Organklage wegen Verweigerung des "Hammelsprungs"

Bundestagsvize Roth steht Ungemach ins Haus

Bei vielen Sitzungen ist der Bundestag, sehr zum Ärger der Bürger, sehr leer. Mitunter fehlen derart viele Abgeordnete, dass eine Beschlussfähigkeit des Parlamentes anzuzweifeln ist. Das kann mit dem "Hammelsprung" überprüft werden - auf Antrag einer Fraktion.

Foto: Harald Bischoff/Wikimedia/CC BY-SA 3.0
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Jeder Bundestagsabgeordnete streicht pro Monat über 10.000 Euro alleine an Aufwandsentschädigung (umgangssprachlich "Diät") ein. Bei solchen Summen erwarten die Bürger zurecht, dass die Abgeordneten auch im Parlament vertreten sind; selbst dann, wenn eine Sitzung einmal länger dauert oder am Freitag nach 13.00 Uhr stattfindet. Doch viele dieser Parlamentarier handeln nach dem Motto "Freitag um Eins - jeder macht seins; Freitag um Vier - keiner mehr hier."

Vor allem der AfD-Fraktion im Bundestag geht eine solche Missachtung des Bürgerauftrags erheblich gegen den Strich. Bereits einmal hatte man deswegen einen sogenannten "Hammelsprung" beantragt. Bei diesem Verfahren müssen die Abgeordneten den Plenarsaal verlassen und werden beim Betreten gezählt. Sind zu wenig Abgeordneten vor Ort, wird die Sitzung wegen Nichtbeschlussfähigkeit sofort abgebrochen.

Ende Juni war der Plenarsaal bei einer Sitzung wieder einmal extrem dünn besetzt. Wieder beantragte die AfD-Fraktion gemäß §45 BTGO (Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags) den Hammelsprung. Doch obwohl die Zahl der anwesenden Parlamentarier Zeugenaussagen zufolge bei maximal 150 gelegen hat, verweigerte die Sitzungsleiterin, Bundestagsvize Claudia Roth von den Grünen, die Zählung.

Dafür droht ihr jetzt erhebliches Ungemach. Die AfD-Fraktion des Bundestags wird eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht gegen den Alleingang von Claudia Roth anstreben. Sie sieht die Rechte des Bundestags durch diese Entscheidung Roth verletzt, die nachfolgenden Abstimmungen hätten nicht durchgeführt werden dürfen.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „Mitunter fehlen derart viele Abgeordnete, dass eine Beschlussfähigkeit des Parlamentes anzuzweifeln ist.“ ...

Da dies ohne die AfD auch in der Vergangenheit bei höchst brisanten Gesetzten gegen das ´deutsche` Volk bzw. Teile der Opposition sicherlich schon des Öfteren so war:

Werden die MdB der AfD nun auch deshalb als Nazis bezeichnet, weil sie wieder Recht und Ordnung in den Bundestag bringen?

Oder widerspricht es inzwischen etwa auch schon
einem unter Beschlussunfähigkeit im Bundestag verabschiedeten Gesetz, wenn die AfD sich dem Diktat einer Grünen mit dem Namen Roth widersetzt, welche sich auch für mein Gefühl im Innersten lieber zu Schwarz/Braun bzw. Rot bekennen würde???

Gravatar: Karl Napp

Sehen Sie sich doch Frau Roth's "Bildungs-" und "Berufs"-weg an! Woher soll Frau Roth denn zählen können?! Es ist bezeichnend für das Demokratieverständnis der Altparteien, daß sie sowas wie diese Frau zur Vizepräsidentin des BT gemacht haben!

Gravatar: Frost

Daher kommt ja die Verrohung unserer Gesellschaft, weil man die deutsche Humbug - Politik,nicht mehr Ernst nehmen kann. Die führen sich auf, wie damals die Fürsten, gegen die Bauern. Es sind satte Idioten. Wie ernst die Roth ihr Amt nimmt, erkennt man doch schon an ihrem Outfit. Eine alte Frau, gestylt wie ein Harlekin. Für die ist die Politik nur ein Speil - weil ja Dumme nicht denken. Dass solche Fantasten, sich vor Parteien fürchten, die denken ist wohl klar.

Gravatar: Müller

"Auf hoher See und vor Gericht" ist man in Gotten Hand lautet ein berühmter Spruch. Ob die AFD mit dieser Organklage durchkommt, darf bezweifelt werden. Was soll man von einem Verfassunggericht erwarten, welches so nebenher wider die Natur einmal ein drittes Geschlecht einführt und noch so manch anderes komisches Urteil "im Namen des Volkes" fällt. In diesem Fuzzistaat ist nichts mehr normal.

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