Höcke wird weiterhin Spitzenkandidat der AfD in Thüringen sein

Björn Höcke zu Geldstrafe verurteilt: Verwendung einer verbotenen Parole

Drei Wörter, ein Urteil: Ein Gericht hat Björn Höcke zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er eine verbotene Parole benutzt hat, die auch im Dritten Reich von der SA benutzt wurde. Höcke bestreitet, vom NS-Hintergrund der Parole gewusst zu haben und verweist darauf, dass die Parole auch vorher schon verwendet worden war.

Foto: Screenshot YouTube/Phoenix
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Bei einer Rede in Merseburg (Sachsen-Anhalt) im Mai 2021 soll Björn Höcke den Dreiklang formuliert haben: »Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für *********«.

Die Schlussformulierung »Alles für *********« wird als verbotene Losung eingestuft, weil sie auch von der SA im Dritten Reich verwendet wurde.

Daher war Höcke angeklagt worden, ein Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet (Paragraf 86a Strafgesetzbuch) zu haben.

Aufgrund dieser strittigen Äußerung wurde Björn Höcke zu einer Geldstrafe verurteilt (100 Tagessätze zu je 130 Euro, also insgesamt 13.000 Euro) [siehe Berichte »Nius«, »Junge Freiheit«, »Tichys Einblick«].

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Höckes Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Höcke habe nicht gewusst, dass dieser Spruch auch von der SA verwendet wurde und dass dieser deshalb heute verboten ist. Außerdem sei es eine freie Rede gewesen, die nicht vorbereitet war. Höcke wollte sich an Trumps Spruch »America First« orientieren. Höcke wies daher die Vorwürfe zurück. Der von ihm getätigte Ausruf habe eine lange Tradition und sei schon vor dem Nationalsozialismus verwendet worden, so seine Argumentation.

Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen zusätzlich zur Geldstrafe noch eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung gefordert.

Das Gericht folgte der Argumentation der Staatsanwaltschaft, außer bei dem Strafmaß.

Björn Höcke kann aber weiterhin als Kandidat der AfD in Thüringen zur Landtagswahl antreten. Seine politischen Ämter bleiben unberührt.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Frost

Seit Merkel haben wir keine unabhängige Justiz mehr. Seit Merkel ist dieses System krank. Wozu noch eine Verfassung; die ja gegründet wurde um die Regierung zu kontrollieren. Wozu ist dieser Sauhaufen eigentlich noch da.Die hat schon beim Bauerntrampel Merkel versagt. Wer seine eigene Meinung vertritt, wie damals Maas, der muss gehen.Wer als Bundespräsident seine eigene Meinung hat, der muss gehen (Köhler u.Wulff). Und wozu eine Justiz, die Regierungskonform geht.

Gravatar: Rainer

17.700 registrierte Mitglieder a Mitglied einen € dann stimmt die Richtung.

Gravatar: Rainer

wieviel spenden sind schon eingegangen von mir gabs 1€

Gravatar: karlheinz gampe

BRD ist ein korrupter Unrechtsstaat. Es wird nicht mehr lange dauern, dann wird wie Irlmaier prophezeite das Volk richten. Res publica! Das Volk ist der höchste Richter, denn die anderen richten ja nur in dessen Namen. Irlmaier hat prophezeit, dass die Amtsträger überall an den Laternen hängen werden und die Amtsträger arbeiten ihrem Untergang zu. Wie einst die Troer, die der Seherin Kassandra nicht glauben wollten.

Gravatar: Aufbruch

Das ist das heutige Deutschland. Wenn du Deutschland verrecke sagst, wirst du Bundestagsvizepräsidentin und wenn du Vaterland und Deutschland zum Kotzen findest, wirst du Wirtschaftsminister. Und wenn du als Politiker alles für Deutschland tun willst, kommst du vor Gericht. Ein wahres Paradies, dieses Deutschland.

Die AfD braucht sich aber nicht zu verstecken. Die Ankläger selbst tun sehr viel mehr für die Rehabilitation der AfD als sie es selbst könnte. Gleichzeitig machen sie sich selbst lächerlich und die Gerichte gleich mit. Eigentlich müsste man über den ganzen Wahnsinn laut lachen, wenn damit nicht eine Demaskierung Deutschlands als Bananenstaat verbunden wäre. Aber jeder blamiert sich selbst so gut er kann.” Und wenn es jetzt heißt, man müsse die Partei verbieten, die die Proteststimmen der Unzufriedenen am erfolgreichsten einsammelt, weil man sie im demokratischen Wettbewerb um Wählerstimmen nicht mehr schlagen könne,...” ist das eine der größten und dümmsten politischen Kapitulationserklärungen, die man je gehört hat. Also Kopf hoch, Herr Höcke, Der Gegner ist alles andere als souverän. Das werden die Wähler auch noch begreifen,

Gravatar: Lutz

"neverforgetniki":

"Björn Höcke wurde nun also zu einer Geldstrafe verurteilt. 100 Tagessätze (!) für eine Äußerung, weil man sich dazu entschieden hat sie als böswillig zu interpretieren.

Zum Vergleich: Die Deutschen "Köterrasse" zu nennen blieb laut Justiz straffrei, als ein Deutschtürke dies tat.

Wer soll diese Justiz noch ernstnehmen?"

Gravatar: Lutz

Ich habe der Gerichtskasse Halle - DE12 8100 0000 0081 0015 65 - gerade 10 Cent überwiesen!!!

Gravatar: COBRA

Ich kann nur sagen L Ä C H E R L I C H unsere
Richter und unsere Rechtsprechung !!!!!!!!!!!!!!!
Das ist nicht mehr mein D E U T S C H L A N D !!!!!!!!

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