Beatrix von Storch plädiert für Einhaltung der Grundrechte: »Ja zur Versammlungsfreiheit«

Berliner Senatsverwaltung verbietet Versammlungen am kommenden Wochenende

Für das kommende Wochenende haben sich etliche Tausend Teilnehmer zu verschiedenen Kundgebungen in Berlin angekündigt. Die Senatsverwaltung für Inneres hat diese Kundgebungen untersagt und sich über das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit hinweg gesetzt.

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Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. So steht es in Art 8, Abs. I des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. In Absatz II steht, dass für Versammlungen unter freiem Himmel dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden kann. Die Berliner Senatsverwaltung für Inneres beschränkt dieses Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und untersagt mehrere dieser Kundgebungen. Man beruft sich auf die Infektionsschutzverordnung des Landes. Aber eine Verordnung ist, wie der Name schon deutlich sagt, kein Gesetz. Diese Verordnung fußt auf einem Gesetz, dem Infektionsschutzgesetz.

In diesem Infektionsschutzgesetz sind die Begriffe klar definiert. So ist im §1 IfSG nachzulesen, wer als Kranker definiert ist oder als Krankheitsverdächtiger, als Ausscheider oder auch als Ansteckungsverdächtiger. All diese Begriffe und noch viele mehr sind eindeutig definiert, einen Beliebigkeitsspielraum für Auslegungen nach eigenem Gusto gibt es nicht. Auch nicht für die Berliner Senatsverwaltung und auch nicht für den zuständigen Berliner Innensenator Andreas Geisel von der SPD.

Der nämlich begrüßt die Entscheidung seiner Senatsverwaltung und argumentiert, man berufe sich auf den Infektionsschutz und werde nicht zulassen, dass sich etwaige Verstöße gegen Auflagen wiederholen werde. Geisel vermutet, mutmaßt, nimmt an. Für die Beschränkung respektive Aushebelung eines Grundrechts aber bedarf es deutlich mehr als nur Vermutungen, Mutmaßungen und Annahmen. Es bedarf klarer, konkreter Belege - und selbst dann ist es immer noch keine Selbstverständlichkeit, dass in einem Rechtsstaat, wie es die Bundesrepublik Deutschland angeblich sein will, ein elementares Grundrecht ausgehebelt wird.

Beatrix von Storch, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD im Bundestag, plädiert auf Facebook für die Aufrechterhaltung der Grundrechte: »Ja zur Versammlungsfreiheit« ist ihr Bekenntnis. Das ausgesprochene Verbot »ist die Willkür des Obrigkeitsstaates. Generationen von Demokraten haben für die Versammlungsfreiheit gekämpft, in der Bundesrepublik 2020 wird sie mit Füßen getreten. SO wächst die Wut.«

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Sven Hedin

Dennoch fürchten die Altparteien allem Anschein nach die direkte Demokratie im
Grunde genauso wie das SED-Regime. Man stelle sich nur vor, direkte Demokratie könnte eines Tages gegen sie ausgeübt werden! Tatsächlich war Leipzig nicht nur Trauma für das SED-Regime, sondern mutmaßlich auch für die Viererbande. Es war nur die Gunst der Stunde, daß die SED-Clique die Macht des Volkes vor der Berliner Clique zu spüren bekam. Von zwei verrotteten Systemen brach lediglich das schlimmere früher zusammen. Aber Leipzig ist wiederholbar. Wir SIND das Volk! Nicht nur in Leipzig, sondern überall in Deutschland.

Gravatar: Christine

"In Deutschland haben wir nun Zustände wie 1933, als auch Demos verboten wurden !"

Die Demos wurden schon in der Weimarer Republik verboten, die letzten Kanzler der Weimarer Republik regierten mit Notverordnungen.
Bitte bleiben Sie bei der Wahrheit.

Gravatar: Christine

"Wie wäre es wenn sich die Polizei mit den Demonstranten solidarisiert "

Als in Wuppertal der größte Gesundheitsminister aller Zeiten, Jens Spahn, von Demonstranten ausgebuht wurde ging ein grauhaariger Polizist mit Zopf mit äußerster Härte gegen eine Demonstrantin vor.
Die Poliziei "solidarisiert" sich nicht mit den Demonstranten, sie freut sich darauf endlich von der Leine gelassen zu werden und nach Herzenslust auf Demonstranten einprügeln zu dürfen!

Gravatar: Der nachdenkliche Bürger

Das die Entscheidung noch vor dem morgigen Meeting der Kanzlerin mit allen MP fallen würde ist für mich schon der Hammer. Das das Verbot dann von der „kleinen“ Versammlungsbehörde ausgesprochen wird finde ich schon echt frech. Vermutlich hat man den Leiter dieser Behörde massiv von ganz oben unter Druck gesetzt, sodass er letztendlich nicht anders entscheiden konnte. Merkel plus OB Müller plus Genossen wollen diese Entscheidung doch nicht selbst treffen und die Verantwortung wird deshalb runter delegiert. Blos nicht sich die Finger selbst schmutzig machen. Für mich ein Skandal. DDR 2.0 – wir sind endgültig angekommen. Wer daran noch gezweifelt hat, spätestens jetzt sollten auch diese Zweifler anders darüber denken.

Gravatar: lutz

Wir sollen uns an die Seuchenstimmung gewöhnen. Mit dem Hygiene-Fundament, das auf unabsehbare Zeit verlängert worden ist, ist eine unklare Gefahrenlage geschaffen worden, damit auf diesem Fundament ein Polizeistaat etabliert werden kann. Dabei geben die Zahlen des RKI die Alarmstimmung gar nicht her.

Die Demo ist verboten worden, nicht um unsere Gesundheit zu schützen, sondern aus Angst vor dem GG. Die Querdenker haben mit ihrem Bekenntnis zum GG das richtige getroffen, weil am GG der ewige Vorwurf der Verschwörungstheorie und des Rechtsextremismus abperlen wie der Regen am Friesennerz.

Die AfD ist gespalten. Der Spalt tritt da zutage, wo die Ecke Höckes genau das mit Angriffen zersetzt, was Meuthen zur Basis der Partei machen will, das GG. Weil es eine starke Kraft in und außerhalb der AfD gegen das GG gibt und die bis dato die Pberhand haben, sind auch die Querdenker nicht bereit, die AfD als Teil der neuen Bewegung zu akzeptieren.

Das, was in den etablierten Kreisen heftigen Widerspruch erlebt, ist das, was man man ergreifen sollte. Das ungefährliche wird zwar diskeditiert, aber nicht wirklich umgebracht.

Mit dem GG ist man in sicherem Fahrwasser, weil nur die Verfassung den Rechtsstaat sichert.

Wer das GG attackiert, befindet sich im rechtsfreien Raum und verliert darüber alle Ansprüche auf Selbstbestimmung und Völkerrechtsregeln in seinem Land.

Außerdem sichert nur das Grundgesetz zu, daß verfassungsfeindliche Bestrebungen schließlich vor Gericht landen können. Eine neue, allgemein akzeptierte europäische Verfassung, wie sie auch von den Brüsseljunkies angestrebt wird, ist das, was das eigentliche Ziel ist und einer allgemeinen Amnestie auslösen würde.

Die meisten Änderungen am GG haben die Partei selber illegal gemacht. Zum Beispiel der Art. 23.

Denn

Art. 21, 2 "Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig."

Gravatar: Heiko G.

Jetzt bleibt nur noch eins zu tun: Am Samstag in Berlin klare Kante gegen diese Politik zeigen!

Gravatar: Blacjy

Da liest man in den öffentlichen Medien einen Satz der mich zum kochen bringt : der Staat lässt sich nicht auf der Nase tanzen .

Da kommt einen das kotzen , aber vom Türkensultan Erdogan lässt man sich täglich auf der Nase tanzen !
Was für ein Irrsinn in diesem Land.
Ich hoffe und wünsche das es bald den Urknall gibt und das diese Politikerbande ihre Strafe baldigst bekommt.

Gravatar: Andreas Schulz

Zeigt nur die große Angst der Merkelianer........

Gravatar: Gerhard G.

Was geschiet wenn die Massen trotzdem in Berlin ankommen... lässt man die Panzer rollen oder erteilt dann die Allmächtige den Schießbefehl ? Ist man in Berlin schon so weit das man uns Alles verbietet ...sogar im GG verankerte Grundgesetze ?
Wie wäre es wenn sich die Polizei mit den Demonstranten solidarisiert
Leider gibts im Staate zu viele ,,Mitmenschen'' die da meinen solche Verbote seien rechtens(die RotenRoben in Karlsruhe auch ?) Ich wünsche Berlin ein zweites 89 !!!

Gravatar: Schnully

Solche Beschlüsse sind genauso als wenn man die Fahrerlaubnis vorsorglich entzieht um zukünftige Verkehrsvergehen auszuschließen

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