Bundesregierung hätte prüfen müssen

Bundesverfassungsgericht: EZB-Ankauf von Staatsanleihen teils verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht verkündete ein neues Urteil: Der Ankauf der Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank verstößt in Teilen gegen das Grundgesetz, weil die Bundesregierung und der Bundestag die Ankäufe nicht geprüft haben.

Foto: MEDEF / Wikimedia / CC BY-SA 2.0
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Der massive Ankauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) hat nun eine neue Hürde zu überwinden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündete am Dienstag ein neues Urteil: Der Ankauf der Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank verstößt in Teilen gegen das Grundgesetz, weil die Bundesregierung und der Bundestag die Ankäufe nicht geprüft haben [siehe Berichte »WELT«, »n-tv«].

Zu den Beschwerdeführern gehören unter anderen der frühere CSU-Politiker Peter Gauweiler und AfD-Gründer Bernd Lucke. Sie haben nun Recht bekommen. In dem Urteil heißt es unter anderem: »Bundesregierung und Deutscher Bundestag sind aufgrund ihrer Integrationsverantwortung verpflichtet, der bisherigen Handhabung der PSPP (das EZB-Aufkaufprogramm) entgegenzutreten.«

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: asisi1

Verfassungswidrig war Alles der letzten 20 Jahre!
Nur da wir keine "Unabhängige Justiz" haben, sondern einen Klüngel Haufen, wird sich da zusammen gebogen wie es gefällt! Sich von dieser Stelle Hilfe zu Erwarten, grenzt schon ans debile!

Gravatar: Bertl

Die Staatsanleihekäufe waren "teilweise?" nicht rechtens. Für die laufenden Ankäufe wg. Corona gilt das nicht. Eigenartig.

Gravatar: Petra

Toller Sieg: Na da prüfen wir halt ein bisschen. Das Ergebnis ist in der Endkonsequenz das gleiche.

Gravatar: Patriot

Gemach! Sie werden Voßkuhle und seine Mannschaft auf Dauer weichkochen. Da würde ich meinen A...drauf verwetten. Die Jungs wollen duschen. Aber nicht nass werden. Saunauntensitzer!

Gravatar: Gerd Müller

Wer´s bisher noch nicht gemerkt haben sollte, wenn man die diesbezüglichen Artikel hier so liest:

mit Recht und Gesetz scheinen die es nicht so genau zu nehmen.....

Gravatar: Werner Hill

Selbst das halbherzige Urteil des BVG hat sicher schon einiges an Mut und die Inkaufnahme von Karriererisiken durch die Richter erfordert.
Wie lange noch werden die reichen und medienmächtigen Strippenzieher hinter den Zentralbanken der Welt noch ungestraft die Verschleppung von deren überfälligen Konkursen betreiben können?
Noch zahlen die Sparer und Steuerzahler nur mit Geld für die Rettung des heruntergewirtschafteten Finanzsystems aber letztlich wird es auch die Freiheit kosten! (siehe Corona-Zwangsentmündigung!)ZA5B5

Gravatar: Gerd Engels

Unverschämtheit. Die AfD hat seit Ihrer Gründung eben immer und immer wieder diese Rechtsverletzung angeprangert. Mit teil absolut identischen Worten, wie sie nun auch das BVB gefunden hat. Bei der AfD war das natürlich europafeindlich, populistisch und ganz nebenbei (wie immer) auch rechtsradikal. Und was ist das jetzt beim BVG? Ist das BVG nunmehr gar ein Fall für den Verfassungsschutz?

Gravatar: lupo

Also nur ein bisschen Schwanger oder wie soll man solch eine Beurteilung des schwammigen Bundesverfassungsgericht auffassen?
In dieser Bananenrepublik weiß doch die linke Hand nicht was die rechte Hand tut,
es haben doch nur zwei Leute in Merkelstan etwas zu sagen HINZ & KUNZ, Das ist doch Kaspertheater im Irrenhaus Deutschland mit Sitz der Zentrale in Berlin.
Die Unrechtsbeuger können feststellen was sie wollen es wird sich trotz allem nichts ändern.

Gravatar: Gerhard G.

Haben wir nur ,,fachlich Unfähige'' in den Bundestag gewählt...auf das die Regierenden ,,Freie Hand'' haben ???

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