Die Evangelische Kirche Deutschland (EKD) zeigt ihre totalitäre Fratze

Berufsausübungsverbot zuerst, jetzt Disziplinarverfahren gegen Pfarrer Michaelis

Die Evangelische Kirche Deutschland (EKD) respektive ihre Niederlassung in Quedlinburg hat ein Disziplinarverfahren gegen Pfarrer Michaelis angestrengt. Zuvor hatte sie bereits ein Berufsausübungsverbot gegen ihn verhängt, weil er für die AfD als Stadtrat kandidieren wollte. Die EKD zeigt ungeschminkt ihre totalitäre Fratze.

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Die Evangelische Kirche Deutschland (EKD) hat sich längst von der Wahrnehmung der Gemeindearbeit vor Ort und von traditionellen christlichen Werten und Vorstellungen ab- und linken Ideologien zugewandt. Während der Hochphase der Corona-Zwangsmaßnahmen hetzten ihre Repräsentanten in erster Reihe gegen die Kritiker der Impf-Ideologie und Zwangsmaßnahmen. Darüber hinaus finanziert die EKD mit dem von den Gläubigen abgezockten Geld Schiffe, um mit den Schleusern und Schleppern bei der illegalen Migration Hand in Hand zu arbeiten. Die EKD dient sich heute der vorgegebenen Regierungslinie im gleichen Maße an wie ihre Vorgänger in den dunkelsten Zeiten der deutschen Geschichte.

Wie damals gehören Berufsausübungsverbote und andere Zwangsmaßnahmen gegen Kritiker und unangepasste Mitglieder in den eigenen Reihen zum Repertoire der Gleichschaltung. Das bekommt der Quedlinburger Pfarrer Martin Michaelis aktuell in vollem Umfang zu spüren. Erst wurde gegen ihn von der örtlichen Niederlassung der EKD in Quedlinburg ein Berufsausübungsverbot verhängt: Pfarrer Michaelis wurde untersagt, Gottesdienste in seiner Gemeinde abzuhalten. Jetzt hängt man ihm auch noch ein Disziplinarverfahren an den Hals.

Michaelis hat nicht etwa Kinder geschändet, wie zahlreiche andere Würdenträger der beiden deutschen Staatskirchen; er hat auch nicht das von den Gläubigen abgezockte Geld für sich verprasst, wie der Limburger Bischof van Elst mit seinem Palast; er ist auch nicht volltrunken Auto gefahren und hat sich erwischen lassen wie Käßmann. Michaelis´ Verfehlungen sind in den Augen der EKD viel gravierender: er hat als parteiloser Kandidat für die Stadtratswahl für die AfD kandidiert.

Kinder schänden, Geld verzocken, saufen bis zum Erbrechen - damit haben die deutschen Staatskirchen kein Problem. Da gibt es vielleicht den erhobenen Zeigefinger, ein eindringliches »Du-du-du!« und die Auflage, zwölf Rosenkränze zu beten und drei »Vater unser!«; dann ist die Sache vom Tisch.

Aber für die AfD zu kandidieren, das ist nach Maßgabe der deutschen Amtskirchen Frevel der allerersten Art. Das ist gleichbedeutend mit einem Freifahrtschein »Richtung Süden«, da wo es ziemlich heiß ist und nach Schwefel riechen soll.

»Funfact« am Rande: die »Hölle« wurde erst beim Zweiten Ökumenischen Konzil von Konstantinopel im Jahr 553 als Ort der ewigen Verdammnis in der christlichen Kirche etabliert. Die »Hel«, den »Hades« oder die »Scheol« als Bezeichnung für die Unterwelt gab es zuvor auch, aber da der Gott der christlichen Kirche ein verzeihender, gnädiger Gott ist, der allen Sündern vergibt, konnte es in den Anfangsjahren der Verbreitung der christlichen Lehre logischerweise auch keinen Ort der ewigen Verdammnis geben. Den aber brauchten die Kirchenfürsten, um die Gläubigen zu knechten; also führten sie 553 offiziell die Hölle ein. Eine Erfindung, die bis heute funktioniert.

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Gravatar: Karl Biehler

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