Landtag mit einem Sitz zu wenig konstituiert

Beschwerde vor dem Staatsgerichtshof Hessen

Der Hessische Landtag hat sich mit 137 Sitzen konstituiert. Durch Überhang- und Ausgleichsmandate hätte er sich aber mit 138 Sitzen konstituieren müssen. Das würde der jetzigen Regierung keine Mehrheit mehr verschaffen. Beim Staatsgerichtshof Hessen ist eine entsprechende Beschwerde eingegangen.

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Der Hessische Landtag wurde am 28. Oktober 2018 gewählt, das offizielle amtliche Endergebnis wurde am 03. Dezember 2018 verkündet. Vorgesehen sind 110 Sitze, durch Überhangs- und Ausgleichsmandate ist der Landtag aber deutlich aufgebläht. Doch genau bei der Berechnung von Überhangs- und Ausgleichsmandaten seien, so sagt es die AfD-Fraktion im hessischen Landtag, gravierende Fehler gemacht worden. Statt wie aktuell 137 Sitzen müsste das Landesparlament 138 Sitze haben. Genau dieser eine Sitz macht derzeit den Unterschied zu Gunsten der aktuellen schwarz-grünen Landesregierung von Volker Bouffier (CDU). Wäre richtig berechnet worden, so das Argument der AfD, gäbe es keine Mehrheit für die jetzige Regierung.

Die Wahlprüfungskommission, die aus den Parlamentarischen Geschäftsführern der CDU, GRÜNEN, SPD sowie des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Frankfurt und des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes besteht, hatte nach langer Beratungszeit erst zum Ende des letzten Jahres ohne mündliche Anhörung das veröffentlichte amtliche Endergebnis als richtig und verbindlich verkündet. Allerdings hätte das Wahlprüfungsgericht laut gesetzlicher Bestimmungen eine mündliche Verhandlung anberaumen müssen. Dies, so die AfD-Fraktion, geschah nicht, weswegen man jetzt Beschwerde beim Staatsgerichtshof eingelegt habe.

Zudem sei festzustellen, dass durch die fehlerhafte Berechnung der Ausgleichsmandate ein unrichtiges Wahlergebnis herbeigeführt wurde und dadurch im hessischen Staatsanzeiger ein falsches Wahlergebnis am 03. Dezember 2018 verkündet wurde. Daraus resultierend sei die Wahl zum Hessischen Landtag insoweit für ungültig zu erklären, bis der Wahlmangel der fehlerhaften Sitzanzahl des Landtages durch Hinzugabe eines 138. Mandats behoben ist.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Regina Ott-Hanbach

Von den Blockparteien werden Recht und Gesetz immer wieder gebrochen. So lebt es sich eben in dieser verlotterten Migrantenrepublik der Neokommunistin aus dem Osten! Es sind immer wieder ähnliche Vorkommnisse. Im Bundestag verwehrt man der AfD den Posten des Vizepräsidenten und in Hessen wird bei der Besetzung des Landtages geschummelt, um am Ruder zu bleiben. Wir haben allmählich Verhältnisse wie in der DDR. Merkel ist und bleibt die Rache Honeckers!

Gravatar: egon samu

Direkte und geheime Wahlen gab es noch nie in Merkelistan.
Immer nur Parteilisten, wo Nichtleister und Ideologen immer vorne dran sind.
Ich möchte von Menschen vertreten werden, die meine Interessen und das Wohl des Landes vor Ideologie und Zeitgeist stellen.

Gravatar: lupo

Da ist ja nun das eingetreten was ich schon des öfteren kritisiert habe, die Manipulation der Wahlen, weil sie nicht demokratisch sind und durch die herrschenden Parteien so ausgelegt werden wie sie es wollen, nicht der Bürger hat gewählt, sondern die Altparteien haben sich durch Manipulation selbst an die Macht befördert. Einfach nur traurig das Recht mit Unrecht durch diese Machtgeilen Pattex-Politiker.

Gravatar: Doppelgänger

Was wir brauchen ist doch konkret eine Reform des Wahlrechtes. Überhangs- und Ausgleichsmandate sind Schwachsinn und dienen nur dazu, den Staat auszuhöhlen und auszubeuten.
Auch der Bundestag platz aus allen Nähten, kein Parlament auf der Welt hat gemessen an seiner Einwohnerzahl eine solche Masse an Parlamentarier. Resultat, die Verhältnisse werden immer undurchsichtiger, das ist dann alles andere als glaubwürdige Demokratie.

Gravatar: …und überhaupt…

Wenn wir eine unabhängige Justiz hätten, dann… Aber vermutlich bleibt es bei dem fehlerhaften Ergebnis und alles geht weiter so.

Gravatar: Willi Winzig

Das ist typisch für das etablierte Pack. Die lügen und betrügen wo immer es geht.

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