Grund: Kindergeldzahlungen ins Ausland werden dem Empfängerland angepasst

Brüssel leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein

Der schwarz-blauen Regierung in Wien steht Ärger ins Haus. Weil man ein gegebenes politisches Wahlverprechen umsetzt und die Kindergeldzahlungen ins Ausland dem Niveau des Empfängerlandes anpasst, leitet die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein.

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Wenn es etwas gibt, dass die EU-Kraten in Brüssel auf die Palme bringt, dann sind das Entscheidungen nationaler Parlamente, die so gar nicht der vorgegebenen Linie der EU entsprechen. Erst schicke man von Brüssel Warnungen an die entsprechende von den Menschen im Land gewählte Regierung. Knickt die dann aber nicht ein, sondern fühlt sich an das den Wählern gegebene Wort verpflichtet, droht man und fährt als letztes Geschütz das sogenannte Vertragsverletzungsverfahren auf.

Vor allem die Länder, die sich der propagandierten Willkommenspolitik verweigerten, wurden in jüngerer Vergangenheit immer wieder von Brüssel drangsaliert. Aktuell trifft der Bannstrahl auch Österreich. Die dortige Regierung aus ÖVP und FPÖ hat nämlich ein gegebenes Wahlversprechen umgesetzt und die Kindergeldzahlungen ins Ausland an die im Empfängerland existierenden Verhältnisse angepasst, sprich deutlich reduziert. Die schwarz-blaue Regierung in Österreich hat durch die Indexierung der Familienbeihilfe (so die offizielle Bezeichnung der Anpassung) eine Ersparnis von etwa 100 Millionen Euro berechnet.

Zum Vergleich: Deutschland zahlte im Vorjahr über 400 Millionen Euro Kindergeld an im Ausland lebende Kinder. 2012 betrug diese Summe hingegen lediglich 75 Millionen Euro.

Die Regierung in Österreich zeigt sich jedoch wenig beeindruckt vom Säbelrasseln in Brüssel. Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) sagte: »Wir gehen weiterhin davon aus, dass die von uns gewählte Lösung mit europäischem Recht vereinbar ist« Sollte die Kommission sich nicht von den österreichischen Argumenten überzeugen lasse, werde man den Europäischen Gerichtshof als letzte Instanz anrufen.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Karl Napp

@ K. Williams

Das von Bismarck gegründete staatliche Altersrentensystem ist nun mal eine Versicherung: Der Versicherte erhält die Versicherungsleistung, die sich aus seinen (und des Arbeitgebers) Einzahlungen errechnet.

Soll ein Versicherter (auf Kosten der anderen Versicherten) mehr bekommen, als ihm rechnerisch zusteht, dann ist der Zusatzbetrag eine Sozialleistung, die von der Gemeinschaft aller Steuerzahler zu bezahlen ist. Und bei Sozialleistungen kommt es, weil sie nicht vom Empfänger selbst, sondern von den anderen Steuerzahlern bezahlt wird, sehr Wohl auf die Bedürftigkeit des Sozialleistungsempfängers an. Sonst wäre es staatlicher Diebstahl an den anderen Steuerzahlern.

Gravatar: W.E. Mai

Nicht nur Brüssel besteht auf gleiche KG-Zahlungen, auch für im Ausland lebende, wenn Eltern/-teile im jeweiligen Land arbeiten (Steuern und Sozialvers. zahlen). Es gibt auch deutsche Politiker, die dem zustimmen. U.a. argumentieren sie, dass es - z.B. für DEU - teurer würde, wenn diese Kids ansonsten nach DEU geholt würden (wird "befürchtet"). Das impliziert letztlich, dass deren Anspruchsberechtigte/Antragsteller hierzulande eher Geringverdiener, womöglich Hartz-IV-Aufstocker sind, abgesehen von div. Scheinarbeitsverhältnissen - worüber sich hies. Politik im Klaren sein dürfte. In Ländern, in denen ein hohes Korruptionspotential vorherrscht (und die trotzdem in die EU aufgenommen wurden), sind die Bürger findig, wenn es darum geht, sich unberechtigte "Vorteile" zu erschleichen/verschaffen. Die Thematik war übrigens auch schon zu Zeiten der (türk.) Familienzusammenführung (nach dem Anwerbestop) aktuell (ab 1975), als viele der rasant wachsenden Ansprüche auf zumind. als gemutmaßt sehr zweifelhaft legalen türk. Dokumenten beruhten, auf die sich die Anträge stützten. Überprüfungen waren seinerzeit ungleich schwieriger als heutzutage, zumal von der Reg. deren Behörden die Dokumente (angebl.) ausgestellt hatten, keine klärende Unterstützung zu bekommen war.
Was allerdings das EU-Verfahren gg. Wien betrifft. so ist längst nicht gesichert, dass Brüssel damit Erfolg haben wird. Bsph. sei hier das bekannte jahrelange Gezerre um die deutsche Pkw-Maut - auch seitens Brüssel gg. DEU - angeführt: Die ist offenbar inzw. so rechtl. gesichert, dass selbst die Wiener Klage dagegen (vor dem EuGH) eher verworfen wird, wie ein Gutachter jüngst feststellte, dem der EuGH i.d.R. in seiner Rechtsprechung folgt.
Wie "sicher" verordnetes EU-Recht ist od. auch nicht, klärt sich spätestens dann, wenn dagegen geklagt wird. Es dürfte vor EuGH und EGMR nicht anders sein als hierzulande, wo BGH od. BVerfG hies. Gesetze kippen - was gar nicht so selten vorkommt.
Nur hies. Wahrnehmung, Analyse und daraus gebildete MEINUNG

Gravatar: Klaus

Zur Indexierung von Familienleistungen möchte ich noch folgendes anmerken:
Grundsätzlich steht seitens der EU dem entsprechend nichts im Wege. Wenn man natürlich mit der Brechstange vorgeht, dann bleibt die entsprechende Reaktion nicht aus. Es wäre sinnvoller die Indexierung für Drittstaaten einzuführen anstelle der von EU-Mitgliedern. Doch auch hier sollte zwischen Berufen die gefragt sind, wie z.B. Krankenschwestern, Pflegepersonal, Bauarbeitern die durch einheimische Kräfte nicht ersetzt werden können zu unterscheiden. Ferner sollten die von der Regelung betroffenen Nationalstaaten in die Entscheidungsfindung mit einbezogen werden um eine Spaltung der EU zu verhindern. Es bedarf viel diplomatischen Geschicks um eine derartige Lösung zu erzielen. Aber die Aussichten dafür stehen nicht schlecht, wenn man sich z.B. darauf einigt das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen aufzukündigen, das sonst nirgendwo in der EU zu finden ist, oder Drittstaaten keinerlei Ansprüche für Familienleistungen zusteht.
Die AFD wird künftig stark im EU-Parlament vertreten sein. Es kommt darauf an nicht alle über einen Kamm zu scheren sondern intelligente und mit den jeweiligen Nationalstaaten abgestimmte Lösungen zu erarbeiten um sie dem EU-Parlament zur Entscheidung vorzulegen. Dann wird es auch funktionieren. Da ich selbst in diese Thematik involviert bin biete ich hierzu gerne meine Unterstützung an.

Gravatar: Klaus

Danke für die Veröffentlichung meines Kommentars zur Indexierung von Familienleistungen.
Auf den Mainstream Medien wäre mir das nicht gestattet. Ich hatte hierzu am vergangenen Samstag ein Interview im Österreichischen Radio um 7:10, da wurde die Hälfte herausgeschnitten.
Auch wenn mein Kommentar nicht der Auffassung der Redaktion und ihrer Leser entspricht bedanke ich mich bei der Redaktion. Mein Kreuz zur Europawahl: AFD!

Gravatar: Klaus

Leider wurde in Ihrem Artikel die rechtliche Situation nicht beachtet, denn diese ist folgende:(Klagebeispiel)
Gegen die Kürzung der Familienbeihilfe erhebe ich innerhalb offener Frist
KLAGE
und begründe dies wie folgt:
Die Familienbeihilfe wurde monatlich von EUR xxx auf EUR xxx reduziert.
Die vorgenommene Kürzung ist rechtswidrig da sie in eklatanter Weise gegen geltendes EU-Recht verstößt. Eine Indexierung von Familienleistungen sieht das EU-Recht nicht vor.
Ich verweise hierzu auf nachfolgende Verordnungen/Rechtsprechungen:
(EG) Nr. 883/2004, Art. 48 AEUV, VO (EU) 492/2011, Art. 67 der VO 883/2004, Art. 4 der VO 883/2004 und Art. 45 AEUV wie auch die Rechtssache “Pinna 41/84” - Urteil des EuGH vom 15.01.1986, ECLI-Identifikator: ECLI:EU:C:1986:1, Verbot von Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit - Generalklausel in Art. 12 EGV, die aussagen, dass alle EU-Bürger in gleicher Weise zu behandeln sind.
Vergl. hierzu “Österreichische Gesellschaft für Europapolitik - Prof. Dr. Franz Leidenmühler” und die Stellungnahme der Volksanwaltschaft - MR Dr. Heidi Pacher vom 15.01.2018 an Frau Mag. Dr. Juliane Bogner Strauß.
Durch die Indexierung werde ich zweifelsfrei gegenüber Ihren Landsleuten diskriminiert und zwar nur deshalb, dass meine Kinder im Ausland wohnen.
Anmerkung:
Die Grundlage für das Gesetz zur Indexierung von Familienleistungen basiert auf einem “Rechtsgutachten zur Neugestaltung der Familienbeihilfe für Kinder, die im EU-Ausland leben für das BM für Finanzen, erstattet von Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal Wien, den 20. Februar 2017”. Weitere Gutachen wurden hier nicht zu Rate gezogen.
Dieses Gutachten vernachlässigt die Tatsache, dass für eine Indexierung der Familienleistungen zuerst die EU-Verordnung 883/2004 zu ändern ist. Hierzu wäre eine ⅔. Mehrheit der noch verbliebenen EU-Staaten erforderlich. Eine derartige Abstimmung im EU-Parlament diesbezüglich ist derzeit weder geplant, noch absehbar.
Entsprechende Mehrheiten werden kaum zu erreichen sein.
FAZIT: Der wissenschaftliche Dienst der Bundesregierung hat in der Vergangenheit dringend davon abgeraten eine Indexierung durchzuführen, da sie nicht mit EU-Recht im Einklang steht. Das Gesetz wird von der EU gekippt werden, genauso wie das AVRAG-Gesetz über Sicherheitsleistungen. Handwerklich schlecht gemacht.
Wenn die Österreichische Familienministerin sagt: Wir machen das mal und dann schaun wir mal was passiert, dann fehlen einem dazu die Worte. Wenn man all das nicht möchte, dann sollte man raus aus der EU.

Gravatar: K. Williams

Aber wenn ein Geringverdiener 35 Jahre gearbeitet hat, und nun eine Mindestrente von 900 Euro erhalten soll, da muß erst einmal die Bedürftigkeit geprüft werden.
Es ist unerträglich, wie die deutsche Regierung das ,,Armenhaus Europas'' alimentiert!!!

Gravatar: Karl Napp

Das Kindergeld ist eine Sozialleistung. Deshalb kommt es dabei nicht auf die Einkommenshöhe/Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen an, sondern auf die Bedürftigkeit des Empfängers dieser Sozialleistung . Wer seine Kinder in einem Land hat, in dem der Unterhalt für Kinder nicht so teuer ist, wie in Deutschland, der ist weniger bedürftig. Also ist es nur recht und billig (das Wort "gerecht" meide ich, weil es von den Sozis gepachtet ist und von ihnen oft mißbraucht wird), wenn er weniger Unterstützung von der Solidargemeinschaft aller deutschen Steuerzahler erhält, als einer, der seine Kinder in der teuren BRD aufzieht.

Es wirft ein trauriges Licht auf die Kompetenz des Riesenhaufens der Brüsseler Sesselfurzer, daß sie diesen entscheidenden Unterschied nicht kennen.

Gravatar: Alfred

Nun wird wohl auf dem Letzten klar, wie wichtig ein europäischer Austritt ist. ----- Exit. Brexit macht den Anfang. Wann folgt der Nächste?
EWG ist die Lösung und Brüssel politisch einebnen.- platt machen.

Gravatar: Gerd Müller

Es wäre richtiger, ein Verfahren gegen diese selbstherrlichen und undemokratischen Brüsseler Schmarotzer, die sich überall ohne irgendein Recht oder Mandat einmischen, einzuleiten.

Ich glaube, dann würde es wieder friedlicher in Europa zugehen !!!

Gravatar: Anton

Zur Vorgeschichte des Kindergeldes:
1.) Vor zig-Jahren in Österreich bekam ein Österreich
gemeldetes Kind aus dem Ausland 1.000,00 Ö.Schilling
im Gegensatz ein im Ausland lebendes Kind, das 600,00 Ö.Sch. bekam. Plötzlich waren alle Kinder in Österreich
gemeldet und dann zu den Großeltern nach Hause geschickt, oder bürgermeisterlich(?) mehrere Kinder in
der Heimat bestätigt(???)!
2.) Das Kindergeld ist kein Gesetz, das hat der Staat
als Familienförderung geschaffen, um der drohenden
Pyramiden-Spirale in der Pensionsversorgung entgegenzuwirken, sodaß es nicht einzusehen ist, daß
Österreich aufgrund des fast perfekten Sozialsystems
ausländische Familien fördern soll, noch dazu, wo in
diesen Ländern, überwiegend Ungarn, Slowakei und
Rumänien das österreichische Kindergeld ein Vielfaches
jenes übertrifft!!!
3.) Es ist, ohne jemanden beschuldigen zu wollen, aber
zu einem System des Ausnützens geworden, sodaß
Österreich mit Abermillionen abgehockt wird!!!

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