Ab 1. Oktober wird die Entscheidung rechtskräftig

Bundesrat hat die »Ehe für alle« durchgewunken

Nun hat die »Ehe für alle« auch den Bundesrat passiert. Sie wird im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben und ab dem 1. Oktober rechtskräftig umgesetzt. Kritik wurde abgeschmettert. Besonders Winfried Kretschmann (Grüne) hat sich in seiner Rede nochmals kräftig für die »Ehe für alle« eingesetzt.

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Der Bundesrat hat heute, am Freitag, das Gesetz für die sogenannte »Ehe für alle« durchgewunken. Dies berichteten Spiegel-Online und Focus-Online. Damit wird jetzt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgeschrieben, dass auch schwule und lesbische Paare den Bund der Ehe eingehen dürfen.

Ab dem 1. Oktober tritt diese Gesetzesänderung in Kraft. Die dreimonatige Frist soll den Standesämtern die Möglichkeit an die Hand geben, sich auf die Änderungen einzustellen. Zuvor hatte es eine kontroverse Debatte im Bundesrat gegeben. Doch die Anhänger der Gesetzesänderung setzten sich durch. Besonders der Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann (Grüne), hat sich in seiner Rede nochmals kräftig für die »Ehe für alle« eingesetzt.

 

 

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: H.von Bugenhagen

„Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet“
und
„Tötet die Ungläubigen, wo immer ihr sie findet.“
Dann ist auch die Christliche Religionsausübung wird gewährleistet...Auge um Auge...
Prima da mache ich mir keine Gedanken mehr wenn ein Moslem vor mir seinen Geist zu Mohammed schickt und ich Gott sei Dank keinen RTW rufen muß

Gravatar: ropow

„Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sagte an die Adresse von Kritikern, die Gesetzesänderung sei verfassungsgemäß. Eine Änderung des Grundgesetzes zur Öffnung der Ehe sei nicht notwendig. Artikel 6 besage, Ehe und Familie stünden unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Es sei aber keine Definition von Ehe in der Verfassung enthalten. Zudem gehe es nicht darum, was die Verfasser des Grundgesetzes unter dem Begriff Ehe verstanden hätten, sondern was Ehe heute im Jahr 2017 bedeute.“

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/ehe-fuer-alle-bundesrat-gibt-gruenes-licht-fuer-gleichstellung-von-homosexuellen-a-1156456.html

Das sollte man eigentlich als gefährliche Drohung verstehen.

Schon Art. 2 Abs. 2 GG („Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“) ist bereits so „verstanden“ worden, dass zugunsten der Religionsfreiheit die Verstümmeln von Kindern im Rahmen der Beschneidung straffrei durchgeführt werden kann, wobei diese tiefgreifende Vergewaltigung unmündiger Kinder natürlich auch gleich ein anderes „Verständnis“ von Art.1 GG („Die Würde des Menschen ist unantastbar“) voraussetzt.

Dass das Töten von Menschen heute noch genau so verboten ist, wie die Homosexualität zur Zeit der Schaffung des Grundgesetzes, darf uns demnach nicht mehr beruhigen. Denn nach Kretschmann ist es egal, was die Verfasser des Grundgesetzes seinerzeit unter dem „Recht auf Leben“ verstanden haben. So werden wir wohl irgendwann zugunsten von Art. 4 Abs. 2 GG („Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet“) auch Art. 2 Abs. 2 GG neu „verstehen“ müssen, denn schließlich befiehlt Sure 9:5: „Tötet die Ungläubigen, wo immer ihr sie findet.“

So ist das nun mal, wenn man das Grundgesetz nur mehr als Tochter der Zeit versteht.

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