Bundesweit einmalige Regelung entfacht Kritik

Berliner Polizisten dürfen keine Dienstwaffe in der Freizeit mehr tragen

Obwohl Polizisten aufgrund ihrer Berufung oft auch außerhalb des Dienstes bei Verbrechen einschreiten, verbietet in Berlin eine neue Dienstanweisung ihnen, weiterhin die Dienstwaffe in der Freizeit mit sich zu führen.

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Von Polizisten wird jederzeit ein korrektes Verhalten im Sinne ihrer beruflichen Tätigkeit erwartet, auch wenn sie offiziell nicht im Dienst sind. Nicht selten greifen Polizisten außerhalb ihrer Dienstzeit ein, wenn Sie gerade Zeuge eines Verbrechens oder von Gewalttaten werden.

Da diese dabei oft auch auf dem Weg zum Dienst oder zurück waren, trugen sie auch eine Pistole mit sich. in Berlin wurde das unterdessen mit einer Dienstanweisung untersagt. Polizisten dürfen ihre Pistolen nicht mehr außerhalb des Dienstes tragen.

Mit der neuen Regelung können Polizisten Dienstpistolen auch nicht mehr mit nach Hause nehmen. Darüber hinaus wurde ihnen die Teilnahme an einem Schießtraining in einem Schützenverein untersagt. Das ist auch deswegen bitter, weil die Schießstände der Berliner Polizei zumeist marode sind.

Eine Begründung für die Änderung im April gibt es nicht. Es ist auch kein Vorfall bekannt, wo ein Fehlverhalten aus der alten Regelung erwuchs. Bisher musste jeder Polizist gewährleisten, dass die nach Hause mitgenommene Dienstwaffe sicher und verschlossen aufbewahrt wird.

Darüber hinaus galt es diese nicht bei  bei öffentlichen Veranstaltungen, im Ausland und beim oder nach dem Trinken von Alkohol zu tragen.

Kritik an der in Berlin unter sämtlichen Bundesländer einmaligen Regelung kommt von der Gewerkschaft der Polizei (GdP). »Unsere Beamten wissen, wie sie in bestimmten Situationen mit der Waffe umzugehen haben. Da spielt es keine Rolle, ob sie offiziell im Dienst sind oder nicht«, erklärte GdP-Sprecher Benjamin Jendro.

Jendro fügt an: »Wenn etwas in unserer Stadt passiert, muss ein Polizist eingreifen können, an jedem Ort und zu jeder Zeit.« Daher stelle die Neuregelung eine Gefahr für Polizisten dar, wenn sie Straftaten verhindern wollten und unbewaffnet seien.

Mehr dazu unter rbb-online.de

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Erbschuldiger

Vielleicht ist diese Bestimmung Ausdruck der Sorge um die alleingelassenen Prügelknaben in einem verwahrlosten ehemaligen Rechtsstaat. Vor sich gewalttätige Chaoten und gut bewaffnete Kriminelle aus aller Welt und hinter sich verantwortungslose und feige Politiker mit unendlicher Nachsicht und Güte für die Täter - da könnte die mehr der Dekoration dienende Waffe schon einmal unerlaubt gegen sich selbst gerichtet werden. Das verhindern zu wollen, ist zweifellos löblich; konsequenter aber wäre es, der Polizei die Dinger gänzlich wegzunehmen; fühlen sich doch viele unserer potenziellen und notorischen Straftäter beim Anblick des Autorität vortäuschenden Geräts bedroht und an einer friedvollen Kommunikation mit den Hütern der Gesetze gehindert. Nervlich überforderte Polizisten könnten zudem schon bei leichten bis mittelschweren Verletzungen durch Fäuste, Ziegelsteine, Brandflaschen oder Messer überreagieren und sich durch den Griff zur Dienstwaffe gegenüber dem Gesetzgeber in große Schwierigkeiten bringen. Vielmehr sollte der Bundesinnenversager endlich eine der wertvollen Anregungen der für ihre Bärendienste berüchtigten Rechtsexpertin Künast aufgreifen und die Polizei mit moscheekompatiblen Rennsocken ausstatten. Die Farbe grün wäre dafür sehr geeignet - ist es doch die Farbe des Propheten, und die würde sicher auch den Beifall der Islamverbände finden

Gravatar: Dirk S

@ paraschuter

Zitat:"Das ist doch nur die konsequente Weiterführung der Idotie!"

Nein, das ist zuerst einmal die kosequente Umsetzung des Waffenrechts. Denn wo bitte ist das waffenrechtliche Bedürfnis eines Polizisten für seine Dienstwaffe nach Dienstschluss? Das ist nicht gegeben. Ansonsten verweise ich auf meinen vorherigen Kommentar.

Zitat:"Der Bundeswehrsoldat bekommt seine Waffe auch erst wenn es zum kämpfen geht."

Erst dann entsteht ja auch das Bedürfnis für die Waffe. Vorher (außer zum Üben) besteht das nicht.

Zitat:"Die Diktatur ist mittlerweile so paranoid, das sie ihren eigenen bewaffneten Kräften mißtraut."

Auch wenn das Quark ist, ich stelle mir gerade vor, wie Frau Merkel sich mit einem G36 im Kanzleramt verschanzt. "Nein, ich akzepiere die Wahl nicht! Niemals! Ich kämpfe um meinen Posten! Ich bin die Kanzlerin!" (Hysterisch kreisch.) ;-)

Zitat:"Wenn unsere Gäste beschließen. ihren Forderungen mal etwas massiver Nachdruck zu verleihen, also bewaffnet Verkehrsknotenpunkte, sprich Kreuzungen in Großstädten zu blockieren, dann kommt das Leben wie wir es kennen zum erliegen."

Und es gibt kein Hartz IV mehr. Also werden die das schön bleiben lassen. Sonst gibt das Mecker aus der Heimat.

Zitat:"Denn kein Soldat oder Polizist kommt dann zu seiner Dienststelle und somit auch nicht zu seiner Waffe!"

Dafür gibt es die Diensthilfe aus anderen Bundesländern. Dann würde von Sachsen aus die Ordnung wieder hergestellt werden. Was für eine Vorstellung...

Zitat:"Damit fällt das Gewaltmonopol des Staates ad acta"

Nö. Der Staat muss halt nur etwas warten, bevor er die Strafverfahren einleiten kann. Das Gewaltmonopol des Staates ist in erster Linie das Straf- und Gesetzgebungsmonopol. Der Begriff "Gewalt" in Gewaltmonopol hat erst mal nichts mit kloppen zu tun.

Zitat:" und der Staat kann seine Bürger nicht mehr beschützen."

Das kann der in Zweifelsfall ohnehin nicht. Selbst ein orwellscher Überwachungsstaat könnte das nicht.

Zitat:"Das ist aber der Hauptpunkt des Deals, darum darf der deutsche mündige und "freie" Bürger ja keine Waffen zum Selbstschutz besitzen, weil ja der Staat es für ihn tut!"

Das ist anscheinend von der Mehrheit der Wähler so gewollt. Der Deutsche hat lange Zeit so wenig kontakt mit Gewalt gehabt, dass er tatsächlich glaubt(e), dass der Staat ihn schützen könnte.

Ach übrigens, es gibt keinen Nachweis für die Behauptung (und Maxime des deutschen Waffenrechts), dass es einen Zusammenhang (positive Korrelation) zwischen dem legalen Waffenbesitz und Gewaltkriminalität gibt. Aber der Glaube versetzt bekanntlich Berge (und Bürgerrechte)...

Zitat:"Also ist der Bürger im Ernstfall doppelt angearscht."

Selbst schuld. Wer auf den Staat vertraut, hat sich sein Leben selbst versaut.

Zitat:" Er kann sich selbst nicht schützen und die die es tun sollten können es auch nicht."

Nochmal, der Staat kann den einzelnen nicht schützen. Das geht einfach nicht. Die Gründe dafür haben wir hier ja schon oft genug durchgekaut.

Gewaltfreie Grüße,

Dirk S

Gravatar: Dirk S

Zitat:"Da diese dabei oft auch auf dem Weg zum Dienst oder zurück waren, trugen sie auch eine Pistole mit sich."

Was waffenrechtlich bedeutet, dass jeder Polizist eine Waffenbesitzkarte für seine Dienstwaffe benötigen würde und für das Führen auch noch einen Waffenschein. Dies sind die Forderungen, die aus dem Waffenrecht entstehen, da der Polizist nach Dienstschluss als Privatperson ohne hoheitliche Berechtigung anzusehen ist.
Sollten diese Anforderungen (Waffenbesitzkarte / Waffenschein) vorher nicht verlangt worden sein, so ist dies eine ungerechtfertigte Besserstellung der Polizisten gewesen, die selbstverständlich beendet gehört. Denn zumindest für den Waffenschein (also die Erlaubnis, die Waffe zugriffsbereit mit sich zu führen), muss der Polizist nachweisen, dass er in seiner Freizeit höher gefährdet ist als der Durchschnittsbürger. Was in Berlin praktisch unmöglich ist. Damit liegt wiederum kein Erlaubnisgrund nach WaffG vor.

Habe ich schon mal erwähnt, dass der Staat seine eigenen Anspüche für den Waffenbesitz bei Privatpersonen selbst nicht erfüllen kann?

Zitat:"Polizisten dürfen ihre Pistolen nicht mehr außerhalb des Dienstes tragen."

Wenn sie nicht über die gesetzlich vorgeschriebenen waffenrechtlichen Erlaubnisse verfügen, dann ist dies völlig richtig. In der Freizeit ist ein Polizist einem Dirk S gleichgestellt und muss sich den gleichen rechtlichen Anforderungen unterwerfen.

Zitat:"Mit der neuen Regelung können Polizisten Dienstpistolen auch nicht mehr mit nach Hause nehmen."

Was eine Waffenbesitzerlaubnis voraussetzt, die für jeden Polizisten nach eingehender Eignungs- und Bedürfnisprüfung erteilt werden muss. Und die Dienstwaffe zuhause aufbewahren zu können, ist kein Bedürfnis nach WaffG. Damit ist diese Regelung was das betrifft vollkommen korrekt.

Zitat:"Darüber hinaus wurde ihnen die Teilnahme an einem Schießtraining in einem Schützenverein untersagt. Das ist auch deswegen bitter, weil die Schießstände der Berliner Polizei zumeist marode sind."

Ähm, das Problem ist, dass die dienstlichen Schießstände marode sind. Denn das Schießen im Schützenverein und das polizeiliche Schießen sind sehr unterschiedlich. Im Schützenverein schießt man auf Kreiszielscheiben, deren Größe und Abstand je nach Disziplin definiert sind. Polizeiliches Schießen ist anders, da geht es darum, einen Angreifer möglichst schnell angriffsunfähig zu machen und dabei Unbeteiligte nicht zu gefährden. Ergo muss der Aufbau des Schießstandes völlig anders sein.
Ach ja, die von der Polizei verwendete Spezialmunition bekommt man auch nicht in "Andy's Gunstore" um die Ecke. Und ohne die wäre das Üben auf Schützenvereinsstießanlagen sinnfrei, da die Trefferlage anders ist (die Projektile der Polizeimunition sind leichter als die üblichen).

Mal abgesehen davon, dass duch dieses Verbot auch das mögliche waffenrechtliche Bedürfnis des Schießtrainings wegfällt.

Hinzu könnte noch kommen, dass der Berliner Senat die Genehmigungen für Berliner Schießstände auslaufen lassen und den Schützenvereinen schon mal vorher das Argument, dass auch Polizisten dort trainieren, entziehen will. Das ist jetzt spekulativ, entspricht aber rot-grüner Politik.

Zitat:"Eine Begründung für die Änderung im April gibt es nicht."

Muss der Dienstherr auch nicht. Generell müssen Vorgesetzte Dienstanweisungen nicht begründen. Das ist ja der Witz bei Dienstanweisungen. Oder muss der Herr Zetsche jede Dienstanweisung für seine Kollegen in der Produktion einzeln begründen?

Zitat:"Es ist auch kein Vorfall bekannt, wo ein Fehlverhalten aus der alten Regelung erwuchs."

Was erst einmal nichts heißen muss. Aber mal abgesehen davon, es ist richtig, den korrekten waffenrechtlichen Zustand herzustellen.
Dann stellt sich noch die Frage, wieviele Dienstwaffen verschwunden sind. Schließlich wird nicht bei jeder verschwundenen Polizeiwaffe eine Presseerklärung herausgegeben. Dazu kommt noch, dass die Anzahl der verschwundenen Dienstwaffen nicht mehr veröffendlicht wird (im Gegensatz zu früher). Eigentlich ein Unding. Warum das so ist, darüber kann jeder selbst spekulieren.

Zitat:"Bisher musste jeder Polizist gewährleisten, dass die nach Hause mitgenommene Dienstwaffe sicher und verschlossen aufbewahrt wird."

Entsprechend §36 WaffG. Inklusive unangekündigter Kontrollen. Aber vielleicht liegt auch da das Problem... Sie sagen uns eben nicht alles.

Zitat:" Gewerkschaft der Polizei (GdP). »Unsere Beamten wissen, wie sie in bestimmten Situationen mit der Waffe umzugehen haben. Da spielt es keine Rolle, ob sie offiziell im Dienst sind oder nicht«,"

Ähm, waffenrechtlich schon. Denn nach Dienstschluss gilt auch für Polizisten das WaffG und irgendwelche waffenrechtlichen Privilegien sind nicht akzeptabel. Aber das sollte eigentlich der Herr Jendro auch wissen.
Und ob die wirklich wissen, wie man mit einer Waffe richtig umgeht, da kann man begründete Zweifel haben.

Zitat:"Jendro fügt an: »Wenn etwas in unserer Stadt passiert, muss ein Polizist eingreifen können, an jedem Ort und zu jeder Zeit.« Daher stelle die Neuregelung eine Gefahr für Polizisten dar, wenn sie Straftaten verhindern wollten und unbewaffnet seien. "

Ja, ja. Wie schaffen es denn englische Polizisten nur, zu überleben? Sorry, Herr Jendro, aber aus meiner Sicht erzählen Sie Quatsch. Wie oft hätte ein Polizist außerhalb seines Dienstes seine Dienstwaffe zur Gefahrenabwehr benötigt? Mal raus mit den Zahlen. Oder geht nur mal wieder darum, Privilegien zu sichern?

Waffenrechtlich unbedenkliche Grüße,

Dirk S

Gravatar: paraschuter

Das ist doch nur die konsequente Weiterführung der Idotie! Der Bundeswehrsoldat bekommt seine Waffe auch erst wenn es zum kämpfen geht. Die Diktatur ist mittlerweile so paranoid, das sie ihren eigenen bewaffneten Kräften mißtraut. Wenn unsere Gäste beschließen. ihren Forderungen mal etwas massiver Nachdruck zu verleihen, also bewaffnet Verkehrsknotenpunkte, sprich Kreuzungen in Großstädten zu blockieren, dann kommt das Leben wie wir es kennen zum erliegen. Denn kein Soldat oder Polizist kommt dann zu seiner Dienststelle und somit auch nicht zu seiner Waffe! Damit fällt das Gewaltmonopol des Staates ad acta und der Staat kann seine Bürger nicht mehr beschützen. Das ist aber der Hauptpunkt des Deals, darum darf der deutsche mündige und "freie" Bürger ja keine Waffen zum Selbstschutz besitzen, weil ja der Staat es für ihn tut! Also ist der Bürger im Ernstfall doppelt angearscht. Er kann sich selbst nicht schützen und die die es tun sollten können es auch nicht.

Gravatar: Norbert Jung

Über derartige Dienstanweisungen sollte man sich nicht wundern! Vielmehr sind derartige Vorgaben ein aufschlußreiches Spiegelbild einer Geisteshaltung des Dienstherren. Diese links-grün degenerierten Bürokraten stehen vermutlich dem organisierten Verbrechen gedanklich näher als dem rechtstreuen Bürger.

Gravatar: Jomenk

Baut ein Dach über Berlin und wir haben das grösste Irrenhaus der Welt. Etwas sinnvolles fällt mir zu diesem Thema leider nicht ein.

Gravatar: Candide

Genau, wenn Ihr einem Polizisten eins auf die Fr... geben wollt, wartet bis nach Dienstscluß, dann ist er wehrlos wie andere Bürger auch.
Auf diese Weise kann man die Exekutive weiter schwächen und gesetzlosen Schlägertrupps viel mehr Spielraum geben.
Wann ruft die Polizeigewerkschaft endlich zum Streik auf?

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