Landesverfassungsgericht entscheidet:

Brandenburger Paritätsgesetz verfassungswidrig

Das von der Brandenburger Landesregierung Anfang 2019 beschlossene Paritätsgesetz verstößt gegen die Deutsche Verfassung.

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Das Anfang 2019 vom Brandenburger Landtag in Potsdam beschlossene Gesetz für eine verpflichtende Frauenquoten bei Kandidatenlisten der Parteien ist verfassungswidrig. Das haben Richter des Gerichts in Potsdam entschieden und am heutigen Freitag verkündet.

Mit dem Gesetz wollte die Landesregierung die Parteien in Zukunft zwingen, nur solche Listen aufzustellen, die abwechselnd mit einer Frau und einem Mann besetzt sind.

In seiner Begründung erklärte das Gericht, das Gesetz beschränke die Freiheiten der Parteien bei der Aufstellung von Kandidaten und damit die Teilnahme an Wahlen. Das Urteil ist ein herber Rückschlag für entsprechende Pläne links-grüner Parteien, ähnliche Gesetze auch in anderen Bundesländern und schließlich auf Bundesebene einzuführen.

Das Pikante an der Entscheidung: Die Klagen waren von der AfD und der NPD eingereicht worden; zusätzlich hatten vier AfD-Landtagsabgeordnete eine Verfassungsbeschwerden eingelegt. Weder CDU noch FDP hatten in dem Gesetz einen Verstoß gegen die Verfassung gesehen. Linke, Grüne und SPD unterstützen die verfassungswidrigen Bestrebungen ohnehin.

Somit ist Brandenburg zwar das erste Land mit einem Paritätsgesetz – zugleich ist es aber auch das erste, in dem das Gesetz von Richtern kassiert worden ist.

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