Selbst Kinder werden eingeschläfert

Belgisches Verfassungsgericht weitet Euthanasiegesetz aus

In Sachen Sterbehilfe und Euthanasie geht Belgien in Europa voran. Experten sehen einen besorgniserregenden Trend gegen den Schutz der Schwachen. Jetzt schränkt das Verfassungsgericht obendrein die christliche Gewissensfreiheit der Ärzte ein.

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Seit nunmehr 20 Jahren ist die Tötung auf Verlangen in Belgien erlaubt. Im Gegensatz zu Luxemburg und den Niederlanden, wo nur Volljährigen Sterbehilfe gewährt wird, hat die belgische Regierung auf ein Mindestalter verzichtet. Das bedeutet, daß sich auch Kinder auf Verlangen durch einen Arzt einschläfern lassen können, wenn eine vorherige Prüfung durch Psychologen und Ärzte erfolgt ist und die Eltern einverstanden sind. Seitdem haben sich drei schwer kranke Kinder töten lassen. Sie waren neun, elf und 17 Jahre alt, als Ärzte ihnen die tödliche Medizin gaben. Laut Pressebericht sind in Belgien seit der Einführung der Sterbehilfe im Jahr 2002 17.000 Menschen freiwillig aus dem Leben geschieden.

Wurde Sterbehilfe anfangs noch von Befürwortern als seltene Ausnahme gepriesen, hat sie sich spätestens jetzt verselbständigt bzw. zeigen sich Anzeichen, daß ihre Begrenzung vollkommen außer Kontrolle gerät. Kranke und schwache Menschen erhalten dadurch gerade nicht die Vergewisserung, daß ihnen im Ernstfall Trost gespendet und ihr Leiden aktiv gelindert wird, sondern ihnen wird suggeriert, daß sie freiwillig ihr Leben beenden und der Gesellschaft dadurch Mühen ersparen sollen. Es ist ein abschüssiger Weg, an desem Ende nicht mehr die Hilfe zur Selbsttötung als »Angebot« steht sondern die Pflicht, sich töten zu lassen.

Die Menschenrechtsorganisation ADF International weist deshalb auf »besorgniserregende Trends« in Belgien hin, die sich klar gegen den Lebensschutz richten und Belgien auf einen »sehr rutschigen Abhang« geführt hätten. Jetzt hat das belgische Verfassungsgericht den Trend noch einmal verschärft, indem es die Berufung auf das christliche Gewissen als Euthanasiehindernis praktisch aus dem Weg räumt.

So verhindert das Urteil, daß sich Gesundheitseinrichtungen aus Euthanasieverfahren aufgrund ihres religiösen Ethos ausschließen können. Ärzte, die sich aufgrund ihres christlichen Gewissens nicht zur Tötung eines Patienten entschließen können, werden gezwungen, diesen Patienten an eine Euthanasie-Einrichtung zu überweisen.

Robert Clarke, stellvertretender Direktor von ADF International, warnt andere Länder, dem Beispiel Belgiens zu folgen: »Andere Länder, die diesen Weg in Betracht ziehen, sollten sich Belgien ansehen. Dieser jüngste Schritt auf dem rutschigen Abhang ist eine klare Warnung. Es enthüllt die Wahrheit, dass, sobald diese Gesetze verabschiedet sind, die Ausweitung und die Auswirkungen der Euthanasie nicht mehr kontrolliert werden können. Belgien hat einen Kurs fortgesetzt, der den Schwächsten bestenfalls implizit sagt, dass ihr Leben nicht lebenswert ist. Wir fordern Belgien nachdrücklich auf, seine Euthanasie-Rechtsvorschriften im Einklang mit seinen internationalen Verpflichtungen zum Schutz des Lebens zu überprüfen und aufzuheben. Wir ermutigen auch belgische Angehörige der Gesundheitsberufe und diejenigen, die gegen Euthanasie sind, weiterhin ihre Bedenken zu äußern und sich für den Schutz des Lebens einzusetzen.«

Ein Gastbeitrag der Initiative Christenschutz

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Gast

@Werner Hill: es gibt nur 2 Fälle:
a) die Person ist gläubig an Jesus Christus und damit sündenfrei. Wenn diese Person sich selbst tötet, kommt sie freiwillig in die Ewigkeit, allerdings ohne Lohn. Das wird jeder sehen können.
b) die Person ist nicht gläubig an Jesus Christus und kommt freiwillig in die Hölle, die ewig andauert. Hier von den Leiden erlöst und dort zum ewigen Leiden bestimmt. Tolle Wurst!
LG

Gravatar: Gast

Die Hölle füllt sich!

Gravatar: Tom aus+Sachsen

Kann man das nicht auch auf die Klimahüpfer anwenden und gegebenfalls etwas mit Überredung nachhelfen ? Mal so gesehen : Wem nützen die schon was ? Was genau arbeiten die für das Volkswohl ?

Gravatar: Ralf

Wer kontrolliert, ob die Freiwilligkeit wirklich von einem Kind stammt ? Neun und elf Jahre alt ? Eine dauerhafte Beeinflussung durch Ärzte, Familie und Freunde soll durch psychologische/ärztliche Untersuchung ausgeschlossen oder erkannt werden ?
Ich möchte in der Hinsicht nichts entscheiden müssen. Das Thema ist mir ehrlich gesagt viel zu heikel, als dass ich irgendeine Position vertreten könnte. Weder sachlich, noch emotional.

Eines weiß ich sicher. Niemand hat mir persönlich vorzuschreiben, wann und wie ich aus dem Leben scheide. Das ist meine Sache.

Auch richtig ist aber die verdächtige Hinwendung des Staates und krimineller Politiker zu unethischem Geist. Einige Entwicklung wandern immer mehr zu distopischen Filmen á la Soylent Green/...Jahr 2022. Es scheint, als würden Politiker und Superreiche die Welt und ihre Bevölkerung absichtlich ausschließlich auf Dystopien, statt auf Utopien ausrichten. Keine Neuerung, technisch oder gesellschaftlich, wird zum Wohle der Menschen genutzt.
Das ist mehr als bedenklich und auch entlarvend.

Gravatar: Fritz der Witz

Die totale EROSION sämtlicher - sogenannter - "Werte" im selbsternannten Wertewesten ist seit Jahren auf allen Ebenen galoppierend.

Das hat man doch jetzt bei der Debatte um den Impfzwang wieder vorgeführt bekommen.

Ekelhaft

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „Es ist ein abschüssiger Weg, an desem Ende nicht mehr die Hilfe zur Selbsttötung als »Angebot« steht sondern die Pflicht, sich töten zu lassen.
Die Menschenrechtsorganisation ADF International weist deshalb auf »besorgniserregende Trends« in Belgien hin, die sich klar gegen den Lebensschutz richten und Belgien auf einen »sehr rutschigen Abhang« geführt hätten. Jetzt hat das belgische Verfassungsgericht den Trend noch einmal verschärft, indem es die Berufung auf das christliche Gewissen als Euthanasiehindernis praktisch aus dem Weg räumt.“ ...

Ähnlich wie es Deutschland vor über 80 Jahren vormachte
https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/295244/vor-80-jahren-beginn-der-ns-euthanasie-programme/,
wobei nun Belgien den Vorreiter zu spielen hat, da dieser Staat mit Brüssel die EU-Hauptstadt stellt?!

Gravatar: Werner Hill

Vor wenigen Wochen hat sich ein Freund von mir erhängt, weil er unheilbar erkrankt war. Ein anderer hat sich aus Verzweiflung von einer Brücke gestürzt.

Für sehr viele Menschen wäre es eine große Beruhigung, wenn sie darauf vertrauen könnten, daß sie bei hoffnungslosen Erkrankungen auf eigenen Wunsch friedlich eingeschläfert werden dürften.

Tötung auf Verlangen ist für mich in solchen Fällen jedenfalls keine Euthasie sondern ein humaner Akt um unsägliches Leiden zu beenden.

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