Giffey will Wahlalter auf 16 senken

Beatrix von Storch: Wir brauchen keine Absenkung des Wahlalters auf 16

Beatrix von Storch kritisiert den Vorstoß der Familienministerin Giffey: Wir brauchen keine Absenkung des Wahlalters auf 16, sondern eine Absenkung der Altersgrenze für das Jugendstrafrecht auf 18 Jahre.

Foto: Freie Welt
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Bundesfamilien- und Jugendministerin Giffey möchte eine Herabsetzung des Wahlalters und glaubt, „dass junge Leute mit 16 sehr wohl in der Lage sind, eine verantwortliche Wahlentscheidung zu treffen.“ Unterstützung erhielt sie von ihrer SPD-Vorsitzenden Esken und auch vom Grünen-Co-Chef Habeck. Die SPD fordert die Absenkung des aktiven und passiven Wahlalters auf 16 Jahre für alle Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen.

Beatrix von Storch, stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, erklärt dazu:

»Wie verzweifelt muss die ehemalige Volkspartei SPD sein, wenn sie jetzt wieder mit diesem alten Hut die Sommerpause überbrücken will, um vielleicht doch noch ein paar neue Wähler zu gewinnen. Die Herabsetzung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahre braucht keiner und will keiner. Jugendliche sind mit 16 nicht in der Lage, die Zusammenhänge der politischen Arbeit zu verstehen, werden wie Greta von Lobbygruppen schamlos missbraucht und sind anfälliger für den Einfluss von Extremisten wie Extinction Rebellion. Fast drei Viertel der Deutschen sind gegen eine Absenkung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahre bei Bundestagswahlen. Das ergab auch eine Civey-Umfrage im Auftrag des Tagesspiegels von März 2019.

Was wir in Deutschland wirklich brauchen, ist eine Herabsenkung der Altersgrenze beim Jugendstrafrecht, bei dem aktuell 20-jährige immer noch wie Jugendliche bestraft werden können. So zum Beispiel im Falle des wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verurteilten 20 Jahre alten afghanischen Asylbewerbers. Amir W. wurde nach dem Jugendstrafrecht nur zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Obwohl eine Sozialarbeiterin der Jugendgerichtshilfe empfohlen hatte, das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden, sah das Gericht es anders. Um solche Täter in Zukunft adäquat bestrafen zu können, ist eine Altersherabsenkung im Strafrecht notwendig, insbesondere zur Abschreckung junger Männer aus gewaltaffinen Kulturen. So liegt beim Straftatbestand der ‚Vergewaltigung im besonders schweren Fall‘ in Berlin der Ausländeranteil bei über 47 Prozents, so die Berliner Senatsinnenverwaltung zum Zeitraum 1.3.-7.7.2020.«

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Thomas Waibel

Rietz:

So ist es! Wenn man das Wahlalter auf 16 herabsetzt, muß man ab 16 das Erwachsenenstrafrecht anwenden.
Die deutsche Kuscheljustiz geht den umgekehrten Weg und wendet bei Tätern, die älter als 18 sind, das Jugendstrafrecht an.

Gravatar: Thomas Waibel

Wir brauchen keine Absenkung des Wahlalters auf, dafür aber der Strafmündigkeit aus 14.

Wer morden kann, kann auch einsitzen!

Es ist schon kurios, daß es wenn um ihre Rechte geht, sind Jugendliche Erwachsene, aber bei ihren Pflichten werden sie Kinder.

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „Beatrix von Storch kritisiert den Vorstoß der Familienministerin Giffey: Wir brauchen keine Absenkung des Wahlalters auf 16, sondern eine Absenkung der Altersgrenze für das Jugendstrafrecht auf 18 Jahre.“ ...

Scheinbar sieht man das seitens des Spiegel allerdings völlig anders. Lt. diesem Blatt ist ein Gefängnis z. B. kein Ort für 18-jährige Kinder(?)!!!
https://www.dvjj.de/wp-content/uploads/2019/07/2017-07-13_Spiegel_7-Gr%C3%BCnde-warum-das-Alter-f%C3%BCr-Strafm%C3%BCndigkeit-nicht-gesenkt-werden-sollte.pdf

Gravatar: Hartwig

Wir brauchen es nicht.

Die pädophilen Linken sehr wohl.

Es geht überall nur darum die Grundgesamtheit an Wählern zugunsten der Linken zu verändern. Das ist alles.

Aber es ist vor allem sehr undemokratich, betrügerisch.

In den USA geschieht das durch illegale, ungesetzliche Immigration. Cui bono? Rotchina profitiert.

Hier gibt es doch auch zusehends viele deutsche Migranten. Reicht das noch nicht, für die neue sozialistische Islam-Partei? Werden die sozialistischen Gönner denn nicht gewählt?

Gravatar: Doppelgänger

Was wir vor allem angesichts der neuen bunten und weltoffenen Bevölkerungsstruktur drigend bräuchten, ist eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters von 14 auf 12 Jahre. Die Polizei kann ein Lied dabon singen.

Gravatar: ropow

Bessere Argumente für ein Erwachsenenstrafrecht ab 16 Jahren gibt es doch gar nicht:

„Ich bin überzeugt davon, dass junge Leute mit 16 sehr wohl in der Lage sind, eine verantwortliche Wahlentscheidung zu treffen.“ - Franziska Giffey (SPD) am 30.07.2020

„Wir leben in einer Zeit, in der die Mündigkeit der jungen Generation schon viel früher einsetzt. Es wäre schön, wenn der Gesetzgeber das sehen könnte und nachziehen würde.“ - Robert Habeck (GRÜNE) am 30.07.2020

„Es gibt heute einen ganz großen Mangel in der Generationengerechtigkeit.“ - Ria Schröder (FDP) am 30.07.2020

Gravatar: Rietz

Wäre alles machbar, wenn gleichzeitig auch die volle Strafmündigkeit auf 16 herabgesetzt wird.

Denn....wer reif genug zum Wählen ist, ist auch reif genug, im vollem Umfang für seine Taten zur Verantwortung gezogen zu werden !
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