Islamisierung Deutschlands

Berliner Schulverwaltung verliert im Kopftuchstreit

Das im Berliner Neutralitätsgesetz verankerte Kopftuchverbot verstößt gegen die Verfassung. Das entschied das Bundesarbeitsgericht.

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Laut Berliner Neutralitätsgesetz ist es Lehrerinnen verboten, im Unterricht ein Kopftuch zu tragen. Dagegen hatte eine moslemische Bewerberin geklagt und nun vor dem Bundesarbeitsgericht Recht erhalten und die Revision des Landes Berlin gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts zurückgewiesen. Das Berliner Gericht hatte der muslimischen Lehrerin im November 2018 rund 5159 Euro Entschädigung zugesprochen, weil sie unter Hinweis auf ihr Kopftuch nicht in den Schuldienst eingestellt worden war.

Das Bundesarbeitsgericht entschied, die Frau sei wegen ihrer Religion diskriminiert worden. Die Erfurter Richter erklärten, ein generelles Verbot religiöser Symbole mit Hinweis auf den Erhalt des Schulfriedens verstoße gegen die in der Verfassung garantierte Religionsfreiheit. Es müssten in jedem Einzelfall konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Schulfriedens nachgewiesen werden.

Die Entscheidung liegt auf der Linie des Bundesverfassungsgerichts, das schon 2015 den Nachweis konkreter Gefahren für den Schulfrieden als Voraussetzung für ein allgemeines Verbot religiöser Symbole an Schulen genannt hatte.

Das Berliner Neutralitätsgesetz verbietet in Paragraph 2 generell das Tragen religiöser Symbole und Kleidungsstücke wie Kreuz oder Kippa untersagt. Dieses Gesetz muss nun entsprechend geändert werden.

Justizsenator Dirk Behrendt, Grüne, begrüßte die Entscheidung. »In der multireligiösen Gesellschaft muss es darum gehen, was jemand im Kopf und nicht auf dem Kopf hat«, erklärte Behrendt. Er forderte, das Neutralitätsgesetz noch in dieser Legislaturperiode zu ändern. »Berlin kann es sich nicht weiter leisten, geeignete Lehrkräfte zu diskriminieren.« Offenbar plant der Senator, umgehend Lehrkräfte mit Kopftuch an Berliner Schulen einzustellen. Zur Zeit herrscht ein extremer Lehrermangel an den Schulen der Hauptstadt.

Ein Vertreter der Linksfaschisten erklärte, er habe das Urteil so erwartet. »Schulen sind kein grundrechtsfreier Raum«, sagte er. Der Senat müsse nun zügig sicherstellen, dass das Urteil »bei den Einstellungen und in den Schulen auch angewandt wird.« Das Neutralitätsgesetzes müsse entsprechend geändert werden.

Die Klägerin, die sich wegen ihrer Religion diskriminiert betrachtete, hatte vor dem Berliner Landesarbeitsgerichts bereits eine Entschädigung über das 1,5-fache ihres Bruttomonatsverdienstes zugesprochen bekommen. Ihre Hoffnung, vor dem Bundesarbeitsgericht noch mehr zu erhalten, wurden aber enttäuscht. Die Summe wurde bestätigt.

Die Muslima hatte sich als Quereinsteigerin zunächst an einer Berufsschule beworben, für die das Neutralitätsgesetz nicht gilt. Dort war sie unter Hinweis auf geeignetere Bewerbungen abgelehnt worden. Von anderen Schulen erhielt sie keine Angebote.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Harzfreund

Was Herr Behrendt von den Grünen auf dem Kopf trägt weiß ich nicht. Vielleicht einen Turban. Im Kopf hat er jedenfalls nichts.

Gravatar: Zyniker

Multireligiös contra säkular...

Gravatar: Hartwig

Unsinn. Das Bundesarbeitsgericht ist durch und durch korrupt und käuflich. Der Gestank ist unerträglich.

Die Befehle kommen dafür aus Luxemburg und Brüssel und der Hexe in Berlin.

Aber, dieser linke menschliche politische Abschaum gräbt sich deren eigene Grube.

Irgendwann haben diese Leute das verdiente Messer im Rücken. Dann, wenn sie damit nicht rechnen.

Gravatar: ropow

Frauen werden also diskriminiert, wenn man das Kopftuch als Symbol für die systematische Diskriminierung von Frauen im Islam nicht duldet.

Frauen werden hingegen nicht diskriminiert, wenn sie mit dem Kopftuch dafür werben dürfen, dass sie schon vor ihrer ersten Menstruation als Ehefrauen mißbraucht werden können (Sure 65:4) und zwar ab 9 Jahren (Sahih al-Bukhari 5133, 5134, 5158), dass sie in der Ehe dem Züchtigungsrecht des Mannes unterworfen sind (Sure 4:34), dass sie ihrem Mann jederzeit zur Verfügung stehen müssen (Sure 2:223), dass sie sich erst loskaufen müssen, um sich scheiden lassen zu können (Sure 2:229), dass sie im Erbrecht schlechter gestellt sind (Sure 4:11), dass sie vor Gericht nur halb so glaubwürdig sind wie Männer („wegen der Unzulänglichkeit ihres Verstandes“, Sahih al-Bukhari 2658), dass sie bei ihrer Vergewaltigung vier Zeugen ihrer Unschuld benötigen (Sure 24:4), sonst werden sie selber wegen Unzucht verurteilt, etc., etc., …

Religionsfreiheit ist doch was Wunderschönes.

„Der Islam ist eine wunderschöne Religion.“ - Sawsan Chebli (SPD) am 31.05.2012

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