Ende Juni waren die Richter bei Merkel zum Essen eingeladen

Bundesverfassungsgericht drückt Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch

ARD, ZDF und Deutschlandfunk jammern seit Monaten, dass die ihnen jährlich durch die Zwangsabgabe zufließenden über acht Milliarden Euro nicht ausreichen. Eine Beitragserhöhung sollte her, der Staatsvertrag kam aber wegen der Nichtzustimmung eines Bundeslandes nicht zustande. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Nichtzustimmung per Urteil überstimmt.

Foto: Bilddatenbank des Bundestags
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Im Vorjahr strichen die Sender des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ARD, ZDF und Deutschlandfunk) durch die Zwangsabgabe 8,1 Milliarden Euro ein. Das reicht ihnen aber nicht, sagen die Verantwortlichen jener Sender unisono. Das ist auch wenig verwunderlich, wenn ein WDR-Intendant über 400.000 Euro Grundgehalt pro Jahr einstreicht. Insgesamt gibt es neun Landesrundfunkanstalten plus die Deutsche Welle allein bei der ARD. Klar, nicht jeder bedient sich so großzügig sich selbst gegenüber wie der WDR-Intendant, aber bei neun Landesrundfunkanstalten mit je einem Intendant kommt da schon ein ordentlicher Betrag zusammen. Also jammerte man auf hohem Niveau, man brauche mehr Geld. Sonst könne man die bisherige »Qualität« des Programmangebots nicht aufrecht erhalten.

Damit die Erhöhung der Zwangsabgabe durchgesetzt werden könne, bedarf es einer Zustimmung aller 16 Bundesländer zu einem neuen Staatsvertrag. Fast alle Länder stimmten diesem Statsvertrag zu, nur Sachsen-Anhalt scherte aus. Die dortige CDU unter dem Ministerpräsidenten Reiner Haseloff wollte dem Staatsvertrag nicht zustimmen. Weil Haseloff aber wusste, dass auch die AfD in Sachsen-Anhalt gegen den Staatsvertrag stimmen würde - wie sie es in allen anderen Bundesländern auch gemacht hat - und er keinesfalls mit seiner Partei gemeinsame Sache mit der AfD machen wollte, ließ er die Abstimmung zurückziehen. Somit war der Staatsvertrag geplatzt.

Doch jetzt sprang das Bundesverfassungsgericht  (BVerfG) den Sendern bei. Nur wenige Wochen nachdem die Richter des Bundesverfassungsgerichts von Merkel zum gemeinsamen Abendessen eingeladen waren, entschieden sie, dass die Erhöhung der Zwangsabgabe durchgedrückt werden könne (Az. 1 BvR 2756/20 u. a.). Die Richter des BVerfG setzen sich über das Veto Sachsen-Anhalts hinweg und machen den Weg für die von den Altparteienregierungen politisch gewünschte Beitragserhöhung frei.

Im Juni des vergangenen Jahres wurde Stephan Harbarth von der CDU neuer Präsident des Bundesverfassungsgerichtes. Er gilt als treuer Gefolgsmann Merkels.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: maasmännchen

Ja,Ja so weit sind wir jetzt schon.Falls eine Instanz nach ihrem empfinden zu wenig Geld bekommt wird es halt kurzerhand per befangenem Gericht durchgedrückt.
Und das obwohl ich keinen dieser Schrottsender sehe.Was noch dazu kommt ist die Begründung dieser Verräterrichter:
Um ihrem Auftrag der ,,neutralen" Berichtererstattung und der Verpflichtung ggü. dem Bürger nachzukommen ist es angemessen die Gebühr zu erhöhen.So ungefähr.Ich schätze mal das die auch Zuwendungen aus diesem Topf bekommen.Eine Frechheit diese Truppe und auf jeden Fall befangen.

Gravatar: Gerhard G.

Da bekommt die Textzeile ,,Erst kommt das Fressen dann die Moral'' eine ganz andere Bedeutung

Gravatar: Voltaire

Das Niveau der Richter am Bundesverfassungsgericht unterscheidet sich nicht vom Angebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten - einfach unterirdisch. Das ist damit begründet, dass die Richter an allen Bundesgerichten durch einen s. g. Richterwahlausschuss von der Legislativen in Absprache mit der Exekutiven gewählt werden.

GEWALTENTEILUNG SIEHT ANDERS AUS!!!

Außerdem sind die Landesrundfunkanstalten KEINE BEHÖRDEN und müssen demnach nicht durch Zwangsabgaben von den Haushalten finanziert werden.

Die Verrohung des Rechtsstaats, welcher unter "Bundesrepublik Deutschland" firmiert, ist schon sehr weit fortgeschritten - Geschichte wiederholt sich halt doch.

Carpe diem.

Gravatar: Ronald Schroeder

Das Urteil war abzusehen, da inzwischen das Bundesverfassungsgericht immer stärker instrumentalisiert wird, die demokratischen Strukturen auszuhebeln. Gesteuert vom Kanzleramt, welches inzwischen auch schon mal veranlaßt, die Wahl eines Länder- Ministerpräsidenten rückgängig zu machen. Jetzt entmachtet das Bundesverfassungsgericht die Länderparlamente. Formal haben die vom Volk gewählten Parlamente das Recht, die Höhe des Rundfunkbeitrages festzusetzen. Durch den Druck der AfD spürte die politische Nomenklatura die Gefahr, die dem Staatsfernsehen und -funk drohte. Daher installierte man eine "unabhängige" Kommission, die den finanziellen Bedarf des Staatsfunks ermittelt. Das es schon so schnell zu einem Widerspruch zwischen dem Votum der demokratisch legitimierten Länderparlamente und der "unabhängigen" Kommission kommen würde, war wohl nicht vorgesehen; der Druck auf die Sachsen-Anhaltiner CDU-Genossen kaum geringer, als in der Causa Ramelow auf die Thüringer CDU-Genossen. Doch die Sachsen-Anhaltiner blieben erstaunlicherweise standhaft. Nun hat das Verfassungsgericht urdemokratisch entschieden: im Zweifel gilt das Votum der von der politischen Nomenklatura eingesetzten Kommission. Die demokratisch gewählten Landtage können gern zustimmen - oder es bleiben lassen. Ihr Votum ist irrelevant. FdGO in der BRD anno 2021. Wohl deshalb grenzte die Wut des politischen Establishments geradezu an Hysterie, als vor wenigen Tagen ein AfD-Vertreter (als ein Ersatzvertreter!) in den neunköpfigen Verfassungsgerichtshof von Baden-Württemberg gewählt wurde. Die Hoffnung der Nomenklatura auf immer weitergehende Entmachtung der vom Volk gewählten Gremien liegt augenscheinlich in der Justiz.

Gravatar: Gespaltene Menschen, kalter Kaffee

@ Gerd Müller 05.08.2021 - 14:24

"Oh, das Kaffeekränzchen hat entschieden.
In welchem Sinne wohl ??!"



Wenn Sie ein wenig genauer hinschauen, dann sehen Sie, dass beim Kaffeekränzchen die Kaffeetassen auf dem Tisch stehen ...

https://menschundrecht.de/Nicht%20alle%20Tassen%20im%20Schrank.mp4

https://www.youtube.com/watch?v=iPf41o4JwRY&lc=UgwnU9oeo4s9o5nJryZ4AaABAg ,

... das heißt aber, die haben nicht alle Tassen im Schrank.

Frau Baer ist auch wieder da, Sie wissen schon, die beste Freundin von Hadmut Danisch, hier ganz unten auf der Seite ...

https://www.danisch.de/blog/2017/03/15/neues-zur-verfassungsrichterin-susanne-baer/ .

Bei diesem Reigen seliger Geister darf dann natürlich Tom Buhrow nicht fehlen mit einem letzten Wort.

So lustig wie früher immer ...

https://www.youtube.com/watch?v=bq2FcV2x9FA

... guckt er in der Tagessau vom heutigen 5.8.2021 aber nicht mehr, scheint eher ein bisschen deprimiert zu sein. Wahrscheinlich ist er traurig darüber, dass er die Menschen nicht spalten darf ...

https://twitter.com/dannytastisch/status/1210892743729451008?s=20

https://twitter.com/kressZwitscher/status/1211582136152670208?s=20

https://twitter.com/thundertaker/status/1211584588037992448?s=20 .

Herr Buhrow, Sie wissen doch, man darf alles, man darf sich nur nicht erwischen lassen. Früher in der kuscheligen sogenannten "DDR", als sowieso alles viel besser war, da haben die das doch ganz prima hingekriegt mit dem Menschenspalten ...

https://www.youtube.com/watch?v=RYaoV0PYvqE&t=173s .

Aber egal. Sehr geehrte Damen und Herren, wie auch immer, wir wünschen Ihnen auch weiter viel Spass und gute Unterhaltung mit Publikumsbeschimpfung und Spalterei beim deutschen Öffentlich - Rechtlichen Rundfunk und Fernsehen bei möglichst überschaubar bleibender Finanzierung mit "Zwecksteuern."

Gravatar: Karl Napp

Die Richter des BVerfG werden von Funktionären der Altparteien im Hinterstübchen ausgekungelt. Das merkt man immer mehr. Eine Schande für den "Berufsstand" der Juristen.

Gravatar: Wähler

Die sind doch keine freien Richter mehr, sondern Gehilfen dieser links-kommunistischen Merkelregierung.
Diese Regierung masst sich an, andere Länder wie Polen oder Ungarn wegen der Rechtsstaatlichkeit zu verurteilen.
Schauen Sie sich doch diesen, unseren Unrechtsstaat an. Was ist mit unseren Medien, unserer Gerichtsbarkeit, unseres Demonstrationsrechtes. Alles wird dem links-kommunistischen, scheinheilig-grünen Merkelapparat untergeordnet.

Gravatar: Grace

Mehr Geld für alte DDR-Film, S/W-Filme, Kriegspropaganda, Mord und Totschlag in Form von Krimis, permanente Wiederholungen und ewig-blöde Kreisch-Quizshows !

Nur Dokus zu Corona, "Impfstoff"-Kampagnen und ähnlichem Dreck, haben ein Produktionsdatum diesen Jahres.

Wenn es - gerade in den Lockdowns - ein spannendes TV-Programm geben würde, um die Menschen zu Hause wirklich zu unterhalten, was die Aufgabe der Zwangssender ist, könnte ich mich damit noch abfinden.

Aber mit diesen Erhöhungen die Pensionen der sowieso schon überbezahlten Hohlköpfe zu finanzieren, ist abartig.

Gravatar: Ura Lexif

Welches Verfassungsgericht? Wir haben doch in Deutschland gar keine Verfassung!
Die meinen wohl das Gericht welches unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung sicher sollte. Früher haben die das mal noch versucht, aber da hat kein Politiker danach gekräht. Warum also jetzt?
Die sollen sich mal um die wirklich wichtigen Dinge kümmern:
- Wiederherstellung der Menschenwürde
- Gewährung von Meinungsfreiheit
- Wiederherstellung des Versammlungsrechts
- Sicherung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit
- Freizügigkeit
- ...

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