche Handhabung des Gesetzesinitiativrechts und damit eine Verletzung des Befassungsanspruchs des Gesetzesinitianten nicht zu entnehmen.«

Der Senat »kann weder eine willkürliche Verschleppung der Beschlussfassung über die streitgegenständlichen Gesetzesvorlagen noch eine Entleerung des Gesetzesinitiativrechts der Antragstellerin« feststellen. Und weiter heißt es: »die regelmäßige Vertagung der Beratung und Beschlussfassung der vorgelegten Gesetzentwürfe (....)  könne Teil eines nicht abgeschlossenen politischen Meinungsbildungs- und Abstimmungsprozesses gewesen sein.«

Das sind nun einmal die Spielregeln der parlamentarischen Demokratie. Doch offenbar steht der eine oder andere »Grüne« mit diesen Regeln ein wenig auf Kriegsfuß.

Die Ablehnung des Eilantrags im gesamten Wortlaut hier: Eilanträge betreffend die Einführung des Rechts auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare erfolglos

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Mittelradikal

Bei der Homodebatte denke ich immer an 3 Inseln. Die "Inseltheorie"... Auf der 1. setzt man lauter Lesben ab, auf der 2. nur Schwule und auf der 3. Heteros. Nach 60 Jahren schaut man nach wie diese Personen das demografische Problem gelöst haben!!! Noch Fragen zum Sinn der Homoehe???

Gravatar: cap

Bei dem Antrag handelte es sich um eine Minderheitenmeinung, die nach linker Auffassung damit jedes Recht hat gegen die Mehrheit durchgesetzt zu werden. Das sonst auch nicht durch Eile auffallende BVerfG bleibt dagegen in einer anderen Sache auffallend zurück, geht es hier doch um eine Sache, die nicht nur die Mehrheit, sondern jeden beträfe: das Wahlgesetz zur Bundestagswahl. Dieses ist ja nach eigener Feststellung grundgesetzwidrig, d. h. für September ist wieder planmässig eine nichtige Wahl angesetzt und der Gesetzgeber hat seine Gesetzesinitiativ-Pflicht bis heute nicht wahrgenommen. Unter Bezugnahme auf Absatz 1. des hiesigen Beschlusses wäre also Handlungsbedarf gegeben.

Gravatar: F.G. Semper

@Karin Weber, absolut richtig. Wie immer. Danke.

Gravatar: John Sheridan

Interessant ist ja, dass nur noch "Organklagen" (also von behördlichen Instanzen, die das eh nie machen werden,um ihr Heiligtum zuschützen) Zugangsrecht zum sogenannten "Bundesverfassungsgericht" haben.

Früher war es so, dass jeder Bürger das Recht hatte, vor dem BVG zuklagen. Dies wurde ihm (ich meine durch die schwarz-gelbe Koalition, kurz vor Einführung vom saarländischen MP Müller zum BVG) genommen. Heute gibt es (fast) nur noch Organklagen, private Klagen können unbegründet vom BVG abgewiesen werden.

Rechtstaat BRD --> schlimmer als in Nordkorea.

Gravatar: Karin Weber

Je eher die Grünen komplett aus Deutschland getilgt sind, umso besser für das deutsche Volk und Europa. Eine widerwärtige Mischpoke ist das. Wird Zeit, dass sich hier eine Umweltpartei gründet. Die waren jedenfalls keine, dafür rote Wölfe im grünen Schafspelz.

Gravatar: Einzelk@mpfer

Die Grünen Khmer wachen erst auf, wenn das Wort "Diäten" auf dem Kontoauszug verschwunden ist.

Gravatar: Andreas Berlin

@Der nachdenkliche Bürger: ich stelle in Bezug auf Claudia Roth bei mir die gleichen Symptome fest - so lasset uns also gemeinsam brechen....
Vor 20 Jahren hätte ich nicht für möglich gehalten, dass die Grünen mal perfekt in die DDR gepasst hätten, so diktatorisch und engstirnig, wie sie inzwischen auftreten. Es wäre wirklich ein Segen, wenn diese völlig aus der Realität gefallenen Spinner im September vom Bürger die rote Karte bekommen und nicht in den neuen Bundestag einziehen. DANN sehe ich mir die Fotos von Claudia Roth mit Vergnügen an!!!

Gravatar: Herbert

Mit welcher Meinung steht denn hierbei eigentlich : Woelki, Marx und der ZDK ( Zentralrat der Katholiken ) zu diesem Thema, in diesem bunten - Regenbogen Lande?

Gravatar: Der nachdenkliche Bürger

So muss es sein, kurze und knackige Ablehnung des Bundesverfassungsgerichtes. Diese Partei fliegt hoffentlich nach der BT-Wahl aus dem Bundestag raus.
Alleine schon das Foto von Claudia Roth erzeugt bei mir regelmäßig einen Würgereiz.

Gravatar: Zicky

Liebe Grüne, Ihr hättet doch wissen müssen, das ein Beschluß über eine Gesetzesänderung immer laaaaaange dauert. Das liegt daran das es Themen gibt zu denen es konträtre Meinungen und Einstellungen gibt und wir einfach nocht nicht in der Diktatur leben, die ihr gerne hättet..
Es ist halt kein so einfacher Beschluß wie der der Diätenerhöhung oder Pensionserhöhungen von Politikern wie in Stuttgart von euch Grünen klammheimlich und einstimmig versucht wurde.
Findet euch einfach damit ab, dass eure Politik nicht mehr vom Wöhler gewünscht ist.
Und auch wenn es traurig ist, ich danke dem Verfassungsgericht für diesen Beweis, dass noch nicht alle Gerichte der Mainstreamvorgabe verfallen sind.

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