Vorgeburtliche Kindstötung

Bundesregierung: Mit kleinen Schritten zur totalen Freigabe

Die Bundesregierung beabsichtigt, Abtreibung weiter zu enttabuisieren. Das geht aus der Antwort einer kleinen Anfrage zur rechtlichen Dimension des Schwangerschaftsabbruchs hervor. In seiner Antwort betont das Bundesfamilienministerium lediglich die grundsätzliche Strafbarkeit von Abtreibung. Ein grundsätzliches Unrecht aber stellt die vorgeburtliche Tötung offenbar nicht mehr dar.

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Man muss die Antwort auf die kleine Anfrage zum »Rechtsverständnis der Bundesregierung zum Schwangerschaftsabbruch« mehrmals lesen, um dem leisen Tabubruch auf die Schliche zu kommen. Denn die rechtliche Positionsverschiebung, die das Bundesfamilienministerium unter Franziska Giffey (SPD) vornimmt, vollzieht sich nicht in dem, was es tatsächlich schreibt, sondern in dem, was es offenbar nicht mehr klar auszudrücken bereit ist. Die Fragesteller bekommen vielmehr einen tendenziösen Potpourri aus Ausweichungen und Auslassungen serviert, der die wesentlichen Argumente aus dem Grundsatzurteils des Bundesverfassungsgerichts zum Schwangerschaftsabbruch (BVerfGE 88, 203) absichtlich verkürzt und damit verfälscht.


Auf die Frage, ob der »Schwangerschaftsabbruch nach Rechtsauffassung der Bundesregierung für die ganze Dauer der Schwangerschaft als Unrecht angesehen« werden muß, antwortet das Bundesfamilienministerium mit einer Rückzugsposition. Ob es sich um Recht oder Unrecht handelt, wird gar nicht erst erwogen. Lediglich, daß »ein Verhalten, das den Tatbestand des § 218 StGB (Schwangerschaftsabbruch) verwirklicht« grundsätzlich strafbar sei, erfahren die Fragesteller. Damit ist deren Frage, die übrigens fast wortgleich die Position des Bundesverfassungsgerichts lediglich zur Frage gewendet wiedergibt, aber nicht hinreichend beantwortet. Kann man daraus schließen, daß allein die Strafbarkeit der Abtreibung diese als Unrecht qualifiziert, die Nichtstrafbarkeit dagegen das grundsätzliche Unrecht gegen das Leben des Ungeborenen in ein grundsätzliches Recht verwandelt? Immerhin definiert das Gesetz zum Schwangerschaftsabbruch Ausnahmetatbestände, die Abtreibung für die Frau straflos machen. Diese Tatbestände sind großzügig gefasst, denn bis zum dritten Lebensmonat ist das ungeborene Kind faktisch vogelfrei im Mutterleib. Dank einer nachgewiesen einseitig am sogenannten Selbstbestimmungsrecht der Frau orientierten Schwangerschaftsberatungspraxis hat sich die verpflichtende Beratungsregelung, die eigentlich regulierend wirken sollte, längst als Freifahrtschein zur Abtreibung etabliert. Die einseitig an der »Grundrechtsposition der Frau« ausgerichtete Antwort der Bundesregierung bildet quasi nur den vorläufigen Höhepunkt einer sich seit Jahrzehnten abzeichnenden Entwicklung, das Unrecht der vorgeburtlichen Kindstötung in das sogenannte »Recht auf reproduktive Gesundheit« umzuetikettieren.


Da diese verdeckt geäußerte Rechtsposition der Bundesregierung allerdings nicht mit dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts konform geht, wird eben mit der Wahrheit gelogen. Und das solange, bis die sich aktuell in den höchsten Spitzen der Bundesregierung abzeichnende radikalfeministische Trendwende auch das Tabu Abtreibung erfaßt. Gern wird von Abtreibungsbefürwortern das Szenario der vergewaltigten Frau beschworen, die man doch nicht zur Austragung des gewaltsam gezeugten Kindes zwingen könne. Oder das Bilder der Mutter, deren Gesundheit durch Schwangerschaft einem unvertretbaren Risiko ausgesetzt sei. Diese ethische Dimension gibt es durchaus, doch sie verfängt angesichts der Zahlen nicht: Laut statistischem Bundesamt machen die kriminologisch wie medizinisch indizierten Abtreibungsfälle lediglich 3 Prozent aus. 97 Prozent und damit eine überwältigende Mehrheit der Abtreibungen sind psychosozial indiziert und unterliegen damit einer verpflichtenden Beratung durch entsprechende Anlaufstellen. Als Hauptgrund Nummer eins für eine Abtreibung nennt der christliche Beratungsverein Birke e.V. Probleme mit dem Partner. Meistens ist der Mann beziehungsweise Vater, der das Kind nicht will und seine Partnerin unter Druck setzt, abtreiben zu lassen. Grund Nummer zwei ist der falsche Zeitpunkt der Schwangerschaft. Ein Kind passt gerade nicht in die Lebensplanung und wird als Belastung empfunden. Spekulationen über die psychische Untiefen dieser Problematik sind individuell verschieden. Viele Frauen sind verzweifelt und – auch das belegt Birke e.V. – und sehnen sich weniger nach einem Menschen, der ihnen zur Abtreibung rät als zu einem Partner an ihrer Seite, der sie bestärkt und sie ermutigend auf dem Weg bis zur Geburt begleitet. Tausende von Kindern wurden auf diese Weise schon gerettet. Angesichts dieses Lagebildes, stellt sich die Frage, ob die Praxis der verpflichtenden Beratung in Konfliktschwangerschaften ihrem gesetzlichem Auftrag, das Leben des Kindes zu schützen, in der vom Bundesverfassungsgerichts zugedachten Weise überhaupt noch nachkommt.


Die Bundesregierung verfolgt einen anderen Weg. Schon proben SPD-Feministinnen und ihnen verwandte Lobbygruppen den rechtlichen Befreiungsschlag zum Thema Abtreibung: Sie soll uns nicht mehr als Unrecht gelten. Von der rechtlichen Enttabuisierung bis zur Inthronisierung von Abtreibung als globales Menschenrecht bedarf es dann nur noch eines kleinen Schritts.


Ein Gastbeitrag der Initiative Familien-Schutz

 

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Andrea Werning

Es ist mir ein Bedürfnis, aufzuzeigen, dass es eine der vielen Lügen der Katholischen Kirche(KK) ist, sie sei gegen Abtreibung um des Wohles des Embryos willen.
Die Katholische Kirche hat schon mehrfach zum Krieg aufgerufen. So hat der frühere Papst Johannes Paul II alias Karol Woitila sich im Jahre 1991, mitten im II. Golfkrieg gegen die Beendigung dieses Krieges ausgesprochen.
Herrn Woitila war bekannt, dass im Krieg schwangere Frauen durch Bomben zerfetzt, von Maschinengewehrgarben durchlöchert, von Flammenwerfern verbrannt werden. Dabei geht auch das angebliche "Kind im Bauch" mit drauf.
Damit ist bewiesen, dass es der Katholischen Kirche nicht um Embryonenschutz geht.
Wenn die KK wirklich die Embryonen schützen wollte, würde sie sich gegen Krieg aussprechen.

Andrea Werning
Ehemalige Katholikin

Gravatar: Günter Annen

Es sind nach meiner Ansicht nur noch Scheingefechte einiger Parteien, wenn es um das Thema "Menschenrecht auf Leben für ALLE", speziell um Kinderabtreibung, geht. Im Hintergrund scheinen sich alle einig zu sein ... man verfolgt eine vorher festgelegte Strategie... um, wie z.B. bei uns in Deutschland, letztendlich den 219a zu streichen und den 218StGB zu kippen.Töten und werben fürs Töten soll für Mediziner und für ihre Auftraggeber straffrei sein.
Politiker, die die ungeborenen Kinder dem Wohlstand ihres Volkes zu opfern bereit sind, sind nicht weit entfernt davon, den Untergang ihres eigenen Landes miterleben zu müssen.
Wir Lebensrechtler und alle dem christlichen Glauben verbundenen Bürgern müssen endlich aufwachen und gemeinsam gegen dieses größte Verbrechen unserer Zeit Widerstand leisten

Gravatar: Hajo

Da wird Frauenpower über das Recht gestellt und das ist eine einzige Katastrophe und wird uns auf Dauer nicht gut bekommen und auch alles andere darum herum ist nicht zielführend und es ist zu befürchten, daß wir uns damit selbst um die Ecke bringen, vermutlich wird das auch nicht mehr zu stoppen sein, denn viele Eckdaten weisen in diese Richtung.

Gravatar: Doris Mahlberg

Ich glaube, ich bin auch schon "klimageschädigt", denn sonst würde ich die Überschrift doch verstehen. Also noch einmal : Das Bundesfamilienministerium betont die grundsätzliche Strafbarkeit der Abtreibung, aber ein grundsätzliches Unrecht stellt die Tötung von Ungeborenen nicht dar.

Man stelle sich das vor ! Wenn Abtreibung grundsätzlich strafbar ist, so kann man sie nicht gleichzeitig legalisieren, indem man sagt :" Naja, aber es ist ja nichts Unrechtes." Eine Straftat ist immer auch ein Unrecht. Es mag Härtefälle und Ausnahmen geben, aber die Tötung eines ungeborenen Kindes gehört für mich nicht dazu. Merkt dieses Volk denn immer noch nicht, wer hier für die Ausrottung der Deutschen verantwortlich ist ??

Gravatar: Grit

So kann man auch ein Volk ausrotten. Denn unsere Neubürger werden nicht abtreiben. Ärzte die diese Abtreibungen durchführen haben für mich gegen den Eid des Hyppokratis verstoßen der da lautet "Ich werde niemandem, auch auf eine Bitte nicht,ein tödlich wirkendes Gift geben und auch keinen Rat dazu erteilen; gleicher weise werde ich keiner Frau ein fruchtabtreibens Zäpfchen geben: Heilig und fromm werde ich mein Leben bewahren und meine Kunst." Das sind unsere Götter in Weiss.

Gravatar: Miesepeter

Auf der einen Seite der geförderte Feminismus mit seiner Forderung nach ungehemmter Abtreibung und auf der andren Seite der Zustrom anderer Völker bei denen Abtreibung strengstens verboten ist und 4-6 Kinder nichts ungewöhnliches ist. Die Selbstabschaffunsmaschine der Deutschen läuft auf Hochtouren.

Gravatar: woku

Wie weit sind diese Grundsätze eigentlich von der Entfernung unwertes Leben entfernt. Daran kann man wieder mal erkennen, wie weit wir es mit unserer ach so verkommenen Demokratie getrieben haben. Auch an anderen Fragen des gesellschaftlichen Zusammenlebens kann man erkennen wohin die derzeitige Entwicklung läuft.Welch ein Aufschrei müßte es besonders in der kath. Kirche diesbezüglich geben ? Seit Jahrhunderten herrscht ja wohl endgültig Klarheit darüber, wann Leben beginnt bzw. endet.

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „In seiner Antwort betont das Bundesfamilienministerium lediglich die grundsätzliche Strafbarkeit von Abtreibung. Ein grundsätzliches Unrecht aber stellt die vorgeburtliche Tötung offenbar nicht mehr dar.“ ...

Sollte man eine solche Ansicht etwa deshalb nachvollziehen können, weil die in scheinbar in göttlichem Auftrag von Schäuble beschlossene Blutauffrischung der Deutschen
https://www.tagesspiegel.de/politik/wolfgang-schaeuble-abschottung-wuerde-uns-in-inzucht-degenerieren-lassen/13706442.html
schon derart an der Verweigerung dieser elendigen(?) urdeutschen Weiber(?) scheiterte, dass die sich hier nun einzunisten versuchenden Migranten und Flüchtlinge auf Kosten derer, „die schon länger hier leben“ nun auch ihre Ehefrauen, Kinder und den Rest ihrer Familien nach Deutschland holen dürfen?

Meint die Göttin(?) die Deutschen etwa damit besser in den Griff bekommen zu können?

Allerdings: Sollte es auch auf diese Weise nicht funktionieren:

Wird die Allmächtige(?) ihren bisher relativ unsichtbar geführten Kampf gegen Deutschland dann ganz einfach(?) offen austragen?
https://www.youtube.com/watch?v=G75Pzv58fpE

Gravatar: Hartwig

Diese Regierung ist nicht die meinige.

Das Familienministerium arbeitet aktiv an der Zerstörung der Familie.

Die Tat, der eiskalt berechnenden und mit Absicht tötenden Frau wird, beschönigt, mit ablenkenden, irreführenden Worten.

Hier zeigt sich das gesamte Versagen der Möchtegern-Aufklärung. Eine lebensbejahende Kultur (Christentum) wurde massiv und mit allen unerlaubten Mitteln bekämpft und durch eine Todeskultur (Aufklärung, perverser Begriff) ersetzt. Jetzt haben wir wieder eine fürchterliche Ernte.

Der Mensch will selbst wie Gott sein. Das ist dem gleichen Menschen jedoch versagt. Alle Gottlosen werden dafür hart bestraft werden.

Nicht wissen was nach dem Tod kommen kann, aber so zu tun, als ob man es sicher wüsste, ist ein klarer offensichtlicher Betrug (des Atheismus). Dümmer geht überhaupt nicht mehr.

Die Logik ist eindeutig auf Seiten der christlichen Ideologie.

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