Ehemalige AfD-Abgeordnete des Bundestags soll nicht mehr Richterin sein

Berlin: Unabhängigkeit der Justiz war Gestern

In Berlin zeigt der Rot-Rot-Grüne Senat was er vom grundgesetzlich garantierten Rechtsstaat hält: Nicht sehr viel.

Foto: Screenshot, YouTube
Veröffentlicht:
von

Kritik der EU am Umgang der Polnischen Regierung mit der Justiz gehört zu den besonderen Machtdemonstrationen Brüssels gegen die unbotmäßige Polen. Der politische Druck, weil die Unabhängigkeit der Justiz nicht mehr gewährleistet sei, erinnert in Warschau jeden an sowjetische Zeiten, also die Zeit unter de facto russischer Besetzung.

Dabei sind die Verhältnisse im Rot-Rot-Grün regierten Berlin ungleich klarer und ganz sicher nicht besser. Zwar hat der Senat keine Verfassungsrichter zum Abendessen gebeten wie einstens Frau Merkel. Dafür bestimmt der Senat, wer Richter sein darf und wer nicht. Insbesondere aber glaubt der Senat, darüber bestimmen zu dürfen, wer wieder in sein Amt als Richter zurückkehren darf und wer nicht.

Der Hintergrund: Die Richterin am Landgericht und ehemalige Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann plant, nachdem sie den Wiedereinzug ins Parlament verfehlte, in ihre frühere Tätigkeit als Richterin zurückzukehren. Das Recht dazu steht ihr, wie jedem Abgeordneten, nach dem Abgeordnetengesetz § 6, 1 zu.

In seiner Begründung erklärt der Senat: »Die Richterin hat in der Vergangenheit über einen längeren Zeitraum wiederholt und öffentlich Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, ausgegrenzt und wegen ihrer Herkunft herabgesetzt«. Weiter führte die zuständige Justizsenatorin Lena Kreck aus: »Durch ihre Äußerungen ist in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden, die Richterin werde künftig nicht unvoreingenommen Recht sprechen«.

Die damit offensichtlich politisch motivierte Entfernung der ehemaligen Bundestagsabgeordneten aus dem Richteramt verteidigte die Vertreterin der Linken ausgerechnet mit der Pflicht zur Verfassungstreue. Ein abenteuerlicher Spagat für das Mitglied einer Partei, die mehr als einmal bewiesen hat, dass ihr Grundgesetz und Unabhängigkeit der Justiz ein Dorn im Auge sind.

So auch im Fall von Frau Mahlsack-Winkemann. Sicher, die ehemalige Abgeordnete steht der Migrationspolitik der Regierung ablehnend gegenüber. Nur ist das weder verfassungswidrig noch strafrechtlich relevant.

Wenn nun der Senat Frau Mahlsack-Winkemann nicht mehr in ihr früheres Amt zurückkehren lassen will, dann verstößt er gleich zweimal gegen geltendes Recht: Einmal gegen das Abgeordnetengesetz und zum anderen gegen die grundgesetzlich garantierte Unabhängigkeit der Justiz. Tatsächlich wird nämlich jedem Richter, der die regierungsamtliche Migrationspolitik kritisiert bedeutet: Sie verlieren Amt und Würde, falls sie sich gegen die Machthaber stellen.

Damit aber ist Deutschland wieder da, wo es zwischen 1949 und 1989 schon einmal war: Im Unrechtsstaat DDR. Und Justizsenatorin Lena Kreck von der Linken dürfte das sicher gefallen.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: Hajo

Das ist doch schon lange bekannt, nach welchen Kriterien besonders die Linke in Deutschlands Großstädten verfährt und solche Ausschlußverfahren gegen Mitglieder einer zugelassenen Partei und zwar auf allen Ebenen sind klar verfassungswidrig und da nützt es auch nichts, wenn man das Verfassungsgericht gesetzeswidrig in Stellung bringt um den politischen Gegner zu verunglimpfen.

Wenn sie ein Verbot anstreben, dann würden sie kläglich scheitern und weil sie das wissen, versuchen sie es mit allen schändlichen Tricks und begeben sich dabei ständig auf gesetzloses Glatteis und diese Art von Politik ist eben genau das, was wir glaubten hinter uns zu haben und nun erneut zur Anwendung kommt, weil sie die offene Konfrontation scheuen und nur über hinterhältige Taktiken die Rechten eingrenzen wollen, auch wenn man sich dabei alter Stilmittel bedient, die aus der DDR und dem 3. Reich bekannt sind und wie groß muß die Angst vor einem politischen Gegner sein um in alte Muster zu verfallen, weil ihnen sonst nichts anderes einfällt.

Die Bürger sind anscheinend dumm genug um sich vor den linken Karren spannen zu lassen, denn würden sie sich umfangreich informieren, dann müßten sie teils andere Erkenntnisse gewinnen und damit soll nicht erklärt werden, daß uns nur Heilige im Kabinett und im Bundestag und Rat vorstehen, aber darauf kommt es ja auch nicht an, das Gesetz ist der Maßstab aller Dinge und dem ist zu folgen und sonst niemand, denn macht man das nicht, dann führt es zu Frust und zur Spaltung und das ist das Letzte was einem Land passieren kann, denn es gibt genügend andere Probleme, die sich mit dieser Art der inneren Zerisssenheit nicht lösen lassen und absolut kontraproduktiv sind.

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang