Berliner Gericht fällt Skandalurteil

Bewährungsstrafe für Pakistani nach Vergewaltigung einer Sechsjährigen

Ein 27-jähriger Asylbewerber aus Pakistan hat im Spätsommer 2016 in einer Flüchtlingsunterkunft in Moabit eine Sechsjährige angelockt, sie dann hinter einen Busch gezerrt, ist über sie hergefallen und hat sie vergewaltigt. Jetzt stand er vor Gericht.

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Das junge Flüchtlingsmädchen war mit seiner Mutter Zaman und dem Vater Hussam, einem ehemaligen Polizisten, aus dem Irak nach Deutschland gelangt. Der Vater hoffte darauf, dass das Verfahren schnell abgeschlossen sei und er für seine Familie ein neues Leben aufbauen konnte. Doch im Spätsommer 2016 änderte sich alles. Denn an diesem Abend erspähte der 27-jährige Asylbewerber Tayyab M. aus Pakistan das junge Mädchen. Mit dem Versprechen, das Spiel auf seinem Mobiltelefon spielen zu dürfen, lockte der Pakistani das unschuldige Mädchen an. Dann überwältigte er die Kleine, zerrte sie ins Gebüsch und vergewaltigte sie.

Aufmerksame Mitbewohner der Unterkunft wurden Zeugen dieses schrecklichen Verbrechens, überwältigten den Triebtäter, hielten ihn fest und alarmierten die Polizei. Auch Vater Hussam wurde von der Tat benachrichtigt. Mit einem Messer wollte er dem Peiniger seiner Tochter an den Kragen, sodass die in der Zwischenzeit vor Ort eingetroffenen Polizisten ihn unter Einsatz der Schusswaffen stoppten. Hussam erlag später seinen Verletzungen.

Diese Ereignisse, vor allem aber die Vergewaltigung des irakischen Kindes, wurden jetzt vor einem Berliner Gericht vehandelt. Und, so unglaublich es auch klingen mag, der Pakistani, der das Kind geschändet hat und indirekt für den Tod des Vaters eine Mitverantwortung trägt, kommt mit einer Bewährungsstrafe davon. Die Richterin(!!) verurteilte den 27-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung. Der Pakistani darf das Gericht verlassen.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Alfred

Und wieder folgt die Justiz dem politischen Mainstream.

Gravatar: derDietmar

Dass das Kind bei dieser viehischen Tat auch entsprechende physische Verletzungen davongetragen hat, halte ich für sehr wahrscheinlich. Damit hätte eine vorsätzliche schwere Körperverletzung ebenso bewertet werden müssen.

Dass ein solches Fehl-Urteil sich auch gegen jeden anständigen und gläubigen Moslem richtet, von denen ich in meinem Leben etliche kennengelernt habe, scheint der offenbar nicht sehr nachdenklichen Richterin völlig entgangen zu sein. Sie hält es da lieber mit diesem und den künftigen anderen Tätern, oder?

Eine Richterin, wie die im Beitrag genannte, sollte von der Anwaltskammer und vom Deutschen Richterbund (falls dieser überhaupt noch existiert und noch über ein Rückgrat verfügt) vom Amt entfernt und ihrer Zulassung auch als Anwältin benommen werden.

Jede andere Reaktion der genannten Körperschaften, oder deren Untätigkeit in diesem und ähnlichen Fällen, bewerte ich als Landesverrat, weil man damit dieses Schandurteil und all die anderen für "Recht" erklärt und aus meiner deutschen Heimat ein Eldorado für Kriminelle macht.

Gravatar: Zicky

Der Richterin kann man nur wünschen in die gleiche Lage des Opfers zu kommen. Ob die wohl mit einem solchen Urteil zufrieden wäre? Die Polizei hätte 10 Minuten später kommen sollen, dann würde der Vater noch in Freiheit mit seiner Familie leben können. In bestimmten Fällen wäre ich gar nicht so abgeneigt, auch "koranische" Strafen zu übernehmen. Bestimmte Gewalttäter haben nicht nur ein Recht auf ihre Freiheit verwirkt, sondern auch auf ein vom Steuerzahler bezahltes Leben im Gefängnis. Die Todesstrafe in solchen eindeutigen Fällen wäre da wirklich angebracht.

Gravatar: Rasio Brelugi

Ein Gesetz, das es zulässt, bei der Vergewaltigung einer 6-Jährigen eine Bewährungsstrafe auszusprechen, muss dringendst geändert werden, gerade in Anbetracht der aktuellen Situation der vermehrten sexuellen Übergriffe durch Migranten.

Hier sind die Parlamentarier gefragt, dies zu tun. Auf unsere Richter ist kein Verlass mehr. Die sind eher eine Institution geworden, die sich die Umgehung der Bestrafung zur Aufgabe gemacht haben.

Gravatar: Unmensch

Es ist dies alles Teil der totalen Image-Kampagne, welche immer und überall, unter allen Umständen und mit allen Mitteln, zeigen muss dass die Flüchtlinge arme unschuldige Opfer sind. Egal was sie tun.
Weil man unbedingt bösen Rassismus und böse Diskriminierung verhindern muss, deshalb werden die Flüchtlinge immer nur positiv dargestellt. Egal was sie tun. Was zwar eine Diskriminierung ist, aber eine gute.
So denken sie, diese "guten", diese "Anti-Rassisten", diese "Anti-Diskriminierer", die effektiv gesehen genau das Gegenteil dessen erreichen was sie sich zum Ziel gesetzt haben - aber das erkennen sie nicht.

Gravatar: Armin Helm

Wenn man jetzt die "Linken" links überholen will, dann muss man sagen: "Das Urteil ist ein Skandal, weil es für die Rechtspopulisten und somit für die AfD Wasser auf die Mühlen ist!" :)

Gravatar: Tom

Das Urteil gefällt mir ganz und gar nicht. Das Bundesverdienstkreuz und die öffentliche Würdigung im Staatsfernsehen wäre das Mindeste.

Aber die Begründung dieses Urteiles würde mich mal interessieren.

Gravatar: Hajo

Hier macht sich nicht nur der Täter schuldig sondern auch sein Richter und hoffentlich kommt der Zeitpunkt wo auch sie gerichtet werden, diese gottlosen und linken Spießgesellen des Teufels.

Gravatar: Theo

Um das Ausmaß der Taten der Berliner Justiz, insbesondere einzelner Richterinnen zu begreifen sei auf diese Information noch hingewiesen:

http://www.pi-news.net/2018/02/tv-tipp-hardliner-roman-reusch-afd-bei-hart-aber-fair/

In dem in der Sendung besprochenen Fall wurde einem mehrfachen (!) Kinderschänder und mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter durch eine Berliner Richterin Straferleichterung (!) bei einer Wiederholungstat gewährt, weil die BILD-Zeitung das Gesicht des Kinderseelenmörders als Großaufnahme vor dem Prozeß veröffentlicht hat.

Die Richterin hat beim Urteil im Übrigen noch darauf hingewiesen, dass davon auszugehen sei, dass der Straftäter weitere Kinder mißbrauchen werde. Sie wußte dass er wieder straffällig werden würde und wollte ihn auch bereits nach 1 Jahr und acht Monaten wieder die Frieheit geben.

Ja, warum haben wir eigentlich das "Verpixelung"-Gebot?

Es soll mutmaßliche Straftäter vor einer öffentlichen Stigmatisierung schützen, wenn - ja wenn - sie denn dann doch nicht verurteilt werden, im günstigsten Fall also unschuldig wären.

Ist der Kinderseelenmörder aber nicht. Nach dem zweiten, dritten, vierten Kinderseelenmordfall ist er nicht mehr "unschuldig". Er hat also logisch seine "Schutzbedürftigkeit" und sein Recht dass sein Bild mehr verpixelt wird, aufgrund siener wiederholten Widerholungstat verloren.

Die Berliner Richterin pervertiert den an sich gut gemeinten Schutz vor Vorverurteilung und öffentlicher Stigmatisierung "Unschuldiger" oder "so nicht Schuldiger", um einen mehrfachen Verbrecher Strafmilderung zuzusprechen, indem sie die BILD-Zeitung stigmatisiert.

Denn letzteres hat die Berliner Richterin mit der Freien Presse gemacht.

Nun ist das zwar aus Berliner sicht nichts neues, denn die "Freie Presse" und Meinungsfreiheit in der Presse besteht in Deutschland, insbesondere in Berlin sowieso seit langen nicht mehr. Die Skandalträchtigkeit dieses vorfalls geht gegen Null.

Aber es war nun einmal ein Gerichtsurteil und nicht eine Twitter-Nachricht oder Facebook-Hinweis aus der Maas/Kahane Zensurbehörde aufgrund einer fragwürdigen, weil verfassungswidrtigen Rechtsgrundlage. Es war die Strafzumessung, die der Richterin oblag, um Unrecht zu bekämpfen und "Recht" zu sprechen.

Das Gegenteil hat sie getan. Sie wird dafür bezahlt und beansprucht in Zukunft eine Pension, die weit über dem liegt, was die Opfer oder die Eltern der Opfer ihrer Rechtsprechung jemals beanspruchen werden können.

Gravatar: kim

Was würde die Richterin zu ähnlicher Begegnung mit einem Invasor sagen - Bewährung ?

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