Einspruch abgelehnt:

Berliner Antifa-Nest Liebig34 kann geräumt werden

Das Berliner Landgericht hat den Einspruch des Wohnprojekts ›Liebig34‹ abgelehnt. Das Projekt kann geräumt werden.

Babewyn / CC BY-SA
Veröffentlicht:
von

Schon im Juni war das linksradikale Wohnprojekt ›Liebig34‹ vor dem Berliner Landgericht mit seinem Einspruch gegen eine Räumungsklage gescheitert. Eigentlich mussten die Bewohner das Haus also verlassen. Zudem hatten sie 20,000 Euro Nutzungsgebühren nachzahlen müssen.

Jetzt verlor der Verein, der sich selber als ›anarcha-queer-feministisches Hausprojekt Liebig 34‹ bezeichnet, erneut. Das Gericht bestätigte das Urteil vom Juni, gegen das der Anwalt des Vereins Einspruch erhoben hatte. Die Bewohnerinnen und Bewohner müssen das Haus endgültig verlassen. Die 20,000 Euro müssen sie ebenfalls zahlen.

Das sogenannte Wohnprojekt ›Liebig 34‹ gilt als Symbol der linksradikalen Szene Berlins. Seit 2018 ist ein Gewerbemietvertrag abgelaufen, den der Verein mit dem Hausbesitzer abgeschlossen hatte. Die anschließende Kündigung hatten die Besetzer ignoriert.

Bei dem am Mittwoch bestätigten Urteil handelt es sich um ein sogenannten Säumnisurteil: Eine frühere Verhandlung im Januar war abgebrochen worden, nachdem der Anwalt des Vereins die Verhandlung verlassen hatte. Zuvor hatte er dem Richter Befangenheit vorgeworfen, da er nur maskuline Sprachformen nutze und daher möglicherweise gegenüber einem Verein, der einen ›Schutzraum vor Cis-Männern‹ bieten will und Geschlechtergerechtigkeit propagiert, unvoreingenommen sei.

Nachdem der Befangenheitsantrag abgelehnt worden war, kam es im Juni zum zweiten Teil der Verhandlung, bei dem in einem Versäumnisurteil die Berechtigung der Räumungsklage bestätigt wurde. Eine Urteilsbegründung gab es nicht, weil sie bei einem Versäumnisurteil nicht üblich ist.

Alle Verhandlungen waren von Gewalt auf Seiten der Linksfaschisten begleitet. So übergossen, berichtet rbb24, in der Nacht vor der Verhandlung im Januar Linksradikale den Kindersitz im Auto eines Anwalts des Hausbesitzers mit Buttersäure – ein deutliches Zeichen, wozu die Täter bereit sind. Auch der Richter wurde im Internet bedroht.

Auch jetzt wird wieder mit Ausschreitungen gerechnet. Fraglich ist auch, ob Innensenator Geisel die Räumung überhaupt durchsetzen will. In der Vergangenheit ließ er linke Gewalttäter oftmals gewähren. Auch in der Nachbarschaft fürchten sich die Anwohner vor weiteren gewalttätigen Nächten, die von den Bewohnern des ›anarcha-queer-feministischen Hausprojekt‹ ausgehen. Gegenüber dem Tagesspiegel betonte eine Nachbarin jedoch schon im Januar: »Ich wünsche mir, dass sie den Prozess verlieren« – »Ich wünsche mir das wirklich.«

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: Manni

Und gleich ab in den Knast.

Gravatar: Erdö Rablok

Die Besatzer gehören eingefangen und mit, ggf. militärischer Macht, gezwungen werden, das Haus im unsprünglichen Zustand wiederherzustellen

Gravatar: Doppelgänger

Die Häuser, welche von der linksradikalen Szene „bewohnt“ werden, sprechen für sich. Da wird nichts aufgebaut sondern nur runtergewohnt, bis Einsturzgefahr herrscht. Ein Schandfleck für jede Straße. Diese Menschen bringen rein gar nichts positives zu Stande und suchen die Schuld dann im System das sie noch nährt. Das Lebensmotto dieser Menschen ist offenbar: „Ruinen schaffen ohne Waffen.

Gravatar: hw

Vielleicht kann man das Gebäude in ein spezielles Gefängnis für Linke Terroristen (ANTIFA & Co) sanieren.
Dann könnten pro Zelle jeweils 5 Antifa-Terroristen auf 10qm "wohnen" - bei Wasser und Brot - versteht sich von selbst!

Gravatar: Erdö Rablok

Das Haus schaut genauso furchtbar aus, wie es seine Besetzer sind!

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „Das Berliner Landgericht hat den Einspruch des Wohnprojekts ›Liebig34‹ abgelehnt. Das Projekt kann geräumt werden.“ ...

Ja Himmel, Sakra und zitternde Göttin:

Begeht das „Berliner Landgericht“ damit nicht schon deshalb ganz offen Blasphemie, weil die Antifa mit göttlichem(?) Segen schon darum gar nicht extremistisch sein kann(?), da sie vom Steuerzahler finanziert werden ´muss`???
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/antifa-nicht-extremistisch-weil-das-geld-vom-staat-kommt/

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang