Schwangerschaftsabbruch soll als »medizinische Maßnahme« gelten

Belgien will Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch streichen

In Belgien soll der Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch gestrichen und in einen neuen Gesundheitsgesetz als »medizinische Maßnahme« angesiedelt werden. Alternativ sollen die aktuell geltende Fristenregelungen deutlich erweitert werden.

Quelle: pixabay.com
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Noch gelten in Belgien diverse Fristenregelungen bei Schwangerschaftsabbrüchen. Zahlreiche belgische Frauen, die sich gegen das Austragen eines Kindes entscheiden, sind in der Vergangenheit daher oftmals über die offene Grenze in die Niederlande gefahren, um dort den Eingriff auch außerhalb dieser Fristen vornehmen lassen zu können. Diesem von belgischen Politikern als »Abtreibungstourismus« bezeichnete kleine Grenzverkehr soll nun ausgebremst werden.

Wie es in einem Bericht im »Domradio« heißt, spielen belgische Politiker mit dem Gedanken, die Fristen für Schwangerschaftsabbrüche in Belgien bis zur 20. Schwangerschaftswoche auszudehnen (derzeit gilt diese Firstenregelung bis zur 14. Woche). In den Niederlanden gilt diese Fristenregelung sogar bis zur 22. Schwangerschaftswoche.

Das Zeitfenster zwischen dem ersten Arztbesuch und dem Eingriff soll von derzeit fünf Tage auf nur noch zwei Tage reduziert werden. Die Zeit für ein intensives Überdenken der Entscheidung, die Bedeutung und Folgen (körperlich und seelisch) eines solchen operativen Eingriffs, soll also nach dem Wunsch einiger belgischer Politiker drastisch verkürzt werden.

Selbst die katholische Kirche in Belgien weicht von dem klaren Bekenntnis zum Schutz des ungeborenen Lebens ab. Zwar lehnt man weiterhin Abtreibungen ab; man erlaubt jedoch einen medizinischen Eingriff zum Schutz der Mutter, der laut Glaubenskongregation »als Nebeneffekt den Tod des Kindes zur Folge haben kann.«

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Markus Michael  WOLF

@ Herrn Dipl.-Ing. Bernd Deichmann
@ Herrn Ekkehard Winkler

Sehr geehrter Herr Deichmann,
Sehr geehrter Herr Winkler,

ich behalte zwar im Hinterkopf meine Überzeugung zum Thema Abtreibung bei.
Ich mache aber insofern eine Konzession, dass ich dieses Thema nicht mehr befeuere, nicht mehr in Internetforen u. dgl. öffentlich zu Abtreibung aufrufe.

*** *** ***

Falls die Herren Deichmann und Winkler mich kontaktieren wollen, meine mailadresse ist markus.wolf.61@gmail.com

Mit freundlichen Grüßen

Markus Michael WOLF

Gravatar: Erik Eschmann

Die deutsche Gesellschaft soll sich Belgien zum Vorbild nehmen!
Die §§ 218, 219 ff. sollten ein- für allemal aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden.
In Belgien sind etwa zwei Drittel der Bevölkerung katholisch.
Allmählich fangen die Katholiken an, sich aus der geistigen Umklammerung zu lösen.

Gravatar: Ekkehard Winkler

Lieber Herr Deichmann,

vielen Dank für Ihren großartigen Kommentar für Herrn Wolf.
Gott segne Sie dafür!

Mit freundlichen Grüßen
E. Winkler

Gravatar: Ekkehard Winkler

Sehr geehrter Herr Wolf,

vielleicht sollten Sie lieber aufhören, Kommentare zur Abtreibung zu geben. Es wird vielleicht der Tag kommen, an dem Sie sich entsetzlich dafür schämen müssen. (Er kommt sowieso, aber es wäre gut für Sie, wenn Sie dann noch auf der Erde leben.)
Nehmen Sie die Antwort von Herrn Deichmann sehr ernst; denn der allmächtige Gott liebt Sie!

Mit freundlichen Grüßen
E. Winkler

Gravatar: Bernd Deichmann

Sehr geehrter Herr Wolf,

darf ich Ihnen mal eine persönliche Frage stellen ?

Ich erwarte nicht, dass Sie mir darauf antworten, aber es wäre vielleicht zur Klärung Ihrer Position für Sie selbst von Nutzen, sich einmal ehrlich mit Ihrer Position zur Abtreibung auseinanderzusetzen und Ihre Motivation zu hinterfragen.

Was bewegt Sie, sich so für Abtreibung einzusetzen ?

Kennen Sie eine oder mehrere Frauen, die Abtreibungen haben durchführen lassen ?
Haben Sie selbst eine Frau - vielleicht eine frühere Freundin - dazu gedrängt, ein Kind abtreiben zu lassen, dessen Vater Sie waren ?


Zu Ihrer Argumentation in der Sache:

- Zu Punkt 4 kann ich nichts sagen. Ich bin kein Katholik und kenne das Konzept der "Sukzessivbeseelung" nicht.

- Zu Punkt 1: Es ist auch für die Kirche durchaus legitim, neuere wissenschaftliche Erkenntnisse mit heranzuziehen, um göttliche Gebote verständlicher erklären zu können. Die Biologie ist ganz klar, dass bereits der Zellhaufen, der aus der befruchteten Eizelle entsteht, eine eigene genetische Identität hat - es ist also ein neues, eigenes Individuum.
Und außerdem: Sie argumentieren nur mit der befruchteten Eizelle. Bereits in der 9. Schwangerschaftswoche können die einzelnen Körperteile des neuen Menschen klar erkannt werden.
Hier noch von einem "Gewebe" zu sprechen, ist einfach falsch !.
Ab der 7. Schwangerschaftswoche schlägt das Herz bereits regelmäßig.
Zu diesem Zeitpunkt wissen viele Frauen noch gar nicht, dass sie schwanger sind.

- zu Punkt 2: Bei dem genannten Gesetz im AT wird ein Unfall beschrieben: Zwei Männer raufen. Einer stößt dabei versehentlich eine schwangere Frau. Von Vorsatz kann hier keine Rede sein. Abtreibung geschieht dagegen immer vorsätzlich !
Auch unser Strafgesetzbuch kennt den Unterschied zwischen vorsätzlicher Tötung (Mord) und fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge.

- zu Punkt 3: Jesus ist in erster Linie nicht gekommen, um Gebote oder Verbote aufzustellen, sondern um Vergebung der Sünden anzubieten.
Die Bergpredigt stellt ja in vielerlei Hinsicht eher noch eine Verschärfung alttestamentlicher Gesetze dar, indem Jesus dort bereits auf Gedanken abhebt und auf Dinge, die ausgesprochen werden.
Der Zweck ist sicher, dass jeder erkennen soll, dass keiner durch seine eigene Gerechtigkeit vor Gott bestehen kann.
Jeder braucht die Vergebung durch das Blut Jesu.

Lieber Herr Wolf, wenn sie auf die persönlichen Fragen am Anfang meines Kommentars für sich selbst sagen müssen: Ja, dies oder das habe ich / hat meine Frau getan, sage ich Ihnen:

Auch eine Abtreibung kann vergeben werden.
Die Vergebung erlangt man aber dadurch, dass man dieses Unrecht vor Gott als Sünde im Gebet bekennt und Ihn um Vergebung bittet.
Sein Sohn Jesus hat sein Blut vergießen lassen, damit Sie Vergebung finden können.
Ist das nicht großartig ?


mit freundlichen Grüßen,

Dipl.-Ing. Bernd Deichmann

Gravatar: Thomas Waibel

Da die Tötung eines ungeborenen Menschen als "medizinische Maßnahme" gelten wird, muß sich auch von den Krankenkassen bezahlt werden.

Das bedeutet, daß diejenige, die strickt gegen die Abtreibung sind, diese "medizinische Maßnahmen" mitfinanzieren werden (müssen).

Weil sich um eine "medizinischen Maßnahme" handelt wirr, haben Ärzte auch keine Möglichkeit mehr so eine "Operation" aus Gewissensgründen zu verweigern.

Auf die Reaktion von Bergoglio und den belgischen "Bischöfen" bin ich gespannt.

Gravatar: Lenard B.

Grauenhaftes Land Belgien!
Nicht mehr hinfahren.

Gravatar: H.M.

Der Todeswunsch und der damit einhergehende Nihilismus als Indizien einer sterbenden Zivilisation. Kyrie eleison - Herr, erbarme dich (unser)!

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