Ende Juni waren die Richter bei Merkel zum Essen eingeladen

Bundesverfassungsgericht drückt Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch

ARD, ZDF und Deutschlandfunk jammern seit Monaten, dass die ihnen jährlich durch die Zwangsabgabe zufließenden über acht Milliarden Euro nicht ausreichen. Eine Beitragserhöhung sollte her, der Staatsvertrag kam aber wegen der Nichtzustimmung eines Bundeslandes nicht zustande. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Nichtzustimmung per Urteil überstimmt.

Foto: Bilddatenbank des Bundestags
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Im Vorjahr strichen die Sender des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ARD, ZDF und Deutschlandfunk) durch die Zwangsabgabe 8,1 Milliarden Euro ein. Das reicht ihnen aber nicht, sagen die Verantwortlichen jener Sender unisono. Das ist auch wenig verwunderlich, wenn ein WDR-Intendant über 400.000 Euro Grundgehalt pro Jahr einstreicht. Insgesamt gibt es neun Landesrundfunkanstalten plus die Deutsche Welle allein bei der ARD. Klar, nicht jeder bedient sich so großzügig sich selbst gegenüber wie der WDR-Intendant, aber bei neun Landesrundfunkanstalten mit je einem Intendant kommt da schon ein ordentlicher Betrag zusammen. Also jammerte man auf hohem Niveau, man brauche mehr Geld. Sonst könne man die bisherige »Qualität« des Programmangebots nicht aufrecht erhalten.

Damit die Erhöhung der Zwangsabgabe durchgesetzt werden könne, bedarf es einer Zustimmung aller 16 Bundesländer zu einem neuen Staatsvertrag. Fast alle Länder stimmten diesem Statsvertrag zu, nur Sachsen-Anhalt scherte aus. Die dortige CDU unter dem Ministerpräsidenten Reiner Haseloff wollte dem Staatsvertrag nicht zustimmen. Weil Haseloff aber wusste, dass auch die AfD in Sachsen-Anhalt gegen den Staatsvertrag stimmen würde - wie sie es in allen anderen Bundesländern auch gemacht hat - und er keinesfalls mit seiner Partei gemeinsame Sache mit der AfD machen wollte, ließ er die Abstimmung zurückziehen. Somit war der Staatsvertrag geplatzt.

Doch jetzt sprang das Bundesverfassungsgericht  (BVerfG) den Sendern bei. Nur wenige Wochen nachdem die Richter des Bundesverfassungsgerichts von Merkel zum gemeinsamen Abendessen eingeladen waren, entschieden sie, dass die Erhöhung der Zwangsabgabe durchgedrückt werden könne (Az. 1 BvR 2756/20 u. a.). Die Richter des BVerfG setzen sich über das Veto Sachsen-Anhalts hinweg und machen den Weg für die von den Altparteienregierungen politisch gewünschte Beitragserhöhung frei.

Im Juni des vergangenen Jahres wurde Stephan Harbarth von der CDU neuer Präsident des Bundesverfassungsgerichtes. Er gilt als treuer Gefolgsmann Merkels.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Erwin

Die Frage stellt sich dann, warum überhaupt abgestimmt wurde? Das BVG ist ja der Auffassung das dies nicht nötig sei?

Gravatar: Frost

Pack zerschlägt sich; Pack verträgt sich ! Maas ist abrasiert worden, weil nicht Regimewillig. Und Angst frisst Seele auf. Also Klüngel ist die Lösung. Diese Affen leben ja vom Bürger. Selbst ihre Steuern, die sie bezahlen, wird ja indirekt vom Bürger bezahlt. Stets mehr Abgaben für stinkreiche Marionetten. Querdenker sind unerwünscht - aber immer nötiger. Auch Politiker sind fürs einfache Volk immer nötiger. Das Volk braucht keine Absahner, sondern Demokraten.

Gravatar: Lutz

Harbath!
Ich habe nichts anderes erwartet.

Die NPD hat übrigens die Vorsitzende des Zweiten Senats Doris König offiziell zu einem Abendessen im Merkel-Stil nach Berlin in die Parteizentrale eingeladen.
Dieser Senat entscheidet über das Zudrehen des Geldhahns für die NPD.
Auf die Antwort bin ich gespannt.

Gravatar: Gerd Müller

Oh, das Kaffeekränzchen hat entschieden.
In welchem Sinne wohl ??!

Gravatar: Graf von Henneberg

Nun ja - die Lage wird dadurch niicht besser. Wir gehen schlimmen Zeiten entgegen.

Gravatar: CHIO, S - Dressur und dumme Gäule

@ Rotkäppchen und die bösen Leichen im Keller 05.08.2021 - 12:55

"Hauptsache, Polen und Ungarn bekommen ordentlich was auf die Zwölf mit der "Rechtsstaatsmechanismus" - Keule, legitime Nachfolgerin der Auschwitz - Keule."


"Auf die Zwölf", das kann man in dem Fall wohl wörtlich nehmen...

https://www.spiegel.de/politik/die-bruesseler-republik-a-3d75c854-0002-0001-0000-000015317086

https://www.youtube.com/watch?v=zTv3OjsmNFk .

Fonderlein, bekannt auch als "Die Peitsche", nimmt lieber die Dressurgerte ...

https://contents.mediadecathlon.com/p751308/k$1e7ed6ade7bb03f5b483c0e9086f89a9/sq/dressurgerte-eco-120-cm-schwarz.jpg?format=auto&f=646x646&quality=40 .

Gravatar: Ketzerlehrling

Das ist aber eine faustdicke Überraschung. Wozu braucht man dieses Gericht eigentlich noch? Die Bürger werden verhöhnt, benachteiligt, betrogen auch von den anderen Instanzen.

Gravatar: Tom aus Sachsen

Vielleicht sollte ich auch mal jemanden zum Essen einladen und eine kleine Spende überreichen. Der schafft mir dann unliebsame Personen vom Hals. Scheint ja wohl die einzige Lösung zu sein.

Gravatar: Öffentliche Kinder, sieben Saulusse und ein Paulus

@ Hajo 05.08.2021 - 12:28

Ja, und die Verfassungsbeschwerden sind zehn Jahre alt, die zu einem Sondervotum zu diesen öffentlich - rechtlichen "Freundeskreisen" geführt haben, 1 BvF 1/11 und 1 BvF 4/11 Rnn. 115ff. ...

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/03/fs20140325_1bvf000111.html ,

... die manche schon vor fünfzig Jahren "öffentliche Kinder" nannten ...

https://www.youtube.com/watch?v=m6OWA80zUkk&t=1559s

https://www.youtube.com/watch?v=_R_eBInW59g&t=153s

https://app.box.com/s/cpqzhlfary

https://app.box.com/s/npdutotnnnbrcvav39aw

https://app.box.com/s/jy0fo7xzdtnypb75has0

https://app.box.com/s/vko3bdd1m6k1t74igsisotgzz2vq4f3d .

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