Folgen von ›Black Lives Matter‹ und Antidiskriminierungsgesetz ?

Berliner S-Bahn: Afrikaner attackiert vor ihm kniende Frau

Ohne Hemmungen hat ein Afrikaner aus Gambia in der Berliner S-Bahn eine Frau bedroht. Hilfe kam nur zaghaft. Verständlicherweise. – Ein Kommentar

Foto: Screenshot facebook, Yvonne Roden
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[Siehe hierzu auch Video HIER]

Am vergangenen Montag hat ein 22-jähriger Mann aus Gambia eine Frau in der S75 attackiert. Sie hatte zuvor in einem Streit zwischen dem Täter und anderen Fahrgästen zu vermitteln versucht.

Der Angriff ereignete sich gegen viertel vor drei bei der Fahrt stadteinwärts, wurde gefilmt und auf facebook gestellt. Das Video wurde in kurzer Zeit mehrere tausend mal geteilt.

Auf dem Video ist zunächst ein Schwarzer zu sehen, der sich vor einer Frau drohend aufbaut, während sie auf dem Boden neben einem Hund kniet. Der Mann brüllt – was genau ist nicht zu verstehen. Die Frau versucht, ihm aus dem Weg zu gehen, hält schützend ihren Arm vor ihr Gesicht. Ein anderer Fahrgast, der der bedrohten Frau zur Hilfe kommt, wird von dem Schwarzen ebenfalls angepöbelt. – Als die Frau an der nächsten Station aussteigen will, stößt der Schwarze sie durch die geöffnete Tür aus der Bahn und steigt aus. Er geht der Frau zunächst hinterher. Auf dem Bahnsteig kommt zu einem weiteren Gerangel. Jetzt greifen weitere Zeugen zögernd ein. – Der Täter flüchtet über die Treppe.

Die sofort eingeleitete Fahndung war erfolglos. Nur Dank des Videos und mit Hilfe der Zeugenaussagen konnte die Polizei den Täter später ausfindig machen. Es handelt sich um einen polizeibekannten Schwarzen aus Gambia. Doch die Berliner Amtsanwaltschaft belässt den Täter auf freiem Fuß.

Die netzweite Empörung ist groß. Das Video wird nicht nur geteilt – viele Kommentare klagen über die unterlassene Hilfe. Eine Klage, die unberechtigt ist, weil sie zum einen nicht stimmt – der Frau wurde bereits im Zug und dann auf dem Bahnsteig von Fahrgästen geholfen. Aber vor allem wird übersehen, dass in der heutigen Zeit jedem, der sich einem schwarzen Gewalttäter in den Weg stellt, Rassismus unterstellt werden wird. Soviel haben ›Black Lives Matter‹ und die Rassismus-Kampagne des Mainstreams erreicht.

Nicht anders die Beamten der Polizei. Nach dem vom Rot-Grünen-Senat beschlossenen sogenannten Antidiskriminierungsgesetz, muss ein Beamter, der in einer vergleichbaren Situation einer Angegriffenen hilft damit rechnen, dass er umgehend angeklagt wird – wegen Diskriminierung. Er selber wäre, so will es Rot-Grün, gezwungen, seine Unschuld zu beweisen.

Gleiches gilt für die Berliner Amtsanwaltschaft. Denn das Antidiskriminierungsgesetz betrifft alle Beschäftigten im Land Berlin. Vielleicht hat man es auch dort vorgezogen, den aggressiven Schwarzen laufen zu lassen, um sich weiteren Ärger mit auf Schadenersatz klagenden Anwälten des Schwarzen zu sparen.

In einem solchen Land und in einer solchen Stadt kommt schließlich kein Politiker mehr auf die Idee, zu fordern, was in jedem anderen Land selbstverständlich ist: Die umgehende Ausweisung des Täters in sein Heimatland – denn ein solcher Politiker würde vom linken Mob und den willigen Helfern des Mainstreams, die auch in diesem Fall wieder einmal die Täterherkunft verleugnen, politisch gelyncht.

Also wird auch sicher keiner sagen, was endlich deutlich gesagt werden muss: Das ist der neue Rassismus.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „In einem solchen Land und in einer solchen Stadt kommt schließlich kein Politiker mehr auf die Idee, zu fordern, was in jedem anderen Land selbstverständlich ist: Die umgehende Ausweisung des Täters in sein Heimatland – denn ein solcher Politiker würde vom linken Mob und den willigen Helfern des Mainstreams, die auch in diesem Fall wieder einmal die Täterherkunft verleugnen, politisch gelyncht.
Also wird auch sicher keiner sagen, was endlich deutlich gesagt werden muss:
Das ist der neue Rassismus.“

Zum Wohle der Deutschen göttlich(?) diktiert – mit grüner Tinte geschrieben?!

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