Paragraf 219a bleibt

Bundesrat bestätigt Verbot von Abtreibungswerbung

Werbung für Abtreibung zu betreiben, ist Ärzten und Kliniken auch künftig nicht erlaubt. Der Bundesrat hat den Vorstoß mehrerer Länder abgeschmettert, das Verbot zu kippen. Die grün-linke Abtreibungslobby wird trotzdem weiter dagegen vorgehen.

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Nachdem die SPD mit ihrem Gesetzentwurf im Bundestag gescheitert war, Werbung für Abtreibung zu legalisieren, setzte die Partei ihre Hoffnung auf eine Länderregelung. Insgesamt fünf SPD-geführte Länder brachten daraufhin den Gesetzentwurf, Paragraf 219a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, im Bundesrat ein. Mitte September lehnte die Länderkammer das Ansinnen der Initiatoren Berlin, Brandenburg, Hamburg, Thüringen und Bremen jedoch ab. Das Werbeverbot für Abtreibung bleibt – vorerst.

Dass sich die von Linken, Grünen und FDP angeführte Abtreibungslobby im Bundestag mit dem Votum des Bundesrats nicht zufrieden geben würde, liegt auf der Hand. Der noch amtierende Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) hofft laut Zeitungsbericht auf eine neu zusammengesetzte Regierung unter der SPD, die das Thema in die Koalitionsverhandlungen aufnehmen soll. Ob am Ende das Bundesverfassungsgericht oder der Bundestag beschließt, dass die Tötung von Ungeborenen als normale Leistung der Gesundheitsvorsorge beworben werden darf, ist Behrend »egal«. Bremens Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Die Linke) sekundiert: Paragraf 219a habe im Strafgesetzbuch nichts zu suchen.

Abtreibung soll zur öffentlich geförderten Staatsaufgabe werden. Auf dem Weg zu diesem Ziel ist für die abtreibungsfreundliche Lobby in der Politik, angeführt von Grünen und Linken, die Abschaffung des Paragrafen 219a StGB eine wichtige Etappe. In einer Gesellschaft, in der auf die Möglichkeit der Abtreibung öffentlich hingewiesen werden darf – am Eingang von Kliniken, im Webauftritt von Arztpraxen oder durch bunte Flyer im Wartezimmer des behandelnden Arztes – da ist der Schritt hin zu einer Normalisierung der Tötung von Ungeborenen nicht weit. Den Begriff »Abtreibung« oder gar »Tötung« nutzen Linke nämlich nicht gern. Viel gefälliger ist da die Rede von »reproduktiver Gesundheit« und »Gesundheitsvorsorge«.

Abtreibungsaktivisten können mit dem Ausgang der Bundestagswahl neue Hoffnung schöpfen. Der Lebensschutz In Deutschland ist bereits sturmreif geschossen.

Ein Gastbeitrag der Initiative Familien-Schutz

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „Den Begriff »Abtreibung« oder gar »Tötung« nutzen Linke nämlich nicht gern. Viel gefälliger ist da die Rede von »reproduktiver Gesundheit« und »Gesundheitsvorsorge«. ...

Wobei die göttlichen(?) Plagen schon deshalb als Zielgruppe in der Sexualaufklärung und Familienplanung
https://www.fachdialognetz.de/fileadmin/pfm/formUploads/files/MigrantInnen%20als%20Zielgruppe%20in%20der%20Sexualaufkl%C3%A4rung%20und%20Familienplanung.pdf
ausgeschlossen bleiben, weil der „Morgenthau-Plan“ https://de.wikipedia.org/wiki/Morgenthau-Plan
nun etwa auf Biegen und Brechen ungesetzt werden soll???

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