Kindesmissbrauch unter amtlicher Deckung

Berliner Jugendämter lieferten Kinder pädophilen Pflegevätern aus

In Berlin ist der wohl größte Missbrauchsskandal der Nachkriegsgeschichte ans Licht gekommen. Jahrzehntelang wurden sehr junge Knaben bei vorbestraften pädophilen Männern in Pflege gegeben – mit Wissen und mit Unterstützung von Mitarbeitern des Senats.

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»Letztlich wurde ich in dieser Stadt entführt und einem Kinderschänder ausgeliefert«, sagt Marco B. im Interview mit Welt Online. Im Alter von sechs Jahren gab das Berliner Jugendamt Marco B. zusammen mit einem anderen Jungen in Pflege bei Fritz H., einem vorbestraften Pädophilen. Sieben Jahre konnte sich der Mann an seinen Schutzbefohlenen vergehen, ohne dass er ernstlich befürchten musste, dafür belangt zu werden. Denn die verantwortlichen Mitarbeiter des Jugendamts wussten nicht nur vom Martyrium, dem die Kinder ausgeliefert waren, sie deckten und begrüßten es auch.


Spiritus Rex für diese ungeheuerlichen Vorgänge in der Berliner Jugendhilfe in den 80er und 90er Jahren ist der Sexualpädagoge Helmut Kentler. Er wohnte in dieser Zeit selbst in der Stadt und hatte sich mit seiner sogenannten »emanzipatorischen Jugendarbeit« bundesweit einen Namen gemacht. Im Rahmen dieser »fortschrittlichen« Jugendpädagogik befürwortete Kentler die Unterbringung junger Trebegänger bei Männern mit pädosexuellen Neigungen. Er hielt diese Form der »Zuwendung« für besonders förderlich für die Entwicklung von Jungen. In seinen Augen profitierten diese vom Sex mit den erwachsenen Männern. Nicht nur das: Kentler brachte im damaligen West-Berlin auch die Einrichtung von Pflegestellen bei homosexuellen Paaren auf den Weg – also lange vor der verfassungswidrigen Ehe für alle und dem Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare.


Denn bei den Berliner Jugendämtern stieß der bekennende homosexuelle Kentler mit seinen Empfehlungen auf Gehör. Auf Anraten des Sexualpädagogen richteten die Berliner Jugendämter, wahrscheinlich mit Billigung der West-Berliner Verwaltung und mit Kenntnis einzelner Mitarbeiter der Senatsbehörde, Pflegestellen für sehr junge, männliche Trebegänger bei pädophilen Männern ein. Nicht nur das: Laut einem aktuellen Forschungszwischenbericht der Hildesheimer Universität, die der Berliner Senat mit der wissenschaftlichen Aufarbeitung der Vorgänge beauftragt hat, existierten in den Jugendämtern verschiedener Bezirke »Ermöglichungsstrukturen«, die trotz gegensätzlicher Richtlinien in der Kinder-und Jugendhilfe, rechtswidrig die Einrichtung jener Pädo-Pflegestellen zuließen.


Diese Richtlinien sahen die sorgfältige Prüfung der Pflegeeltern vor: Weder durften diese vorbestraft, noch sollte das Pflegegeld deren einzige Einkommensquelle sein. Potentielle Pflegepersonen durften an keiner ansteckenden oder »ekelerregenden« Krankheit leiden und mussten das sogar per Gutachten nachweisen. Weiter sahen die Standards in der Kinder- und Jugendhilfe regelmäßige Besuche von Mitarbeitern des Jugendamts bei den Pflegestellen vor, mindestens jedes halbe Jahr. Der Zwischenbericht stellt fest, dass mehrere dieser Richtlinien von den für den Pädo-Skandal verantwortlichen Behördenmitarbeitern ignoriert wurden. Nach der Erinnerung eines der vom Hildesheimer Forscherteam interviewten Opfer, habe dessen Pflegevater ausschließlich vom Pflegegeld gelebt. In der ganzen Zeit seiner Unterbringung konnte sich das Opfer nicht an Besuche von Jugendamtsmitarbeitern erinnern. Als Kind sei er von seinem Pflegevater von seiner Umwelt abgeschottet und isoliert aufgewachsen. Außer dem Pflegevater hätte es keinen Ansprechpartner für das Kind gegeben. Es gab niemanden, dem es sich in seinem Martyrium hätte anvertrauen können.


Regelverstöße und Abweichungen von Standards in der Jugendhilfe dauern, so die Autoren des Zwischenberichts, bis heute in den Berliner Jugendämtern an. Deren Praxis sei, so die Schlussfolgerung des Hildesheimer Zwischenberichts, intransparent. Die jeweilige Vorgehensweise hänge sehr stark vom »Agieren oder Nicht-Agieren einzelner Personen« ab, ist von außen also schwer durchschaubar und nachvollziehen. Jedes Bezirks-Jugendamt kocht demzufolge sein eigenes Süppchen, in das nur Ausgewählte Einblick haben. Niemand weiß genau, ob und wieviel von dem Geist Kentlers in den Dienstzimmern der Behörde noch immer vorhanden ist.


Erst jetzt, Jahrzehnte nach dem Missbrauch, haben die Opfer – wie viele es genau sind, steht nicht fest – den Mut gefunden, an die Öffentlichkeit zu gehen. Doch die Täter sind bereits tot, deren Verbrechen nach deutschem Strafrecht verjährt. Marco B. und die anderen Missbrauchsopfer versuchen aktuell im Rahmen einer Zivilklage, das Land Berlin auf Entschädigung zu verpflichten. Voraussetzung für die Verhandlung der Klage ist, dass das Land Berlin auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Nur dann ist der Weg offen für eine finanzielle Entschädigung der Opfer. Das Land Berlin soll laut Welt-Bericht seine Mithilfe angekündigt haben.


Ein Gastbeitrag der Initiative Familien-Schutz

 

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: karlheinz gampe

Bei Rotgrünen in Berlin mit ihre pädophilen Neigungen verwundert es nicht, dass staatliche Stellen, welche von Rotgrünen mit ihren schädlichen Neigungen unterwandert wurden( Rotgrüner Slogan vom Marsch durch die Instanzen) dem kriminellem Tun Pädophiler Vorschub leisteten und wohl möglich selbst daran mitwirkten. Kranke rotgrüne Menschen, welche ihr krank sein für Normalität halten.

Gravatar: Wolfram

Unfassbare Schweinerei in Berlin !!!

Die Verjährungsfritsen bei sex.Missbrauch sind eh ein Witz !!! ABSCHAFFEN !!!

ROT-ROT-GRÜN = Vetternwsirtschaft, Korrruption, latente Anarchie, Gesetzesbrüche usw..

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