Ab August 2018 können wieder Familienangehörige nachgeholt werden

Bundesrat hat Neuregelung beim Familiennachzug gebilligt

Die temporäre Aussetzung des Familiennachzuges bleibt bis August dieses Jahres in Kraft. Dann dürfen in begrenztem Umfang wieder Familienangehörige für subsidiär Schutzbedürftige nachgeholt werden. Dies hat der Bundesrat gebilligt.

Foto: Pixabay, CC0
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Der Bundesrat hat die Neuregelung beim Familiennachzug gebilligt. Dabei geht es um den Familiennachzug für subsidiär geschützte Flüchtlinge. Dies sind Asylanten mit eingeschränktem Schutzstatus. Dieser ist in der Regel zeitlich beschränkt. Für diese Gruppe bleibt zunächst der Familiennachzug ausgesetzt. Dies gilt bis August. Dann sollen wieder rund 1.000 Familienangehörige pro Monat bzw. rund 12.000 pro Jahr nach Deutschland geholt werden. Dies entspricht der Einwohnerzahl einer deutschen Kleinstadt. Diese Zahl ist aber nicht absolut. Es gibt eine Reihe von Ausnahmeregelungen für sogenannte Härtefälle.

Der Entscheidung des Bundesrates war eine Gesetzesneuregelung des Bundestages vorausgegangen, die vom Bundesrat nun abgesegnet wurde. Hauptträger dieser Entscheidung waren die Abgeordneten der CDU/CSU und SPD.

Zu den 12.000 jährlichen Familiennachzüglern für subsidiär geschützte Asylanten kommen natürlich noch die Familiennachzügler für die sonstigen Asylanten. Außerdem können aus humanitären Gründen noch zusätzliche Asylanten aufgenommen werden.

In Deutschland geht die Aufnahme von Flüchtligen, Asylanten und Migranten an ihre Grenzen. Die Sozialsysteme und das Justizsystem sind sichtbar überlastet. Auch im Alltag zeigen sich zunehmend Konfrontationen, wie der Streit um die Tafeln gezeigt hat.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Hajo

Wieso eigentlich? Die Mehrheit hat deutsche oder europäische Grenzen illegal überschritten und sich damit strafbar gemacht und zum Dank dafür dürfen sie noch ihre Familien mit der Begründung nachholen, daß ein Einleben in guter sozialer Struktur unerläßlich ist. Das ist an Schizophrenie eines Gesetzgebers durch nichts mehr zu überbieten und man stelle sich mal vor, daß gleiche würde umgedreht in Richtung Türkei passieren und spätestens dann würde man eine normale Reaktion erkennen, die uns anscheinend völlig abhanden gekommen ist. Das ist ein eklatanter Verstoß gegen das Grundgesetz und wer das fördert oder zuläßt muß sich vor Gericht verantworten, wenn nicht heute, dann eben übermorgen, aber das können wir nicht durchgehen lassen, daß selbst der Gesetzgeber sich nicht an Recht und Ordnung hält und sich mit seiner Handlung über bestehendes Recht stellt, obwohl er eigentlich nur zeitlich bedingte Vollmacht hat und juristisch dem gleichen Recht unterliegt wie jeder normale Bürger.

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