Die Evangelische Kirche Deutschland (EKD) zeigt ihre totalitäre Fratze

Berufsausübungsverbot zuerst, jetzt Disziplinarverfahren gegen Pfarrer Michaelis

Die Evangelische Kirche Deutschland (EKD) respektive ihre Niederlassung in Quedlinburg hat ein Disziplinarverfahren gegen Pfarrer Michaelis angestrengt. Zuvor hatte sie bereits ein Berufsausübungsverbot gegen ihn verhängt, weil er für die AfD als Stadtrat kandidieren wollte. Die EKD zeigt ungeschminkt ihre totalitäre Fratze.

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Die Evangelische Kirche Deutschland (EKD) hat sich längst von der Wahrnehmung der Gemeindearbeit vor Ort und von traditionellen christlichen Werten und Vorstellungen ab- und linken Ideologien zugewandt. Während der Hochphase der Corona-Zwangsmaßnahmen hetzten ihre Repräsentanten in erster Reihe gegen die Kritiker der Impf-Ideologie und Zwangsmaßnahmen. Darüber hinaus finanziert die EKD mit dem von den Gläubigen abgezockten Geld Schiffe, um mit den Schleusern und Schleppern bei der illegalen Migration Hand in Hand zu arbeiten. Die EKD dient sich heute der vorgegebenen Regierungslinie im gleichen Maße an wie ihre Vorgänger in den dunkelsten Zeiten der deutschen Geschichte.

Wie damals gehören Berufsausübungsverbote und andere Zwangsmaßnahmen gegen Kritiker und unangepasste Mitglieder in den eigenen Reihen zum Repertoire der Gleichschaltung. Das bekommt der Quedlinburger Pfarrer Martin Michaelis aktuell in vollem Umfang zu spüren. Erst wurde gegen ihn von der örtlichen Niederlassung der EKD in Quedlinburg ein Berufsausübungsverbot verhängt: Pfarrer Michaelis wurde untersagt, Gottesdienste in seiner Gemeinde abzuhalten. Jetzt hängt man ihm auch noch ein Disziplinarverfahren an den Hals.

Michaelis hat nicht etwa Kinder geschändet, wie zahlreiche andere Würdenträger der beiden deutschen Staatskirchen; er hat auch nicht das von den Gläubigen abgezockte Geld für sich verprasst, wie der Limburger Bischof van Elst mit seinem Palast; er ist auch nicht volltrunken Auto gefahren und hat sich erwischen lassen wie Käßmann. Michaelis´ Verfehlungen sind in den Augen der EKD viel gravierender: er hat als parteiloser Kandidat für die Stadtratswahl für die AfD kandidiert.

Kinder schänden, Geld verzocken, saufen bis zum Erbrechen - damit haben die deutschen Staatskirchen kein Problem. Da gibt es vielleicht den erhobenen Zeigefinger, ein eindringliches »Du-du-du!« und die Auflage, zwölf Rosenkränze zu beten und drei »Vater unser!«; dann ist die Sache vom Tisch.

Aber für die AfD zu kandidieren, das ist nach Maßgabe der deutschen Amtskirchen Frevel der allerersten Art. Das ist gleichbedeutend mit einem Freifahrtschein »Richtung Süden«, da wo es ziemlich heiß ist und nach Schwefel riechen soll.

»Funfact« am Rande: die »Hölle« wurde erst beim Zweiten Ökumenischen Konzil von Konstantinopel im Jahr 553 als Ort der ewigen Verdammnis in der christlichen Kirche etabliert. Die »Hel«, den »Hades« oder die »Scheol« als Bezeichnung für die Unterwelt gab es zuvor auch, aber da der Gott der christlichen Kirche ein verzeihender, gnädiger Gott ist, der allen Sündern vergibt, konnte es in den Anfangsjahren der Verbreitung der christlichen Lehre logischerweise auch keinen Ort der ewigen Verdammnis geben. Den aber brauchten die Kirchenfürsten, um die Gläubigen zu knechten; also führten sie 553 offiziell die Hölle ein. Eine Erfindung, die bis heute funktioniert.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: werner S.

Das wahre Gesicht der Kirchen, die ungeschminkte Fratze, so wie sie eingentlich schon seit ihrem Bestehen immer waren, entblößt sich endlich.
Der Schild ihrer Unantastbarkeit, das Verstecken hinter einem Gott ist gefallen.

Gravatar: Werner Hill

Grosse Zustimmung zu diesem voll ins Herz dieser Heuchler treffenden Beitrag der Redaktion!

So traurig das Ganze ist, hat es doch sein Gutes: da wird wieder nicht nur einigen "Gläubigen" sondern auch vielen Wählern ein Lichtlein aufgehen - wenn nicht gar ein ganzer Leuchter ...

Gravatar: Sonntagskind

Danke, dass Sie sich für Pfarrer Michaelis einsetzen, wir tun es auch und wir haben auch an entsprechende kirchliche Stellen geschrieben und u.a. das Protokoll s.u. angehängt.
Die AfD ist die Partei, die christliche Werte vertritt und im Landtag in Stuttgart die Bibel zitierte, s.u.
Kirche bzw. Gemeinde ist da, wo das Wort Gottes gilt und nicht da, wo Politik gemacht wird. Jahreslosung 2022:" Jesus sagt: Wer zu mir kommt, den werde ich nicht hinausstoßen."

Landtag von Baden-Württemberg – 16. Wahlperiode – 146. Sitzung – Mittwoch, 24. März 2021:
Abg. Daniel Rottmann AfD: Guten Morgen, Frau Präsiden¬tin, guten Morgen, sehr geehrte Kollegen! Aus aktuellem An¬lass beantrage ich die Einfügung eines zusätzlichen Tagesord¬nungspunkts zu folgendem Thema: „Genehmigung von Prä-senzgottesdiensten mit Gesang an Karfreitag und Ostern und Abschaffung der Meldepflicht für Gottesdienste“.
Ich begründe den Antrag wie folgt:
Erstens: Ostern ist der höchste Feiertag der Christen. Chris¬ten feiern an diesem Tag den Sieg ihres Erlösers über Krank¬heit, Sünde und Tod. Und was brauchen wir in diesen Zeiten mehr als einen Sieg über Krankheit und die Hoffnung, die sich daraus ergibt?
Zweitens: Ostern ist das Fest der Auferstehung. An diesem Tag geht es um neues Leben. Es geht um Auferstehung zu neu¬em Leben. Und selbst Menschen, denen der christliche Glau¬be fremd ist, feiern diesen Aufbruch – und sei es als Frühlings¬anfang.
Drittens: Singen gibt Hoffnung. Wer singt, fasst neuen Mut und lässt sich nicht so leicht von Angst herunterziehen. Sin¬gen ist eines der besten Medikamente gegen Angst, und auch das brauchen wir in diesen Zeiten ganz besonders.
Viertens: Ge¬sang ist ein wichtiger Bestandteil des christlichen Glaubens¬bekenntnisses. Ein Gesangsverbot schränkt das Recht auf freie Ausübung der Religion ein und verstößt gegen Artikel 4 des Grundgesetzes:
Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Frei¬heit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Um zu veranschaulichen, wie die Gläubigen das Gesangsver¬bot empfinden, möchte ich an dieser Stelle einen Pastor zitie¬ren, der sich im Februar an alle Fraktionen hier im Landtag ge¬wandt hat und zum Thema Gesangsverbot Folgendes schreibt – ich zitiere –:
Wir haben ein detailliertes Hygienekonzept ausgearbei¬tet, das wir peinlichst genau befolgen. U. a., dass wir seit Wiedereröffnung der Kirche nach dem ersten Lockdown mit Masken am Platz sangen. Während des gesamten Got¬tesdienstes öffnen wir immer wieder die Fenster zum Lüf¬ten.
Und weiter:
Dass die Regierung sich in unsere religiösen Rituale ein¬mischt und uns diktieren möchte, wie wir unseren Glau¬ben leben sollen, ist ein zutiefst verletzender Eingriff in unseren Glauben.
Nun zur Begründung der von uns geforderten Abschaffung der Meldepflicht für Gottesdienste: Bereits am 30. Januar 2021 hatte die Landesregierung eine Meldepflicht für Gottes¬dienste mit mehr als zehn Teilnehmern erlassen und diese Re¬gelung am 8. März bestätigt. Da könnte man sich schon fra¬gen, in was für einem Land wir eigentlich leben.
Auf meine Kleine Anfrage – Meldepflicht für die Gottesdiens¬te in Baden-Württemberg – Drucksache 16/9912 hin musste die Landesregierung aber zugeben, dass es keine Erkenntnis¬se gibt, wonach sich die Meldepflicht für Gottesdienste bei der zuständigen Polizeibehörde auf irgendeine Art und Weise positiv auf das Infektionsgeschehen auswirken bzw. zu einem Rückgang des Infektionsgeschehens führen würde.
Die Verordnung zur Meldepflicht für Gottesdienste in Baden- Württemberg beruht nicht auf einer wissenschaftlichen Grund¬lage. Sie erinnert manche Christen sehr wohl an die dunkels¬ten Zeiten in der ehemaligen DDR und die Unterdrückung in der kommunistischen Sowjetunion.
Ich möchte schließen mit einem Zitat aus der Bibel zum The¬ma „Seuchen, Epidemien und wirtschaftlicher Niedergang“:
So spricht Gott, der Herr: Siehe, wenn ich den Himmel verschließe, dass es nicht regnet, oder die Heuschrecken das Land fressen oder eine Pest unter mein Volk kommen lasse – und wenn dann mein Volk, über das mein Name genannt ist, sich demütigt, dass sie beten und mein Ange¬sicht suchen und sich von ihren bösen Wegen bekehren –, dann will ich vom Himmel her hören und ihre Sünde ver¬geben und ihr Land heilen.
Zum Nachlesen: 2. Chronika 7, 13–14.
Gott schütze unser Land!

Gravatar: Else Schrammen

Es reicht eben nicht, die AfD selbst bei allen politischen und gesellschaftlichen Möglichkeiten auszusperren (jüngstes Beispiel Berliinale und Bundespresseball), nein, alle, die nur in der Nähe der AfD vernutet werden oder auch sind, bekommen einen Ich-Bin-Rechtsradikal-Sticker angepappt.Da reicht meistens die "Kontaktschuld" oder, wie bei Pfarrer Michaelis, für die AfD zu kandidieren, und das "nur" für einen Stadtrat, ohne überhaupt in der Partei Mitglied zu sein. Oh, wie erglühen die evangelische wie auch die katholische Kirche in ihrem Sendungsbewußtsein. Ich wußte dar nicht, dass in den Predigten beider Kirchen das Thema "Haltung" Vorrang hat vor den Worten der Bibel. Nun muss man den frommen katholischen Priestern zugute halten, dass sie "nur" auf AfD Mitglieder und Sympathiesanten in ihrem Dunstkreis verzichten wollen (z. B. keine keine solch belasteten Vorleser in Kindergärten). Die Evangelen betreiben aber wahrhaft Hexenverfolgung und -verbrennung. Wäre Pastor Michaelis ein Islamist und liefe mit Pali-Tuch um die Schulterm bei einer Pro-Hamas-Demo mit anstatt, wie geschehen, bei einer Demo gegen die irren Corona-Restriktionen, wäre alles in Ordnung und er ein Heiliger!

Gravatar: erich vogt

Die EKD ist nur noch eine politrische Organisation...

Wie auch nicht wenn man die Stellung zw. Kirche un 'Staat' in D kennt.

Gravatar: Lutz

"Die EKD dient sich heute der vorgegebenen Regierungslinie im gleichen Maße an wie ihre Vorgänger in den dunkelsten Zeiten der deutschen Geschichte."

Der Reichsbischof Müller ließ sich im Talar mit dem Deutschen Gruß ablichten und der Gröfaz führte die Kirchensteuer ein - die Kirchen danken es dem Führer bis heute!!!

Kassiert die EKD von Herrn Michaelis bei der Gehaltszahlung eigentlich noch unverschämt Kirchensteuer???

Gravatar: L. Mohr

Wie tief muss der Hass gegen die AfD sitzen, um derartige Maßnahmen zu ergreifen. Es ist nur noch ekelerregend, mit anzusehen, wie sich Institutionen wie die EKD von der Politik vereinnahmen lassen. Gegen unbescholtenen Menschen wegen der Nähe zur AfD ein Berufsausübungsverbot auszusprechen, ist zutiefst menschenverachtend und schon gar nicht christlich.

Gravatar: User

An die Ideologie Hammpel der EKD, dann bitte ganz dringend, zuerst die Grünen und Linken aus allen Ämtern rausschmeißen - ihr Heuchler und Otterngezücht!

Gravatar: Aufbruch

Das Markenzeichen unserer Kirchen, der evangelischen wie der katholischen, soll die Nächstenliebe sein. Eine Nächstenliebe, die innerhalb der Kirchen als auch zwischen den Kirchen und ihren Gläubigen praktiziert werden soll. Schon in der Zeit von Jesus ist die Frage aufgetaucht, wer denn der Nächste sei. Jesus beantwortete diese Frage mit dem Gleichnis von dem Mann, der auf dem Weg nach Jericho Räubern in die Hände fiel. Es kamen Leute vorbei, die den halbtoten Mann einfach liegen ließen. Bis ein Fremdling kam, der sich um ihn kümmerte. Jesus überließ nun die Antwort. wer der Nächste sei, den Fragestellern. Natürlich wurde der Fremdling genannt. Und was ist mit den AfD-Leuten? Sind sie Totschläger, Räuber oder Mörder? Wer gibt den Kirchen das Recht, diese Leute abzuweisen, sie zu denunzieren? Gehören sie nicht eher zur Kirche als Pädophile und Missbrauchstäter? Hierüber sollten sich die Kirchen mal Gedanken machen. Gott macht es bestimmt.

Gravatar: Charly

Gott sei Dank, dass ich vor 10 Jahren aus dem Verein ausgetreten bin, leider 50 Jahre zu spät.

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