Die stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Beatrix von Storch, hat gegen zwei gegen Sie ergangen Ordnungsrufe ein Organstreitverfahren beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angestrengt. Beatrix von Storch teilt dazu mit:
»Es kann in einem demokratischen Rechtsstaat nicht sein, dass das Aussprechen von Tatsachen in einer Debatte im Plenum des Deutschen Bundestages von der Sitzungsleitung sanktioniert wird. Ich hatte den Abgeordneten Markus Ganserer als Mann bezeichnet, was er sowohl im juristischen als auch im biologischen Sinne unstrittig ist. Wenn die Benennung der Wahrheit für eine SED-Erbin schwer zu akzeptieren ist, kann man das mit ihrer persönlichen Historie noch erklären. Für den Bundestag ist es aber schlechthin undenkbar, dass das Aussprechen der Wahrheit strafbewehrt ist und damit faktisch eine Pflicht zum Lügen besteht. Kritische Abgeordnete mundtot zu machen, erinnert an unselige Ostblockzeiten. Darum: Wehret den Anfängen. Aus diesem Grund klage ich vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Bundestagspräsidium, vertreten durch dessen Vizepräsidentin Petra Pau, und gegen die von ihr erlassenen Ordnungsmaßnahmen gegen mich. Diese dürfen und können keinen Bestand haben. In einem funktionierenden demokratischen Rechtsstaat wird die freie Rede im Parlament, zumal das Aussprechen der Wahrheit, nicht pönalisiert.
1. Der Deutsche Bundestag hat am 16. November 2023 meine beiden Einsprüche gegen zwei Ordnungsrufe zurückgewiesen. Als AfD-Bundestagsabgeordnete hatte ich gegen zwei in der 136. Plenarsitzung (15.11.23) von der Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Die Linke) erteilte Ordnungsrufe Einspruch eingelegt. Die Ordnungsrufe hatte ich während der Plenardebatte zu TOP 5 ‚Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag‘ erhalten, nachdem ich den Abgeordneten Markus Ganserer als Mann bezeichnet habe.
2. Nachdem die Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz beendet war, habe ich in den sozialen Netzwerken unter X (vormals Twitter) die Ordnungsrufe kommentiert. Dafür wurde gegen mich von der sitzungsleitenden Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau ein Ordnungsgeld in Höhe von 1000 Euro verhängt.
3. Im Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vertritt mich mein Bundestagskollege, Rechtsanwalt Dr. Christian Wirth, als Verfahrensbevollmächtigter.
4. Die AfD-Bundestagsfraktion unterstützt meine Klage.
5. Das Bundesverfassungsgericht hat das Aktenzeichen 2 BVE 16/23 vergeben.«
Kommentare zum Artikel
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Wenn das Bundes"Verfassung"sgericht irgendeine Verpflichtung hätte sich für Wahrheit einzusetzen dann müßte es zu allererst seinen Namen ändern in
"Verwaltungszonengrundgesetzgericht".
Ein Grundgesetz ist KEINE Verfassung!
Es wird sich nicht von einem freien Volk in freier Selbstbestimmung gegeben.
Es wird ihm von seinem Besatzer gegeben.
Eigentlich einfach und logisch!
Ein Mann der sich schminkt und fake Silikonbrüste reinmacht ist KEINE Frau.
Er denkt wie ein Mann und so....
Richtig, Frau von Storch; Sie haben recht. Tessa-Tussi ist ein Mann, daran ändert auch seine Reizwäsche nichts.
Hoffentlich lädt die rote Socke, Verräterin ihres sozialistischen Vaterlandes DDR und eine Schande für ein frei gewähltes Parlament, nicht das Gericht zu einem opulenten Abendessen ein!!!
Hier geht es nicht nur um die Wahrheit, sondern um die objektive Realität, die anscheinend geleugnet wird. Auch ein kastrierter Kerl ist ein Kerl - Basta! Schlimm genug, dass eine hardcore-Kommunistin, wie die Pau, Bundestagsvizepräsidentin sein darf. Das die, in ihrem Amt allerdings ihren Wahn ausleben kann/darf, ist unerträglich. Was hätte die eigentlich mit dem Kind gemacht, dass laut aussprach, dass der Kaiser nackt war? In ein Umerziehungslager geschickt? Ich hab kein Problem damit, dass es Irre gibt, aber wenn die Irren ihren Irrsinn zur Normalität erklären, dann müssen die Irren in die Schranken verwiesen werden.
Hoffe das Frau von Storch mit ihrer Klage vor dem BVerfG als Siegerin hervor geht.
Zur SED-Pau ist jedes Wort ein Wort zu viel Aufmerksamkeit.
wenn deppen - auf deppen treffen sind alle glücklich...
ein depp weiss nicht dass er ein depp ist....
Ihr juristischer Vorstoß dürfte Ihnen Sympathien auch im Nicht-AfD-Wähler Lager einbringen, selbst dann wenn sich das BVerfG gegen Sie entscheiden sollte.
Sie können in zweierlei Hinsicht punkten.
Als Einzelperson sind Sie m.W.n. die Erste, die ein so hochrangiges Urteil herbei führt, dafür schon mal Respekt und Anerkennung.
Die AfD als Partei wird in einem wichtigen Politikfeld als "normal" wahrgenommen i.S., dass sie das ausspricht was ein großer Teil der deutschen Wähler auch so sieht und fordert.
Bei allen zu erwartenden Wahlerfolgen der AfD glaube ich
nicht an eine baldige absolute Mehrheit, eine Regierungsbeteiligung mit Koalitionspartner hingegen halte ich für möglich und realistisch.
Ich könnte mir eine zukünftige Koalition vorstellen, in der die AfD bei den Themen Gender, Familienpolitik, Massenmigration, Verteidigung (Kriegsbeteiligung) die Akzente setzt.
Bei den Themen Energie, Umwelt, Klima, u.a. der jeweilige Koalitionspartner.
Solange es bei der Energiewende bleibt, insbesondere beim Atomausstieg, wäre das (für mich) sogar so eine Art Wunschkoalition.
MfG, HPK
Linksextremen haben in unserem Land immer noch das sagen oder die Dummheit von woanders.
Wenn die Frau P. wenigstens, wie früher die Linken für Frieden und ohne Waffenlieferung wäre, Wendehälse haben immer Erfolg.
Auch die Muttis Union hat uns die Multi-Tsunami ermöglicht, jetzt merken sie erst, daß das ein Fehler war.
Hinterher klug zu sein um eigene Ruhm, Macht und Gier zu beschützen, gehört zu Feigheit und Volksverdummung.
Nur die AFD kann eine bessere Lösung sein.
... »Es kann in einem demokratischen Rechtsstaat nicht sein, dass das Aussprechen von Tatsachen in einer Debatte im Plenum des Deutschen Bundestages von der Sitzungsleitung sanktioniert wird.« ...
Ja mei: Da sich die MdB der Altparteien incl. Minister und Kanzler schon von ihrer Göttin(?) Washington problemlos unterwerfen ließen
https://www.kundschafter-ddr.de/wie-angela-merkel-deutschland-den-usa-unterwarf/,
weil sie nur ihrem auch m. E. nicht vorhandenen Gewissen unterworfen sind https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/knauss-kontert/so-geht-parlament-abgeordnete-sind-nur-ihrem-gewissen-unterworfen/amp
und auch das Kanzleramt noch immer „für Nichts“ steht https://www.welt.de/debatte/article13308458/Das-Kanzleramt-steht-immer-noch-fuer-nichts.html:
Dufte/darf man von der gewählten(?) Regierung in Berlin Rechtsstaatlichkeit etwa tatsächlich erwarten???
BVerfG war früher Frau v. Storch. Heute haben wir es mit einem Harbarth-Parteisoldaten-Gericht zu tun.
Da liegen Lichtjahre dazwischen.